Die sog. “Stolpersteine” sind nun auch in Augsburg wieder zum Thema geworden. Die einen wollen sie, um an Personen zu erinnern, die aus Augsburg entführt und meist anderswo umgebracht wurden, vor den Häusern wo sie lebten und wohnten. Auch weil ihnen in den meisten Fällen über den aufgezwungenen Tod auch ein Grabstein in der Heimat verwehrt geblieben ist.
Es gibt aber auch kategorische Gegner und die sind mitunter sehr einfallsreich in den Ausreden, um die “Stolpersteine” abzulehnen. Unter anderem zählt dazu die Sorge um das Andenken der Verstorbenen, das sinnbildlich “mit Füßen getreten” werde, freilich nur wenn man draufstampft, aber auch eine angebliche Omnipräsenz des “Themas” in der Öffentlichkeit. Tatsächlich ist es so, dass allein in der Augsburger Innenstadt (besonders aber auch in Pfersee, Steppach oder Kriegshaber), zahlreiche der Stolpersteine denkbar wären.
Seitens des JHVA begrüßen wir die neuerliche Initiative zur Schaffung sog. Stolpersteine in Augsburg:
http://www.stolpersteine-augsburg.de
Nicht weil es in jedem Fall die beste aller Möglichkeiten wäre, um “der Vergangenheit” zu gedenken (das wäre es fast nie), auch nicht, weil wir der Meinung wären, das sog. “Gedenken” an ermorderte Juden zur “Kritik an der Politik des Staates Israel” berechtigen oder gar qualifizieren würde (mag manchem zwar jucken, aber: nein, weder noch), schließlich auch nicht, weil es sinnvoll wäre, eine weit über tausendjährige Geschichte von Juden in der Region auf ein paar Jahre drastischer Verfolgung und Ermordung zu reduzieren (auch das wäre Wunschdenken der übleren Sorte), sondern weil mit dem sonst überall praktizierten Komplettverschweigen rein nichts bewirkt wird und werden kann – wie man überall sieht, wenn man sehen will.
Es ist ja nun auch nicht so, dass es in Augsburg Stolpersteine nicht schon längst geben würde. Es gibt sie. Überall und in großer Zahl. Sie sind niemanden gewidmet, aber sie erinnern daran, dass die Vernachlässigung der nicht unmittelbar kommerziell verwertbaren Umgebung, allgemein verbreitet ist. Anders als jene Gedenktafeln, sind sie wirkliche Stolpersteine, ganz einfach weil Menschen drüber stolpern. Feine Damen mit teueren Schuhen, Rentner, Kinder, Radfahrer. Sie alle tun sich, wie man als Anwohner der Augsburger Innenstadt täglich beobachten kann, mitunter schwer mit den überall vorhandenen Augsburger Stolpersteinen:
Napoleon, so das bekannte Bonmot soll bei seinem Einmarsch in die Stadt im Herbst 1805 beim Anblick der maroden Augsburger Straßen gesagt haben, dass die Stadt eines Fürsten bedürfe, um der weiteren Vernachlässigung zu entgehen. Und das führte sodann auch zur Verschenkung der Augsburger an die Herzöge von Bayern, die nun sogleich Könige werden wollten … und wurden – und vermutlich deshalb warten Stadt und Straßenbau in Augsburg auch zwei Jahrhunderte später noch immer auf die entsprechenden fürstlichen Maßnahmen …
绊脚石
Stolpersteine in der Augsburger City, Februar 2014
Wie dem auch sei, ein paar Namen hier und da könnten die allgemeine Gleichgültigkeit durchbrechen und einen bewussten Umgang mit der eigenen Nachbarschaft, Stadt, Region, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sorgen.
Wir sind den Gedenksteinen an vielen Orten begegnet und haben nirgendwo eine negative Auswirkung registrieren können, ganz im Gegenteil befassten sich gerade durch diesen Anreiz sehr viele Leute mit der Häuser- und Straßengeschichte ihrer Nachbarschaft, während immer wieder Touristen zu beobachten waren, die deshalb einen anderen Fußweg auf ihrer Exkursionen nahmen.
Ganz ohne Zweifel sind die folgenden Beispiele auch optisch ansprechender als die auch auch zwei Jahren reger Bautätigkeit in der Augsburger Innenstadt überreichlich vorhandenen Stolpersteine:
vor der ehemaligen Synagoge in Dinkelsbühl
Der Initiator der “Stolpersteine” Gunter Demnig wurde für seine damals schon bemerkenswerte Engagement bereits im Januar 2005 in seiner Geburtsstadt Berlin mit dem “German Jewish History Award” der Obermayer Foundation ausgezeichnet:
http://www.obermayer.us/award/awardees.htm
Obwohl der Vorsitzende der Stiftung Arthur Obermayer viele und enge Beziehungen nach Augsburg und zu seinen Institutionen hat (seine väterlichen Vorfahren stammen aus Kriegshaber und Pfersee), hat die von ihm ausgezeichnete Initiative in Augsburg bislang keinen Anklang finden können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine (deutsch)
http://en.wikipedia.org/wiki/Stolperstein (englisch)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gunter_Demnig
Nachahmende Variationen finden sich übrigens ebenfalls an vielen Orten. In Kaufbeuren z.B. können die Gedenksteine weit größer ausfallen als das eher bescheidene Pflastersteinformat, und in manchen Fällen muss man noch nicht mal tot sein, um auf diese Weise in die Erinnerung gerufen zu werden:
am Dom-Platz von Erfurt reicht es sogar wenn man Angelika, Rock Hudson oder Freddy Mercury heißt
“Beschneidung bleibt erlaubt”
October 4, 2012Es war nicht wirklich schwer zu erraten (siehe Kommentar https://jhva.wordpress.com/2012/07/27 ), dass auf die eigenartige und gerade seitens der „Gegner“ sehr emotional geführte, mitunter auf psychologischen Kastrationsängsten beruhenden Debatte über Beschneidungen von Jungen in Deutschland, ein Gesetz die Rechte der Ärzte stärken, ansonsten aber erklären würde, dass Beschneidungen weiterhin „erlaubt“ bleiben. Genau so kam es und entsprechend vermeldet das Bundesministerium für Justiz am 27. September:
Beschneidung bleibt erlaubt
Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte zur Beschneidung vorgelegt, die diese Woche an Länder und Verbände verschickt wurden. Die Beschneidung bleibt in Deutschland erlaubt.
Datum 27.09.2012
Das Bundesjustizministerium stellt klar, was ohnehin schon möglich ist: Die Regelung soll die Verunsicherung, die durch das Urteil des Landgerichts Köln entstanden ist, beseitigen. Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Die Erziehung liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass sie sämtliche Fragen, die ihre Kinder betreffen, entscheiden können – auch eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst. Der Staat hat hier ein Wächteramt, wenn im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung droht. Das BMJ hat eine Regelung vorgelegt, die nur auf die Beschneidung von Jungen beschränkt ist, die noch nicht selbst entscheiden können.
Das Bundesjustizministerium hat vier Anforderungen an die Beschneidung berücksichtigt:
1. Sie muss fachgerecht durchgeführt werden. Und deshalb muss die Beschneidung möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung durchgeführt werden.
2. Sie darf nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen.
3. Eltern müssen den Kindeswillen bei dieser Frage entsprechend miteinbeziehen.
4. Eine Ausnahmeregelung greift, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird, z.B. bei gesundheitlichen Risiken.
In der Regel wird die Beschneidung von Ärzten durchgeführt. Die Beschneidung kann innerhalb der ersten 6 Lebensmonate auch von Personen durchgeführt werden, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen sind. Diese Personen müssen die Beschneidung genauso gut wie ein Arzt beherrschen.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/20120927_Eckpunkte_Beschneidung_bleibt_erlaubt.html
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Es bleibt also letztlich im wesentlichen alles wie zuvor, außer dass Eltern künftig am achten Tag den Willen des Kindes entsprechend miteinbeziehen werden. 😉
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Religious circumcison of little boys will still be “legal” as a draft law by the federal German justice department suggests. Maybe this will bring to an end the somewhat weird discussion which has occupied German media this summer following a decision of district court in Cologne (Kölner Landgericht).
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