Eine der interessanten, eigenartigen, aber auch weitgehend unbeantworteten Fragen der jüdischen Geschichte Augsburgs ist die wohin die Juden der Reichstadt nach der Ausweisung im Jahre 1440 gezogen waren.
Der frühere Rabbiner der neuzeitlichen Augsburger Gemeinde Richard Grünfeld schreibt in seinem oft zitierten „Gang durch die Geschichte der Juden in Augsburg“: „Die meisten der im Jahre 1438 aus ihrer Heimat vertriebenen Juden siedelten sich in der Umgebung Augsburgs an und bildeten in Steppach, Kriegshaber, Pfersee (seit 1569), Oberhausen (seit 1555), später auch in Göggingen und Lechhausen, selbständige Gemeinden.“
Hans K. Hirsch hingegen schreibt in seinem Artikel „Juden in Augsburg“ im Augsburger Stadtlexikon http://www.stadtlexikon-augsburg.de/index.php?id=154 : „Die Ausgewiesenen wanderten in andere Städte in Schwaben, Franken und am Mittelrhein ab und zogen nach Polen und Oberitalien, den Zielgebieten jüdischer Emigration im Laufe des späten 15. und des beginnenden 16. Jahrhunderts. Gegen eine Niederlassung in den nahe Augsburg gelegenen Orten Pfersee, Kriegshaber, Steppach und Fischach sprechen die eindeutigen Formulierungen des Vertreibungsbeschlusses.“Etwas später räumt er jedoch ein: „Zu dem vor allem vom Klerus geforderten vollkommenen Ausschluß kam es in der Folgezeit allerdings nicht. Vereinzelt hielten sich Händler und Hausierer in der Stadt auf, doch eine jüdische Gemeinde durfte und konnte sich bis zum 19. Jahrhundert nicht entwickeln.“
Dem Vernehmen nach scheint es klar, dass es in der Zeit zwischen 1440 und 1800 durchaus Juden in Augsburg gab. Dabei handelte es sich aber her um „zufällig“ oder zumindest kurzfristige Aufenthalte. Beispiele dafür sind etwa der jüdische Drucker Chaim Schwarz, der über Jahre hinweg hebräische Bücher in Augsburg druckte oder aber Händler, die nur tagsüber in die Stadt durften und einen städtischen Begleiter haben mussten. Ausnahmen davon bedurften dann schon eines Krieges in welchem Juden in Augsburg geduldet wurden. Das klingt alles in allem vernachlässigbar, weil nur unzusammenhängend und zu kurzfristig, um eine zumindest ansonsten durchgängige Abstinenz von Juden in Augsburg zu bestreiten.
Ganz so sporadisch waren die Aufenthalte von Juden in Augsburg freilich nicht, wie sich aus den Schilderungen des Paul von Stetten (1731 – 1808) ergibt. Stetten war von 1792 bis 1806, als die Reichstadt dem neuen Königreich Bayern einverleibt wurde, der letzte Stadtpfleger Augsburgs und angesehener Verfasser zahlreicher Werke zur Augsburger Familien- und Stadtgeschichte. Im Jahre 1803 nahm er mit seiner eigens zu diesem Zweck verfassten Schrift „Geschichte der Juden in der Reichstadt Augsburg“ zur damaligen Streitfrage Stellung, ob Juden in der Stadt ein festen Wohnsitz einnehmen durften.
Stetten befürwortet die (erneute) Aufnahme und führt seine Leser, deren „Vorurteile“ er aufheben will, zunächst die lange jüdische Geschichte in der Stadt vor Augen, ehe er im zweiten und dritten Teil seiner 77 Seiten umfassenden Abhandlung den eigentlichen Streitgegenstand und das Für und Wider behandelt. Seine „Vorrede“ schließt er französisch:
« Les vérités se propagent lentement, mais il vient un tems, ou les préjugés sont forces de céder. « (Wahrheiten verbreiten sich langsam, aber es kommt eine Zeit, in welcher Vorurteile gezwungen sind, zu kapitulieren)
Im Jahre 1438 erfolgte nach langen mühevollen Bestrebungen christlicher Prediger der Beschluss des Rates der Reichstadt Augsburg, die seit Jahrhunderten ansässigen Juden der Stadt zu verweisen. Verhältnismäßig gesittet wurden ihnen eine Frist von zwei Jahren eingeräumt, ihren Hausbesitz zu veräußern und sich nach neuen Wohnorten umzusehen. Da es wohl nicht möglich war, einen Ort zu finden, der die zuletzt etwa 250 Personen umfassende jüdische Gemeinde insgesamt aufzunehmen, wurden gewiss Familien und Freunde auseinandergerissen. Wer entsprechende verwandtschaftliche Beziehungen besaß siedelte in Ulm, Lauingen, Nördlingen, Donauwörth, während andere versuchten in benachbarten Orten unterzukommen. Viele Spuren verlieren sich, da eine Reihe von Dörfern nur einzelne Familien aufnahmen und darüber offenbar keine Urkunden angelegt wurden oder solche nicht erhalten blieben. Andererseits lassen etwa Überführungen von jüdischen Leichnamen aus einer Reihe von Orten aus dem Umkreis erkennen, dass zumindest sie und ihre Angehörigen dort gelebt haben musste. In den meisten Orten sind Juden erst dann „nachweisbar“, wenn sie die Erlaubnis zum Neubau einer Synagoge erhielten, ohne zu berücksichtigen, dass dem in der Regel jedoch die Nutzung des einen oder anderen Gebetsraumes in privaten Häusern vorausging. So erklärt sich, dass zwischen dem Zeitpunkt der festgesetzten Ausweisung im Jahre 1440 bis zu den ersten nachweisbaren Synagogen in Pfersee oder Kriegshaber mehr als hundert Jahre vergingen.

Ob andererseits nun die Weisung zur Ausweisung so unbeirrt umgesetzt wurde, wie landläufig vorausgesetzt, ist durchaus zu bezweifeln. Als Beleg dafür reicht, dass 1438 Juden in den Steuerlisten verzeichnet waren und in den Folgejahren nicht mehr. Trotzdem sprechen dagegen aber bereits sehr früh zwei Kindergrabsteine die im Innenhof des Peutinger Hauses am Augsburger Dom eingemauert sind. Ihrer hebräischen Inschriften gemäß stammen sie aus den Jahren 1445 und 1446, als es schon keine Juden mehr in Augsburg gegeben haben soll. Wer nun aber sollte in einer Stadt, in der er sich nicht aufhalten durfte nun aber seine Angehörigen bestatten, obwohl er offenkundig damit rechnen musste, die Gräber möglicherweise nicht mehr sehen zu dürfen und ohne eine Garantie zu haben, ob sie Bestand haben mochten. Etwa zehn Jahre später, um 1455 wurden (weit) späteren Angaben gemäß die Grabsteine des Friedhofs jedoch entwendet und für bauliche Zwecke innerhalb der Stadt missbraucht. Dazu passen Berichte von etwaigen Funden bei Bauarbeiten in späteren Jahrhunderten, zuletzt im Jahre 2000 beim sog. „Heilig Geist Spital“ (seit 1948 Sitz der berühmten „Augsburger Puppenkiste“) . Andererseits wurden aber auch noch im 19. Jahrhundert Grabsteine auf dem offenbar doch nicht vollständig abgeräumten Gelände des ehemaligen Friedhofs gefunden, auf dem sich heute das Augsburger „Bürgerbüro“ befindet.

Paul von Stetten gemäß sahen die Augsburger Stadtherren schon recht bald nach 1438/40, dass sie die Juden nicht dauerhaft aus der Stadt halten konnten (oder aus finanziellen Gründen wollten) und fanden eine Regelung , auf die sie in der Folgezeit immer wieder zurückgriffen. Diese Regel sah vor, handelnde Juden tagsüber in Begleitung eines (gebührenpflichtigen) Stadtdieners den Zutritt zu gewähren. Bereits aus dem Jahr 1452 stammt eine Anweisung des Augsburger Bischofs (Peter von Schaumberg, im Amt von 1424 bis 1469), dass Juden „einen runden Lappen von gelben Tuch auf der Brust tragen“ sollten. Eine entsprechende Weisung hatte der Rat der Stadt jedoch bereits 1434 für die damals noch ortsansässigen Juden verfügt.
Warum die folgende Notiz erst aus dem Jahre 1544 stammt ist unklar, freilich ist unstrittig, dass der jüdische Drucker Chaim Schwarz im Jahrzehnt zuvor mit seiner Familie und Schwiegersöhnen in der Stadt lebte und eine Reihe von Buchwerken druckte. Berichten nach wohnte er in einem Haus beim Gögginger Tor, beim heutigen Königsplatz. Das westliche Haupttor galt in der Folgezeit ohnehin als das einzige, durch welche Juden Eintritt in die Stadt gewehrt wurde. Ob dies, wie heute noch angenommen wirklich eine zusätzlich Schikane war, ist freilich zu bezweifeln, wenn man berücksichtigt, dass die heute vom Königsplatz nach Westen, Richtung Hauptbahnhof, führende Straße bis ins 19. Jahrhundert den Beinamen „Pferseer Weg“ hatte, aus dem Grund weil es der kürzeste Weg nach Pfersee war. Dort befand sich zumindest ab dem 17. Jahrhundert das Zentrum der jüdischen Ansiedlung im Westen der Reichstadt.
Am 14. Juni 1544, so berichtet Stetten, wurde Juden der Eingang in die Stadt verwehrt , außer wenn sie einen Gerichtstermin wahrnehmen mussten. Aus der selben Zeit wissen wir, dass Rabbi Josef von Rosheim, selbst Nachkomme Augsburger Juden, in der Stadt weilte. Im Jahr darauf soll auch der Drucker Chaim Schwarz die Stadt verlassen haben. Bereits im Folgejahr 1546 freilich wurde die vorherige Beschränkung wieder modifiziert und der Zutritt erlaubt, wenn die „Handlung“ des Juden „von Nutzen für die Stadt und die Bürgerschaft“ sein sollte. Für diese Vermutung müssen wohl Gründe vorgelegen haben, da andernfalls die Aufweichung des Verbots keine Sinn ergeben würde.
Stetten führt aus, welche Gründe für dieses Wechselspiel vorlagen. Die Juden nämlich waren in die „nächsten Dörfer“ gezogen und wurden dort von ihren neuen Herren unterstützt. Diese nächsten Dörfer waren österreichisch und gehörten zur Marktgrafschaft Burgau. 1574 wurden die in Oberhausen an der Wertach ansässigen Juden vom Augsburger Bischof Johann Eglof von Knörigen des Ortes verwiesen. Der Bischof, der in Ingolstadt studiert hatte und vor allem als Gegner der christlichen Reformation und wegen seiner zunächst milden Position im innerkirchlichen Zinsstreit aber auch wegen eines leiblichen Sohnes in Erinnerung blieb, verstarb jedoch bereits im Folgejahr im jungen Alter von 38 Jahren einer „schleichenden Krankheit“. Die Oberhausener Juden zogen offenbar weiter ins nur ein Kilometer benachbarte Kriegshaber, wo 1565 erstmals ein Haus in jüdischem Besitz nachgewiesen wird. Zumindest ab dem Jahr 1626 ist auf der „Unebene“, einem Gebiet zwischen Pfersee und Kriegshaber der heute noch bestehende jüdische Friedhof (sozusagen im doppelten Wortsinn) belegt.
In den Jahren des Dreißigjährigen Krieges durften Juden wieder in Augsburg leben, doch wurde dies nicht kritiklos hingenommen. Im März 1636 bereits wurde ein erneuter Ausweisungsbeschluss erlassen, offenbar aber nicht umgesetzt, denn im Dezember 1642 wurde der Aufenthalt bestätigt. Drei Jahre später wurden die Juden in Augsburg am 24. Oktober 1645 mit der erneuten Ausweisung bedroht, wenn sie sich nicht bereit erklären sollten, der Kriegskasse der Stadt 5000 Gulden einen zinsfreien Kredit zu gewähren. Der Bitte kamen sie offenbar nach und so wurden sie erst nach dem Westfälischen Frieden im Jahre 1649 erneut der Stadt verwiesen. Ob diese Ausweisung tatsächlich stattfand ist unklar, im Jahre 1680 jedenfalls steht erneut die Ausweisung der Juden aus ihren „Gewölben“ (womit zumindest Ladengeschäfte gemeint sind) zur Debatte mit der Auflage, ihnen wie in früheren Zeiten den Zutritt zur Stadt wieder tagsüber nur gegen Gebühren und in Begleitung eines Stadtdieners zu gewähren.
Zwanzig Jahre später, im Jahr 1700 ging man jedoch wieder zu einem rigorosen Verbot über und verwehrte den Juden jeglichen Aufenthalt in der Stadt. Genauer gesagt fasten die Augsburger Räte einen entsprechenden Beschluss. Dieser wurde freilich ebenfalls nicht umgesetzt, da die Augsburger Juden sich erfolgreich beim österreichischen Marktgrafen in Burgau beschwerten und dieser zu ihren Gunsten intervenierte. Als es 1704 nun tatsächlich zur erneuten Ausweisung der Juden aus Augsburg kam, „wohnten 62 Judenfamilien hier“, wie Stetten schreibt (S. 23). Bei einer vorsichtigen Schätzung von wenigstens sechs Personen pro Familie können wir davon ausgehen, dass in jener Zeit wohl etwa 300 bis 400 Juden in der Reichstadt lebten. Eine Anzahl die mit den mittelalterlichen Schätzungen der jüdischen Bevölkerung mithält. Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 25.000 entsprach dies einem jüdischen Anteil von etwa 1.5 %. Bei einer über Jahre hinweg vorhandenen jüdischen Bevölkerung in dieser Größenordnung kann man sicher ausschließen, dass sie zufällig oder mal eben zustande kam. Denkbar wäre, dass eine früher bis ins 20. Jahrhundert bei St. Stephan verbürgte Straßenbezeichnung „Beim Judenbrunnen“ (siehe: http://www.kulturhauptstadt.augsburg.de/index.php?id=17259) damit in Beziehung stehen könnte.
Von 1704 bis 1718 galt sodann offenbar wieder die Regel, dass die Juden der schwäbisch-österreichischen Nachbarschaft nur tagsüber die Stadt betreten durften. Erneut sammelten sich christliche Prediger des Augsburger Doms und warfen den Juden vor zu betrügen. Jesus zu lästern, Wucher zu treiben und Kinder zu verführen, während sich Schmiede beschwerten, jüdische Händler würden versuchen ihnen minderwertiges Silber zu verkaufen. Die Folge war am 22. November 1718 ein neuerliches Verbot die Stadt zu betreten. Doch aus dieses hatte keinen Bestand und wurde schon im Januar 1719 auf österreichischen Druck wieder aufgehoben. Den nächsten Versuch den Juden den Zugang zur Stadt zu verbieten erfolgte im Jahr 1722 als Augsburger Stadtsoldaten auch versuchten den Bau eines Friedhofshauses am jüdischen Friedhof in der Unebene bei Pfersee / Kriegshaber zu verhindern. Zwar konnten sie den Rohbau und auch eine Reihe Grabsteine zerstören, doch rückte bald österreichisches Militär aus Burgau an und drohte der Reichstadt mit militärischen Maßnahmen und empfindlichen Geldbußen. Die Augsburger zogen sich zurück und das heute noch bestehende Friedhofshaus wurde am Friedhof gebaut. Die Intention Juden den Aufenthalt in Augsburg zu verbieten wurde freilich erst 1732 wieder realisiert, jedoch abermals bald wieder rückgängig gemacht.
1738 fand sich sodann das Arrangement den ohnehin nicht verhinderbaren Zugang zur Stadt mittels Einlassgebühren, Zoll- und Brückengelder zu versilbern. In den Kriegsjahren von 1741 bis 1745 durften Juden freilich wieder fest in der Stadt wohnen, unter der Auflage, dass dies nicht in der Nachbarschaft von Kirchen wäre und die Augsburger Juden an Sonn- und christlichen Feiertagen die öffentliche Ordnung nicht störten. Stetten hält für das Jahr 1742 wieder die stattliche Anzahl von 36 jüdischen Familien fest. Dies entspricht wahrscheinlich einer Zahl von ungefähr 200 Menschen. Der Beschwerde der Priorin des christlichen Katharina-Klosters nach zu urteilen mieteten die jüdischen Familien offenbar Häuser in der Stadt. Die Kirchenfrau nämlich beschwerte sich darüber, dass der benachbarte jüdische Mieter in der Lage sei, von seinem Haus in die Kirche zu sehen, woraufhin der Mietvertrag annulliert wurde. Am 26. Oktober 1745 erfolgte ein neuerlicher Ausweisungsbeschluss, aber auch dieser scheint nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden zu sein. Im Jahre 1751 verständigte sich der Rat der Stadt mit den Juden der schwäbischen Gemeinden Pfersee, Kriegshaber und Steppach zu einem „Accord“, der vorsah, dass die Juden dieser Orte gegen eine jährliche Pauschale von 1.100 Gulden freien Zutritt zur Stadt erhielten. Eine Übereinkunft von der Paul von Stetten im September 1803 sagt, dass es „bis heute“ gelte.

In den Jahren bis dahin folgt noch einiges weitere Hin-und-her, worüber Paul von Stetten sich dann auch bereits lustig macht. Im Oktober 1787 und im Juli 1791 erwirkten Augsburger Krämer weitere, freilich wieder nur kurzfristige Restriktionen gegen die Juden vor Ort, ehe in den Jahren der „französischen Kriege“ 1796 und 1800 Juden wieder in der Stadt wohnten. Zuletzt war der Streitgegenstand vor allem die Frage, ob die offenbar immer schon auch in den restriktiven Zeiten eingerichtete jüdische „Garküche“ zur dem religiösen Gesetz der Juden entsprechenden Verpflegung der tagsüber zugelassenen Juden bestehen bleiben dürfe. Für das Jahr 1657 beispielsweise ist in den Amtmannbüchern der Verstorbene Henle Ulman verzeichnet, für dessen Überführung zum Friedhof bei Pfersee und Kriegshaber Wegegeld zu zahlen war. Henles Beiname lautete der bei Louis Lamm zitierten Liste gemäß „Khueherzen Sohn“. Der Begriff verweist freilich nicht auf das Herz einer Kuh, sondern meint einen Kücher oder Küchert, ein aus der Mode gekommenes Wort für Garkoch. Der status quo bei der Abfassung von Stetten‘s Schrift war, dass lediglich der Frau und der Magd des Garkochs zugestanden wurde über Nacht in der Stadt zu bleiben, er selbst jedoch abends in der Dunkelheit nach Hause gehen musste, anscheinend ins 3 Kilometer entfernte Kriegshaber. Stetten bemerkt dazu: „Da man den Juden den Aufenthalt während des Tags gestattet, oder gestatten muß, so ist gewiss Hauptsache mit Nebensache verwechselt, wenn man es von Bedeutung hält, daß sie des nachts nicht hier seyn dürfen.“ (S. 37)

Wie dem nun auch immer sei, ergibt es sich aus wechselvollen Abfolge von mal tolerierten, dann wieder beanstandeten, zeitweilig beschränkten, kurzfristig gänzlich untersagten, dann aber doch wieder zustande kommenden Aufenthalten von zeitweilig jahrelangen mitunter bis zu 30 oder gar über sechzig (und vielleicht ja auch mehr) jüdischen Familien in Augsburg eines ganz zweifelsfrei. Mit der Ausnahme weniger Jahre kann in der Zeit von 1440 bis 1800 von einem „judenfreien“ Augsburg keine Rede sein. Auch in dieser Zeit war die Anwesenheit von Juden in der Reichstadt keineswegs eine seltene Besonderheit, sondern der Regelfall am Rande der Alltäglichkeit. Das war es auch, was Paul von Stetten im September 1803 seinen Lesern mit seiner Schrift eindringlich verdeutlichen wollte, als es darum ging, das Ersuchen der Bankiers Westheimer, Ulman und Obermayer wie auch den entschiedenen Widerstand der Augsburger Kaufleute dazu zu beurteilen.
Stetten führt später eher pragmatisch dazu aus: „Hat man die gänzliche Abhaltung der Juden nicht schon seit mehr als 3 Jahrhunderten gewollt? Die Geschichte zeigt, wie vergebens alle Bemühungen waren. Man hat zehnmal ihre gänzliche Ausweisung statuiert, mit dem besten Willen aber sich niemals manutenieren können . Was in den vorigen Jahrhunderten gegen die Juden mit Effekt nicht hat zu Stand gebracht werden können, wird dies jetzt besser gelingen? Jetzt, wo die meisten Städte Deutschlands Juden in ihren Mauern beherbergen? Bey der jetzigen allgemein gewordenen Toleranz und herrschenden Aufklärung, die keinen Menschen der Religion wegen hintansetzen oder gar zu verfolgen erlaubt? Jetzt, wo selbst das Thema, wie das Schicksal der Juden zu verbessern sey, ganz neuerlich an den deutschen Reichstag gebracht worden ist? Wo in mehreren Ländern die Juden als förmliche Bürger aufgenommen werden?“ (S. 48)

Widmungstafel an Stelle des früheren Wohnhauses von Paul von Stetten am Obstmarkt in Augsburg, Heute befindet sich dort das “Hotel Augusta” http://www.hotelaugusta.de/ – Von seinem Haus aus musste Stetten bald nur noch über die Straße zum zum Wohnhaus von Jakob Obermayer am Obstmarkt zu gelangen, an dessen Stelle sich heute eine Filiale der Sparda-Bank befindet.

There is a widespread view that after the expulsion of the Jews from Augsburg in the years 1438/40 there has followed a long period of more than 360 years of sequestration before Jews again were allowed to live in Augsburg. At best, it is said, there possibly had been rather a few exceptions.
In 1803, when three Jewish banking families applied for permanent residence in Augsburg, Paul von Stetten, then City Keeper demonstrated in his “History of the Jews in the Imperial City of Augsburg” that nothing of the sort was true. There was not one expulsion, there were ten and none of them was of any success. Furthermore at times there lived over thirty or even more than sixty Jewish families in the city. It therefore would be somewhat unreasonable to want keep Jews in modern times out of Augsburg.