Wie so oft im Leben sind gerade die geläufigeren Begriffe nicht immer die aufschlussreichsten, zumindest dann wenn man sie ausnahmsweise mal auf ihre scheinbar so selbstverständliche Herkunft und Bedeutung hinterfragen sollte. Schnell stellt man fest, dass die aktuelle Deutung oder Bedeutung die Begriffs- und Entwicklungsgeschichte, die an für sich jedes Wort haben muss sozusagen zustellt. So man aber die Auffassungen der eigenen Epoche fraglos auf vergangene überträgt, so als wären diese immer schon „so“ vorhanden gewesen, sind Missverständnisse und Trugschlüsse meist nicht mehr zu vermeiden. Deshalb ist es eigentlich immer ratsam, sich kritisch zu vergegenwärtigen, in welcher Weise (heute) übliche Bezeichnungen und Begriffe denn nun eigentlich üblich geworden sind und warum man sie mehr oder minder allgemein für alternativlos hält. Das Hinterfragen lohnt sich, denn fast immer steckt die eine oder andere spannende Geschichte dahinter, gar nicht selten auch neue Einsichten und ein substantielleres Verständnis.
In hochmittelalterlichen (mittelhoch-)deutschen Schriften des 13. / 14. Jahrhunderts ist gewöhnlich von einem „Judenmeister“, „Schulmeister“, „Judenbischof“ oder „Hochmaister“ die Rede, wenn es darum geht, die aus christlicher Sicht als Oberhaupt der Judenschaft erscheinende Person, bzw. Amtsträger zu bezeichnen. Die Entlehnung des Begriffs Bischofs war unmittelbar verständlich, weil ja auch die Christen Bischöfe hatten (der vom griechischen ἐπίσκοπος abgeleitete Begriff heißt wörtlich nur Aufseher, Wächter, usw.). Wie die Bezeichnung der mittelalterlichen jüdischen Friedhöfe als Judenkirchhof geschah dies offenkundig neutral und ohne Untertöne. Der Begriff des Meisters hingegen bedurfte mitunter der Erklärung und wurde treffend als Ableitung vom lateinischen „magister“ definiert. Zwar wird Magister in der Regel als „Lehrer“ übersetzt, bedeutet wörtlich jedoch „Oberster“, „Größter“, etc. (von magnus = groß, dieses wiederum von griechisch μαγες (mages) = groß) und ist damit eine wörtliche Übersetzung des hebräischen Begriffs רב (raw), welchem die Bezeichnungen Rabbi und Rabbiner zugrundeliegen. Seit dem 16./ 17. Jahrhundert findet sich anstelle des Judenbischofs oder Meisters die von humanistischen Hebraisten direkt aus dem Hebräischen übernommene Formel des „Rabbi“ (die sich beispielsweise im Englischen bis heute gehalten hat), רבי, was wörtlich heißt „mein raw“ (bzw. falls das unverständlich wäre „mein Magister/Meister“).
Seinen ältesten schriftlichen Beleg hat der Begriff übrigens als ῥαββίin der christlichen Bibel. Im älteren hebräischen Teil kommt die Bezeichnung nicht vor. In den Texten der ausschließlich auf Griechische verfassten christlichen Texte lautet der Begriff zur Definition der jüdischen Gelehrten, die mit Jesus in mitunter eigenartige Streitereien verwickelt werden „Pharisäer“. Der im Christentum fast ausschließlich abwertend benutzte Begriff, der sich ansonsten nur noch bei Josef Flavius findet, wurde in der christlich-deutschen Sprache als ein Synonym für selbstgerechte „Heuchler“ oder „Schwindler“ und dergleichen aufgefasst. Das in den griechischen Quellen benutzte Wort φαρισαῖος wird allgemein vom hebräischen Verb פרש (parasch) abgeleitet, was eigentlich ein– oder abteilen bedeutet und im Judentum vor allem in der wöchentlichen Einteilung der פרשת השבוע geläufig ist, welche den gesamten Text der Tora so aufgliedert, dass er sich aufs Jahr verteilt in wöchentliche Portionen lesen lässt. Möglicherweise reflektiert der christliche Begriff bereits diese Praxis des Judentums, jedenfalls handelt es sich bei „den Pharisäern“ trotz der beliebten diesbezüglichen Auffassung, um keine Eigenbezeichnung irgendeiner jüdischen Gruppierung. Trotzdem entsprechen „die Pharisäer“ in der christlichen Auffassung dem auf ihm basierenden oder mit ihm identischen „rabbinischen Judentum“.
Vorstellung des Sanhedrins (18. Jhd.)
Der antike Ausgangspunkt dazu ist der bereits in den christlichen Schriften etwa zwei Dutzend Mal erwähnte „Synhedrion“(συνέδριον), der als „Gericht“ aufgefassten Einrichtung der Juden. Der hebräische Begriff סנהדרין (sanhedrin) wird heute aus dem Griechischen abgeleitet, was im gleichlautenden Talmud-Traktat freilich nicht erwähnt ist. Dahingegen wird dort aber erläutert, dass es drei unterschiedliche Formen des Sanhedrin gibt, wovon genaugenommen nur eines ein Gericht mit drei Richtern ist, die in zivilrechtlichen Fragen (etwa Schadensersatz, Körperverletzung, etc.) Urteile fällen. Diese Art von Gericht fand sich wenigstens in jeder selbstständigen Ortschaft oder Gemeinde mit mehr als 120 Menschen. In späteren Zeiten entspricht dies den sog. „Rabbinatsgerichten“, die im Mittelalter seitens Kaiser, Königen und Fürsten weitreichende Kompetenzen erhielten, die in etwa denen des christlichen Klerus entsprachen. Im Talmud sind aber noch zwei weitere Formen des Sanhedrin genannt, zum einem das סנהדרי קטנה mit 23 Mitgliedern das „Kleine Sanhedrin“, zum anderen der סנהדרי גדולה der große Rat, der 71 Abgeordnete hatte, mitgerechnet dessen Vorsitzenden den נשיא (heute das hebräische Wort für Präsident). Zwar besaßen beide Institutionen durchaus richterliche Kompetenzen und konnten auch Todesurteile fällen, da es zugleich aber auch bestehende Regelungen beraten, aufheben oder verändern konnte und in zahlreichen Sitzungen darüber gestritten wurde, ehe eine Mehrheit entschied, handelte es sich dabei genaugenommen um ein Parlament mit zwei Kammern. Auch wenn heute unisono vom „Gericht“ die Rede ist, wurde durchaus bewusst differenziert zwischen dem בית דין einerseits und dem בית משפט andererseits, bzw. auf der Ebene der handelnden Personen entsprechend zwischen einem שופט und einem דין. Der Unterschied zwischen beiden ist in der praktischen Funktion des Amtes zu sehen. Die Dajanim berieten über Gesetze und beschlossen sie, die Schoftim hingegen waren die Richter, die das Gesetz im Streitfall zur Anwendung brachten, also Recht sprachen, Strafen im Einzelfall verhängten, etc. Wir würden heute von Richtern und Parlamentariern sprechen, bzw. von Legislative und Judikative. Der griechische Begriff συνέδριον bedeutet wörtlich „Sitzung“ oder „Rat“, weshalb in deutschen Bibelübersetzungen „synhedrion“ an für sich ganz passend auch häufig mit „Hoher Rat“ wiedergegeben wurde. Im Talmud ist, wie bereits erwähnt, vom Großen Rat mit 71 Abgeordneten und vom Kleinen Rat mit 23 Abgeordneten die Rede. Der historische Vorläufer dieser Institution war die „Große Versammlung“ (כנסת גדולה) mit 120 Mitgliedern, nach deren Vorbild sich das heutige israelische Parlament, die Knesset mit derselben Anzahl von Abgeordneten richtet. Die erste antike jüdische Demokratie bestand etwa hundertdreißig Jahre von der Zeit Esras (um 460 ante) bis zur Besetzung des Landes durch die Mazedonier und ihrer Verbündeten (um 330 ante). Mit der griechischen Fremdherrschaft wurde nicht nur die jüdische Demokratie beendet, sondern auch die biblische Überlieferung. An die Stelle des ersten antiken jüdischen Parlaments, der Großen Knesset, traten militärische Statthalter und Marionettenherrscher. Anders als man meinen könnte, hatten die Griechen den antiken Juden keine „Demokratie“ gebracht, sondern ihr Parlament zerstört. Als erst eineinhalb Jahrhunderte später um 165 ante mit dem erfolgreichen Aufstand der Hasmonäer die Fremdherrschaft der auf die Ptolemäer gefolgten Seleukiden abgeschüttelt werden konnte, etablierte sich ein neues Priesterkönigtum. Dieses mündete in der Herrschaft des Konvertiten Herodes, dessen Nachkommen am römischen Kaiserhof erzogen wurden und bis zum Ausbruch des römisch-jüdischen Krieges im Jahr 65 als weitere Marionettenkönige in Judäa herrschten.


Information zu Mendelsohn auf Hebräisch am Friedhof Hamburger Straße in Berlin
In der christlichen Bibel findet die Anklage und Anhörung des Jesus im Synhedrion statt, wenigstens wird dies bei Matthäus 26.59 behauptet. Der Autor des Textes hatte aber offenbar keine rechte Vorstellung davon, was das Synhedrion eigentlich war und wo es untergebracht war. Seiner Schilderung nach handelt es sich dann auch um eine abendliche Zusammenkunft im Palast des Oberpriesters, an der Priester des Tempels und Schriftgelehrte teilgenommen haben sollten. Demgegenüber befand sich das Ratsgebäude aber auf der Rückseite des Tempels, wo die Abgeordneten in einem Tagungsraum zusammentrat – übrigens bereits in der Sitzanordnung einer Mondsichel (הסהר), d.h. eines Halbrunds, so wie wir es heute aus vielen modernen Parlamenten kennen. Wie auch immer handelt es sich in der Geschichte der Evangelien um einen Anachronismus, da das Sanhedrin seinen Sitz nicht in Jerusalem hatte, sondern im etwa 60 km westlicher gelegenen Jawne. Als Gründer gilt Johann Sakai (יוחנן בן זכאי, ca. 30-90). In Anknüpfung an die schon seit rund 400 Jahre nicht mehr bestehende “Große Knesset” rief er den Sanhedrin ins Leben, um das institutionelle Machtvakuum zu schließen, das durch den Krieg entstanden war. Im Falles des militärischen Sieges sollte der Rat wie in alter Zeit seinen Sitz beim Heiligtum in Jerusalem einnehmen. Dazu kam es aber bekanntlich nicht. Das Sanhedrin blieb dennoch bestehen und überdauerte kurioserweise den Krieg wie auch die militärische Niederlage gegen die Römer und die Zerstörung des Tempels. Die Römer verstanden den Sinn des Parlaments (von franz. parlez = reden) auch gar nicht und gaben sich damit zufrieden, teilweise das zerstörte Jerusalem und die wichtigsten Handelsstraßen zu kontrollieren. Nach allgemeiner Ansicht wird Jawne als eine Wiege des rabbinischen, talmudischen Judentums angesehen. Von 70 bis 80 tagte der Sanhedrin in Jawne, hernach für weitere zehn Jahre in Uscha in der Nähe von Haifa. Während der Kriege zur Zeit des messianischen Königs Bar Kochba siedelte sich der Sanhedrin wieder in Jawne an, kehrte aber ein zweites Mal nach Uscha zurück. Nach dem neuerlich verlorenen Krieg um das Jahr 136 verlegte der Rat seinen Sitz unter der der Leitung von Jehuda Nasi, der vor allem als Redaktor der Mischna bekannt wurde, für ein paar Jahre nach Zipori (griech. Sepphoris), im Jahr 150 schließlich ins benachbarte Tiberias am Kinneret-See. Hier und im galiläischen Umland etablierte in den folgenden Jahrhunderten eines der wesentlichen Zentren des nunmehr talmudischen Judentums, das sich freilich im wesentlichen auf Kulturpolitik beschränkte. Auf diese Weise wurde das heute noch gültige System der Vokalisation der hebräischen Texte festgelegt, dass man entsprechend als „tiberianisches System“ bezeichnet. Auch wird die neben dem Babylonischen Talmud bestehende kleinere Schriftsammlung mitunter auch Tiberianischer Talmud, inzwischen häufiger aber als Jerusalemer Talmud genannt. Aufgelöst wurde er erst um das Jahr 425 auf Druck byzantinischer Christen. In der Folge verlagerte sich der Schwerpunkt der jüdischen Bevölkerung nach Babylon, wo die Juden über Jahrhunderte hinweg in weitreichend autonomen Kleinstaaten leben konnten. Das Herkommen des talmudischen Judentums vom Ratssystem der Großen Knesset und seine Ausformung im nach-templischen Sanhedrin steht außer Frage. Unter dem Verfolgungsdruck der Muslime gelangte es etwa ab Mitte des neunten Jahrhunderts auch nach Europa, wo sich seine „Rabbis“ in langen und harten Kämpfen gegen das karäische (den Talmud ablehnende) Judentum durchsetzte. Letztere umfassen heute nur noch wenige Tausend Mitglieder. Sie haben keine eigenen Rabbiner oder Jeschiwot und entsprechend auch keine Rabbinate. Ihre eigenen Auslegungen der biblischen Schriften sind mangels anhaltender Traditionen weitgehend unsystematisch und weichen mitunter erheblich von den Praktiken des talmudisch geprägten Judentums ab. Beispielsweise lehnen sie das Anzünden von Kerzen für den Schabbat ab, da diese dann am Schabbat-Abend noch brennen würden und gegen das Verbot des Feuer-Machens am Schabbat verstießen. Von den Rabbinaten des talmudischen Judentums in Israel, das alleinige Befugnisse darüber hat, zu bestätigen, wer Jude ist, werden sie entsprechend nicht als Juden und ihre Schlachtungen nicht als koscher anerkannt, weshalb sie sich diskriminiert fühlen.
Isidor Kaufmann: Portrait eines Rabbiners (wikipedia)
Die heute im deutschen gebräuchliche Ausdrucksform „Rabbiner“ bürgert sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein. Vor 1800 kommt der „Rabbiner“ kaum vor und wenn doch, dann eher in Schriften kirchlicher Antisemiten. Ein sehr frühes Beispiel dafür wäre das 1737 gedruckte Werk des Schwabacher protestantischen Vikars und Predigers Johann Hellwig Engerer, der sich besonders der Missionierung der „verstockten“ Juden verschrieben hatte, dabei aber trotz zahlreicher Behauptung keine bleibenden Erfolge erzielte und sich 1732 etwas verschnupft in einer zehnseitigen Publikation über „jüdischen Taufbetrug“ ausließ. Aus dem Jahr 1737 stammt ein Werk von ihm in der damals populären Reihe „Gespräche im Reich der Toten“, in welchen verschiedene Autoren fiktive Rededuelle zugunsten ihrer jeweiligen Helden ersannen. Sein eigenartiger Beitrag dazu lautete nun „Gespräch in dem Reiche der Todten über die Bibel und den Talmud zwischen dem seligen Herrn Doctor Luther und dem berühmten jüdischen Ausleger namens Raschi oder wie wir Christen solchen heißen R. Salomon Zarchi in welchem eine Probe der thörichten Fabeln und verkehrten Rabbinischen Auslegungen der heiligen Schrift mit einer kurzen Widerlegung dargestellt wird.“ Dort nun findet sich bereits im ersten Satz der Vorrede der Rabbiner-Begriff, bzw. in der noch für längere Zeit benutzten Mehrzahlform der „Rabbinen“: „Dass die ohnehin in Verstockung lebende Juden durch ihre Rabbinen noch verstockter werden ist eine bekannte Sache …“ Aus dem Jahr 1756 stammt eine weitere ominöse Schrift, als dessen Autor ein katholische Pater und Magister namens Alphonso Bonhomine „… aus dem löblichen Orden S. Dominici“ genannt wird. Der Anfang des bandwurmartigen Buchtitels heißt „Kurze Abhandlung des Rabbi Samuel …“, was dann aber in gewohnter Weise mit zig Untertitelungen fortgesetzt wird. Dabei wird das Werk vorgestellt als eine Art Enthüllungsbuch, in welchem ein jüdischer Gelehrter namens Samuel in zwanzig Kapitel dargelegt haben soll, dass die jüdische Religion falsch und verderbt, die christliche aber die wahre und alleinselig machende sei. Insbesondere biblische Zitate werden zugunsten der Lehren des Christentums aus ihrem jüdischen Kontext entnommen und zum Wohle der Christenheit umgedeutet. Das Werk selbst, so ist zu erfahren soll bereits im 13. Jahrhundert verfasst worden sein und zwar auf Arabisch (!), der Sprache in der auch der Talmud verfasst worden sein soll – wobei der christliche Gelehrte wahrscheinlich Arabisch mit Aramäisch verwechselte. Als es dann ins Lateinische übersetzt wurde, sei es „von denen Juden in allen Orten zusammen gesammelt und verborgen (worden), damit dieses Werk in die ewige Vergessenheit gerathen solle“. Das soll sagen, dass die Juden alle Exemplare aufkaufen und verschwinden ließen. Bis auf eines natürlich, dass nun (also im Jahr 1740) „mit Verwilligung des heiligen Inquisitions-Amts zu Macerata (Hauptstadt der Marche-Region in Italien) aufs neue in Druck verfasst mit Genehmigung des Hochwürdigsten Ertz-Bischöflichen Constistorii zu Prag … zur Verteidigung des wahren christ-catholischen Glaubens wider verstockte Juden in die teutsche Sprache übersetzt und aus wohlmeinenden Gemüte herausgegeben von AManDo Liebhaber der geistlichen Schriften“.
Die kurzen, eher einfältigen Kapitel die allesamt mit den schmachtenden Worten „Mein Herz!“ einleiten haben Überschriften wie „Warum die Juden im Zorn Gottes seynd“ (1) oder zeigen, „dass die Juden blind seynd“ (5), „… sich selbst und andere betrügen“ (6) oder erläutern schließlich „Von der Verwerfung des Opfers der Juden und Erwählung des Sacraments der Christen“. Zweifelsfrei hat das weitgehend unbekannte und einflusslose Werk seinen Zweck verfehlt. Ob dies daran lag, dass Juden überall die wahrscheinlich nicht hohe Auflage aufkauften und abermals verschwinden ließen, kann nur vermutet werden. Der jüdische Autor dieser Zeilen verdankt seine Einblicke in das alberne, ja peinliche Machwerk Google Books, die ein eingescanntes Exemplar der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Relevant ist das Werk allenfalls ideen- und begriffsgeschichtlich, etwa weil auch hier bereits der im 18. Jahrhundert seltene Begriff der „Rabbiner“ auftaucht.
Auf das Jahr 1801 datiert sich eine weitere Schmähschrift eines christlichen Theologen dessen Absicht darin besteht mittels Beleidigungen des Judentums für die eigene Kultur zu werben. Das Werk heißt „Leviathan oder: Rabbiner und Juden“ und verspricht im Untertitel ein „mehr als komischer Roman und doch die Wahrheit“ und „voll der kurzweiligen Erzählungen und doch Ernst“ zu sein. Unterteilt ist das Buch in eine „erste, zweyte und dritte Parascha“ und gedruckt worden soll es angeblich sein in „Jerusalem im Jahre der kleinen Zeitrechnung 561, der christlichen 1801, der republikanischen 9.“ In der das Judentum nachäffenden Weise bereits eine Art Vorläufer der Schriften des (fiktiven) Feitel Itzig Stern beinhaltet das Druckwerk noch zahlreiche weitere hebräische Worte mitunter auch sogar in hebräischen Buchstaben – etwa zur Begrüßung im Vorwort als „שלום vom שר שלום“ was bei der damals ohnehin recht hohen Quote an Analphabeten die angepeilte Leserschaft gewiss noch weiter eingegrenzt haben dürfte. Autor der Schrift war der Theologe und Antisemit Andreas Riem (1749-1814), der als Sohn des Direktors der Lateinschule und einer Pfarrerstochter im pfälzischen Frankenthal geboren wurde und unter anderem Oberinspektor der preußischen „Bienenplantagen“ in Schlesien war, sich publizistisch aber auf „die Juden“ verlegte. Im Vorwort heißt es bereits recht deutlich: „Der Rabbiner war zu allen Zeiten ein erbärmlicher Mensch, und die Zahl derer unter ihnen, welche für das Gesetz 600000 verschiedene Auslegungen glaubten und in ihrer eigenen Meinung Gottes Wort fanden, war unendlich gegen das unglaublich geringe Häuflein der Vernünftigen.“
Im Zeitalter der napoleonischen Kriege begann sich der zuvor nur sporadisch und eher unbeabsichtigte Begriff des Rabbiners allmählich zu etablieren, wobei es mit wenigen Ausnahmen vor allem christliche Autoren waren, die das Wort für ihre Schmähschriften und Polemiken gegen das talmudische Judentum benutzten. Eine der Ausnahmen war Moses Mendelsohn (1729-1786), der ab 1783 mit seinen mehrbändigen und in vielen Auflagen nachgedruckten „Ritualgesetze der Juden“ als erster deutschsprachiger Jude den zunächst christlichen und/oder judenfeindlichen Terminus übernimmt und im damit im Laufe der Zeit seine Popularisierung ermöglicht. Freilich dauert es noch bis etwa 1820, ehe der Begriff „wertneutral“ allgemein gängig wurde.
Im Jahre 1829 wurde das „Collegio Rabbinico“ gegründet – im italienischen Padua. 1854 erst entstand das für den deutschen Sprachraum bedeutsame Rabbinerseminar in Breslau, das sich auch auf die Lehren von Mendelsohn stützte. 1859 wurde die Ecole rabbinque de France in Paris geschaffen, die seit 1829 einen Vorläufer in Metz hatte. Sinn und Zweck jener Rabbinerseminare war es einen Ausgleich zu den an „allgemeinen“ (sprich christlichen) Universitäten fehlenden jüdisch-theologische Fakultäten – wenn überhaupt, so gab es nur christliche – um dem staatlichen Diktat entsprechende Führer des Judentums auszubilden.
Seit dem Mittelalter waren die rawanim hochverehrte Gelehrte und vor allem als Lehrer oder Leiter von Jeschiwot (der sprichwörtlich bekannten „schul“), Autoren gelehriger Bücher und Kommentare und insbesondere als Richter oder Vorsitzende eines Bet Din (welches man in der deutschen Erklärung gewöhnlich als „Rabbinatsgericht“ umschreibt …) beschäftigt. Insbesondere auf die richterliche Funktion bezog sich in der Regel auch der Titel eines „Raw“, der damit nicht einfach nur ein „Großer“ war, sondern ein „Oberer“ und zwar des Gerichts. Der mittelalterliche רבist deshalb auch weitgehend identisch mit dem דין – der als Vorsitzender גאון heißt oder אב בית דין. Im Zuge der sog. Säkularisierung, die christlichen Kirchen Besitzungen an Immobilien und Ländereien in ganz erheblichen Ausmaß abverlangten, verloren auch die jüdischen Gemeinden im weitesten Sinne ihre rechtliche Eigenständigkeit, die sie nur bei Kapitalverbrechen (so genannt weil sie buchstäblich den Kopf kosten konnten) der kaiserlichen Gerichtsbarkeit unterwarf. Davon übrig blieb nur die minimale Funktion einer Art Standesbeamten der Heirats- (כתובה) oder Scheidungs- (גט) Urkunden ausstellen durfte. Da diese in der Regel dann auch noch standardisiert und vorformuliert (heute sogar häufiger auch vorgedruckt) wurden und nur noch Namen und Daten eingetragen wurden, war das verbliebene Restansehen für die nunmehr unter dem Titel „Rabbiner“ auftretenden Personen nicht mehr sehr hoch. Lediglich die älteren Gelehrten aus der alten Zeit behielten ihr Ansehen.
Die neu ausgebildeten Rabbiner erhielten zum Ausgleich Funktionen christlicher Pfarrer, von denen sie auch Talar und Beffchen übernahmen, so wie zahlreiche „Reform“-Gemeinden zudem auch Orgeln oder aus dem Christentum entlehnte Sprachregelungen wie „jüdisches Osterfest“ anstelle von פסח, „Kommunion“ statt בר מצוה und Bräuche wie Geschenke zum Chanucka-Fest, als eine Art „jüdische Entsprechung“, zum christlichen Weihnachtsfest, das in der bekannten Weise aber auch kaum älter als 150 Jahre ist. Zu den weiteren Aufgabengebieten der neu geschaffenen Rabbiner gehörte vor allem die Predigt, die seitens des Staates in deutscher Sprache verlangt wurde, Schulunterricht der Kinder in sogenannter Religionslehre, Trauungen, Scheidungen, schließlich auch Beerdigungen und allgemein verstandene „Seelsorge“ nach christlichem Vorbild. Lediglich in Bezug auf ברית מילה ,כשרות und שכיטאblieben staatliche Regularien aus – zunächst, um in den Folgejahrzehnten mit voller Wucht über die gesamte jüdische Gemeinschaft hereinzubrechen.
Um die Mitte der 1840er Jahre wurden in Frankfurt am Main Rabbiner-Versammlungen abgehalten, deren veröffentlichte „Protokolle“ vermutlich Anregungen für den gleichzeitig aufstrebenden „Anti-Semitismus“ bot. Fast alle Judengemeinden im deutsch-sprachigen Raum wandten sich in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts der sog. Reform zu, deren Bestrebung darin bestand so viele optische Schwierigkeiten zur Anpassung an die säkular-christliche Lebensweise wie möglich aufzuheben und auszugleichen, da diese als „modern“ empfunden wurde. Wie weitreichend ihre „Reformen“ dabei gingen, kann man daran ermessen, dass sie ohne weiteres dazu in der Lage waren, Schabbes-Gebote zu brechen, bzw. abzuschaffen, Heiratsverbote für Kohanim aufzuheben oder an Fasten- und Trauertagen wie dem 9. Aw (an dem der Zerstörung der „Tempel“ gedacht wird) ganz allgemein das Heiraten zu erlauben. Um den Stellenwert der Debatten Christen wenigstens halbwegs zu veranschaulichen, müsste man vergleichsweise katholischen Priestern die Ehe erlauben, generell an Karfreitag heiraten dürfen und die Sonntagsruhe abschaffen. Von alledem ist die weltanschaulich nur mutmaßlich neutrale Gesellschaft in Deutschland freilich auch noch 170 Jahre nach den Anfängen der jüdischen Reformer weit entfernt. Stattdessen existieren weiterhin gesetzliche Bestimmungen wie beispielsweise ein Tanzverbot am christlichen Karfreitag.
Rabbiner und Bischof im Augsburger Dom
Als Gegengewicht zu den von ihnen so bezeichneten „Neologen“ etablierten sich ab den 1850er Jahren auch Gruppierungen die deren „Reform“-Bestrebungen strikt ablehnten, sich selbst nun aber als „orthodox“ bezeichneten, was begrifflich ebenfalls dem Christentum entlehnt wurde und insofern eigentümlich ist, dass noch nicht mal die sog. russisch-orthodoxe Kirche den Begriff „orthodox“ verwendet, sondern offiziell православная церковь heißt. Staatlich ausgebildete und/oder finanzierte Rabbiner haben aber längst keine Schwierigkeit sich an der „allgemeinen“ Nomenklatura zu orientieren und sich orthodoxe Rabbiner zu nennen.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass der Begriff des „Rabbiners“ in seinen Anfängen christlich und dabei einem überwiegend anti-jüdischem Umfeld entsprang. Moses Mendelsohn und dem ihm nachfolgenden „Reformern“ der haskala ist es zu verdanken, dass der Begriff sich letztlich auch in weiten Teilen des Judentums durchsetzte zur Bezeichnung eines beruflichen Anforderungsprofils, das sich in weiten Teilen dem christlichen Pfarrer angeglichen hatte.
חג שבועות שמח