לאורך הים

June 29, 2012

אלוהי, אלוהי
כל הנשמה שנתת בי
אלוהי

תגיד לי איך לעצור את הדמעות
תגיד לי איפה יש עולם אחר לחיות
תגיד לי למה אין אמת, רק הזיות
אז למה לנסות ולהמשיך עכשיו לבכות

לאורך הים
אין גלים יש עולם
שנשבר לרסיסים על המזח

תגיד לי איך לעצור את הדמעות
תגיד לי איפה יש עולם אחר לחיות
כשאנשים רצים אל תופת כמו אל ים
אני ארוץ אל תוך האש אם יחזרו משם

לאורך הים
אין גלים יש עולם
שנשבר לרסיסים על המזח

תגיד לי איך עם המוות אתה חי
מסתיר הדמעות בכל לילה תגיד לי עד מתי
האש שקוראת לי לא נמצאת שם באמת
וזה שנעלם, האם ישוב או כבר מת

לאורך הים
אין גלים יש עולם
שנשבר לרסיסים על המזח

תגיד לי איך לעצור את הדמעות
תגיד לי איך

עפרה הזה


1912: Goodbye Uganda, hello Yemen!

June 27, 2012

Vor ziemlich genau hundert Jahren tagte der Wiener Kongress der inzwischen längst vergessenen „Jüdischen Territorial Organisation“ (JTO), einem Splitter der zionistischen Bewegung, die als letzte an der Idee festhalten wollte, in Uganda oder sonst außer Israel einen modernen jüdischen Staat zu errichten. Im Jahr 1903 bot Joseph Chamberlain (1836-1914), Vater des späteren britischen Premiers Arthur Neville Chamberlain, und damaliger Kolonialsekretär Theodor Herzl ein 5000 Quadratmeilen (ca. 13.000 km²) umfassendes Gebiet am Mau Plateau, das heute an der Grenz zwischen Uganda und Kenia verläuft. Dorthin sollten rumänische und russische Juden, die durch Pogrome „echter Russen“ heimatlos gemacht wurden umgesiedelt werden. Zugleich sollte hier aber auch die von den Zionisten gewünschte nationale Heimstädte der Juden entstehen. Auf dem Basler Kongress 1903 warb Theodor Herzl entscheiden für den „Uganda-Plan“, weshalb eine Delegation beauftragt wurde, das Land zu erkunden. Die Prüfer vermeldeten jedoch unbehagliche Details, etwa zahlreiche Raubtiere wie Löwen, aber auch Mengen von Massai-Kriegern, die als geschickte Jäger durch die Gegend zogen. Der Plan wurde abgelehnt, was Herzl demoralisierte. Der britische Schriftsteller, Journalist und politischer Aktivist Israel Zangwill (1864-1926) warb vor hundert Jahren so ziemlich als letzter für den Uganda-Plan, der hernach in der Versenkung blieb. Löwen und Massai blieben unter sich und wer schon mit Massai-Jiddisch-Wörterbüchern anfing, konnte sich bereits wieder anderen Aufgaben zuwenden.

Dem Bericht der „Wiener jüdischen Volksstimme“ vom 27. Juni 1912 gemäß tagte der JTO-Kongress „eigentlich unter großer Teilnahmslosigkeit der jüdischen Öffentlichkeit“. Interesse bestehe allenfalls an dem erfolgreichen Schriftsteller Israel Zangwill, dem die antisemitische Presse als Stereotyp für sich entdeckt hatte:

„… oder wenn schon irgend ein Interesse sich kundgegeben wird, so wird es sicherlich Israel Zangwill gelten. Aber auch diesem nicht so sehr als Führer dieser Weltorganisation, sondern in erster Reihe als Träger eines weithin bekannten Namens.

Man wird vielleicht seine geradezu sprichwörtlich gewordene Hässlichkeit anstaunen oder die zum eisernen Inventar eines jeden Zangwill-Artikels gehörenden „scharfbebrillten, kurzsichtigen aber klugen Augen“ des Mannes sehen wollen, der sich weit über die Grenzen seines Volkes und seines Landes Anerkennung und Bewunderung zu erwerben gewusst hat.

Belesene werden den erfolgreichen und genialen Erzähler kennen lernen wollen und ich gehe nicht fehl, wenn ich erst an letzter Stelle diejenigen nenne, die in Zangwill den treuen Sohn seines Volkes sehen, welcher mit einem durch nichts zu vergleichenden Idealismus und mit Hintansetzung seiner sonstigen Interessen unentwegt für die Bedrückten und Elenden im Judentum eintritt und ihnen eine andere, eine bessere Zukunft schaffen will.

Der Kongress aber als solcher, die Partei die ihn abhält, ihre Tendenzen und ihre repräsentativen Persönlichkeiten sind nicht dazu in der Lage ein besonderes Interesse zu wecken … Gegründet wurde die territorialistische Partei unmittelbar nach dem berühmten Uganda-Kongress, dem letzten an dem Herzl noch teilnahm. Die Ursache zu dieser Gründung war die schroff ablehnende Haltung, die der Kongress gegen die Anregung Herzls mit England wegen der Besiedlung Ugandas durch die verschiedenen Ländern zum Auswandern gezwungenen Juden zu unterhandeln einnahm. Herzl wollte nicht auf Palästina als jüdisches Zukunftsland verzichten und betonte dies auch. Er sah ein, dass es unmöglich sei in absehbarer Zeit Palästina zu erhalten und betrachtete daher Uganda als vorläufiges und vorübergehendes Besiedlungsgebiet, als ein „Nachtasyl“ in dem die Juden weilen sollten, bis ihnen auch Palästina zugänglich sei.

Ussischkin aber und mit ihm die überwiegende Mehrheit des Kongresse bestanden auf die Ausschaltung jedes Nebenziels und wollten von Uganda oder einem anderen vorübergehenden Siedlungsgebiet nichts wissen. Herzl schied mit gebrochenem Herzen vom Kongress.

Zangwill aber und seine Anhänger griffen Herzls Vorschlag auf und Herzls Sinn, wenn auch gegen seinen Willen entstand die territorialistische Partei. Auch Zangwill dauerte das Warten auf Palästina zu lange. Die damalige Lage des Judentums verlangte dringend rasche Hilfe. Die Juden die aus Rumänien und Russland vor den Heldentaten der „echt russischen Leute“ flüchten mussten, konnten nicht mit der Hoffnung auf eine recht problematische bessere Zukunft in Palästina vertröstet werden.

Uganda schlug fehl. Das Land war zur Kolonisation ungeeignet. Zangwill und seine Getreuen konnte dies aber nicht abhalten, die Landkarte zur Hand zu nehmen und den Heimatlosen eine Heimat zu suchen. Mit einer pünktlichen Regelmäßigkeit finden seither die Jtotisten vor jedem Kongress ein Stückchen Erde das sie dann freudestrahlend der staunenden Mitwelt als zukünftiges Judenland präsentieren. Kommissionen, die sich mit der Erforschung des gerade vorgeschlagenen Landstrichs befassen sollten wurden beschlossen. Sie „forschten“ und das Resultat war mit derselben Pünktlichkeit ein negatives.“

Zangwill bezweifelte als einer der wenigen zionistischen Führer, dass es zum Ausgleich zwischen Juden und Arabern im Lande Israel kommen könne. Damals lebten nur etwa 250.000 Araber im relativ dünnbesiedelten Land. Die seit 1850 entstandenen neuzeitlichen jüdischen Siedlungen hatten jedoch auch für eine muslimische Zuwanderung aus den Gebieten der heutigen Staaten Ägypten, Syrien, Libanon und Jordanien gesorgt. Sie fanden bei jüdischen Gutsbesitzern  wie den Rothschilds Anstellungen als Hilfskräfte in der Landwirtschaft. Auf diese – eher ironische  – Weise schuf der moderne Zionismus nicht nur ein nationale Heimstädte für die Juden, sondern auch für hoffnungs- wie arbeitslose Muslime aus benachbarten Provinzen des zerbröckelnden osmanischen Reiches. Mit der Umbenennung des britischen Mandats nach 1918 erhielten sie sodann auch einen Sammelnamen, den sie jedoch erst ein halbes Jahrhundert später für sich in Anspruch nahmen: „Palestine“.

Etwa zur selben Zeit, als der Uganda-Plan endgültig zu den Akten gelegt wurde, dämmerte den zionistischen Vordenkern aus Europa auch, dass mit Grundstückkäufen allein kein Staat zu machen sei, wenn auf einen jüdischen Landbesitzer Dutzende billige arabische Arbeiter kämen. Auf diese Weise könnte man allenfalls einen arabischen Staat bilden, jedoch keinen jüdischen. Man dachte nach und bemerkte plötzlich, dass es vor allen an jüdischen Arbeitern fehlte, da sich die bisherige jüdische Ansiedlung größtenteils auf Städte konzentrierte. Zwar gab es dort inzwischen auch Arbeitslose und andere Problemfälle, jedoch waren nicht alle sozialistischen oder bürgerliche Zionisten bereit zur Feldarbeit. Man dachte nochmals nach und kam nun auf die Idee muslimische Araber gegen jüdische Araber aus dem Jemen als billige Arbeitskräfte zu ersetzen. Aus der Unzufriedenheit entlassener muslimischer Arbeiter entstand im Laufe der kommenden dreißig Jahre eine sder wesentlicheren Motive des noch immer andauernden Nahostkonflikts.

Aus der Perspektive des Sommers 1912 jedoch noch ein weiterer Bericht aus der „Wiener jüdischen Volksstimme“ vom 27. Juni 1912:

 

Von der jüdischen Kolonisationsarbeit in Palästina

Immer mehr kommt in der jüdischen Siedlungsarbeit ein neues Prinzip zur Geltung. Während die Zionsfreunde einer früheren Epoche das Hauptgewicht auf den privatrechtliche, Erwerb des Bodens legten und der politische Zionismus die Idee der öffentlich-rechtlichen Sicherung verkündete, bricht sich jetzt die Erkenntnis, dass es auch einen dritten Faktor gibt, der von ebenso großer Bedeutung für die Zukunft der Kolonisation ist, nämlich: „Die jüdische Arbeit auf jüdischem Boden. Man ist heute wohl allgemein zur Ansicht gekommen, dass ein Plantagenbesitzer in Palästina, auf dem lediglich nichtjüdische Arbeiter beschäftigt werden, sich nicht wesentlich von einem jüdischen Gut in Galizien unterscheidet, auf dem nur polnische oder ruthenische Arbeiter zu finden sind.

Der jüdische Nationalfonds, der sich aus seinen Anfängen zu einer der mächtigsten jüdischen Weltinstitutionen emporgeschwungen hat, und der im letzten Jahr eine Jahreseinnahme von 700.000 Francs aufweisen konnte, hat die Wichtigkeit und weittragende Bedeutung dieses neuesten Prinzips klar erkannt und seine Tätigkeit danach ausgerichtet. Nicht nur, dass er auf seinen Gütern und in den Siedlungen der von  ihm geförderten Gesellschaften (Siedlungsgesellschaft „Erez Israel“), Palestine Land Development Company) in Hulda und Benschemen bei Jaffa, in Merchawja in der Ebene Jesreel, in Kinneret und Daganja am Tiboriassoo – eine große im stetigen Wachsen begriffene Zahl von jüdischen Arbeiten beschäftigt.

Er hat sich auch der Arbeiterfürsorge in den Kolonien zugewandt und kann auf diesem Gebiet bereits auf bedeutende Erfolge hinweisen. In den Kolonien Petach Tikwa und Chedera hat er mit einem Kostenaufwand von 40.000 Francs für die unverheirateten Arbeiter Heime gegründet, an deren weiteren Ausbau jetzt geschritten wird. Durch eine Spende des Herrn Ingenieur Salomon Halperin aus Kiew in der Höhe von 30.000 Francs wird er in die Lage versetzt, ein großes Heim in der Siedlungsgenossenschaft Merchawja, sowie Einzelhäuser für aschkenasische und jemenitische Arbeiterfamilien zu bauen. Der Bau von zwölf jemenitischen Häusern in Petach Tikwa und von drei Häusern für aschkenasische Arbeiter, gleichfalls in Petach Tikwa oder Chedera, soll demnächst in Angriff genommen werden.

Bekanntlich ist dem Jüdischen Nationalfonds auch der David und Fanny Wolffsohn – Fond angeglieder, aus dessen Mitteln mit einem Aufwand von 15.000 Francs bisher fünf Häuser in Petach Tikwa, fünf in Rechowot, vier in Rischon Le Zion und eins in Wadi el Chanin gebaut worden sind. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch der Verein „Efra“ in Berlin sich auf dem Gebiet des Arbeiterhäuserbaus rühmlich betätigt hat.

Diese ganze Tätigkeit reicht aber noch nicht entfernt hin, um dem großen Mangel an Arbeiterwohnungen abzuhelfen. Die Frage wird besonders dringend angesichts einer neuen Erscheinung, die sich in letzter Zeit immer stärker bemerkbar macht. Es ist dies die immer zunehmende Einwanderung der jemenitischen Juden.

 Die jüdische Presse hatte schon öfter Gelegenheit über diese unsere Stammesbrüder aus dem fernen südlichen Arabien zu berichten. Immer mehr bestätigt sich die sehr günstige Meinung, die man gleich von Anfang an in Palästina über sie gewonnen hat. Man ist sich darüber einig, dass wir es hier mit einem fleißigen und genügsamen Arbeiterelement zu tun haben, das im fernen Jemen die altjüdische Tugenden einer hohen Religiosität und strenger Sittlichkeit rein und unverfälscht bewahrt hat. Die geringen Ansprüche, die die Jemeniten an das Leben stellen, versetzen sie in die Lage, mit Erfolg den Konkurrenzkampf aufzunehmen. Es ist ganz klar, dass sie für die jüdische Siedlung nicht nur in nationaler Beziehung das beste Arbeitermaterial bilden; sie sind auch wirtschaftlich ein äußerst wertvolles Element, da man sich auf ihre Ehrlichkeit und ihren Fleiß unbedingt verlassen kann.

In erster Linie muss aber dafür gesorgt werden, dass die Jemeniten in den Kolonien Beschäftigung und Unterkommen finden, denn sobald sie in die großen Städte abwandern, wo es keine genügende Arbeit für sie gibt, so ist, wie es die Tatsachen leider schon gezeigt haben, zu befürchten, dass sie die Bettlerbevölkerung nur vermehren würden. Was nun die Arbeitsgelegenheit betrifft, so liegen die Verhältnisse sehr günstig. Für absehbare Zeit wird es viele tausende Jemeniten in den jüdischen Kolonien reichlich Arbeit geben. Anders verhält es sich mit der Wohnungsfrage. Die Kolonien sind begreiflicherweise nicht in der Lage, den Bau von Arbeiterhäusern in großem Umfange selbst in die Hand zu nehmen und da die Jemeniten vollständig mittellos ins Land kommen, ist von ihrer eigenen Initiative auch nichts zu erwarten. Hier können also wieder nur Kolonisationsgesellschaften eingreifen und in erster Reihe hat es sich der Jüdische Nationalfonds zur Aufgabe gestellt, das große Problem der Beschaffung von Wohnungen für die jemenitischen Einwanderer zu lösen. Während der letzte Anwesenheit seiner Direktoren Dr. Bodenheimer und Dr. Tschlenow in Palästina hat er gleich 23.000 Francs für den Bau von Jemenitenhäusern bewilligt. In den letzten Tagen sind weitere 30.000 Francs bewilligt worden und für das nächste Jahr ist die Gewährung von mindestens 50.000 Francs in Aussicht genommen. In diesem Jahr sollen noch 100 Häuser fertiggestellt werden und mindestens ebenso viele im nächsten Jahr gebaut werden.

Der jüdische Nationalfonds, der indes viele andere wichtige Aufgaben zu bewältigen hat, ist mit der diesen Bewilligungen bis an die äußerste Grenze gegangen. Es lässt sich aber nicht verkennen, dass eine gründliche Lösung der Frage weit höhere Ansprüche stellt. Sollte es gelingen, in wenigen Jahren die Ansiedlung von einigen tausend jemenitischen Familien durchzuführen, so wäre damit eine Tat für die jüdische Zukunft in Palästina geleistet, deren segensreiche Folgen nicht hoch genug eingeschätzt werden können. Man könnte ruhig behaupten, dass damit eine neue Epoche in der jüdischen Siedlungsarbeit eingeleitet wäre.

Der Bau eines Einzelhauses nebst Ankauf eines kleinen Garten erfordert einen Kostenaufwand von ungefähr 1.000 Francs. Jeder wohlhabende Jude sollte eine Spende darin setzen, durch eine Spende von 1.000 Francs dem Nationalfonds die Möglichkeit zu geben, eine Jemenitenfamilie anzusiedeln. Das Bewusstsein, durch diese Spende der jüdischen Volksarbeit in Palästina die schaffende Kraft einer jüdischen Familie zugeführt zu haben, dürfte den Spender eine erhebende Genugtuung bilden.

 

Almost exactly a hundred years ago the last Zionist group gave up Uganda as a proposed interim solution for a national home of the Jews as proposed by the British government official Joseph Chamberlain to Theo Herzl in 1903. In the same time Zionist leaders saw reason that it was way better to promote a national Jewish home when settling Jewish Arabs from Yemen instead of Muslim Arabs from other parts of the crumbling Ottoman Empire.

 

 

 

 


בית הכנסת אוגסבורג

June 25, 2012

la synagogue d’Augsbourg

 


Augsburg’s joining technique

June 24, 2012

אוגסבורג קשר בירה

 

joint friendly


Vor 400 Jahren: Ein schwäbischer Rabbiner in Jerusalem

June 22, 2012

Im Frühjahr 1612 reiste der Pferseer Gelehrte Wolf Ischschachar b. Schimon Ulmo (יששכר בר שמעון אולמו מקק פערשא באוסטרי וולף) von Schwaben ins Heilige Land Israel, um sich einen Eindruck darüber zu machen, wie die Lage in Jerusalem und an anderen Orten des Landes in denen es jüdische Gemeinden gab, für diese war. Immer wieder wurde für Spenden zur Unterstützung dieser kleinen Gemeinden gebeten. Sie präsentierten sich selbst als Vorreiter einer nahenden Zeit der Erlösung und wurden auch als solche gern und hoch angesehen. Sollten sich ihre Lebensbedingungen in dem kargen von Muslimen beherrschten Land günstig entwickeln, so konnte dies auch für die Juden Schwabens ein lange Generationen erwartetes Zeichen sein, um sich auf den Weg in die alte Heimat zu  machen, um den Messias zu begrüßen.

Aus seinem fragmentarischen, 1668 in Lublin gedruckten Reisebericht ergibt sich, dass er am Tag vor dem Fasttag im Monat Tamus des Jahres 5372 (was sich in knapp zwei Wochen zum vierhundertsten mal jährt, gestern war rosch chodesch), also am Montag, den 6. Juli 1612 mit seinen Begleitern in Jerusalem von Norden her ankam. Seiner Beschreibung gemäß besaß die Stadt zwar eine prächtige Stadtmauer, die noch gewaltiger gewesen sein soll, als jene der Stadt Augsburg, während der heilige Ort selbst jedoch eher traurig und verlassen wirkte und noch nicht mal annähernd die Hälfte der Einwohner Augsburgs gehabt haben soll. Die schwäbische Reichstadt hatte damals, wenige Jahre vor Beginn des 30jährigen Krieges etwa 40.000 Einwohner und erlebte gerade eine Art Bauboom, u.a. wurde von 1615-20 das neue Augsburger Rathaus gebaut, weshalb die Vergleiche des Rabbiners interessant sind. Die „mohammedanischen“ Herren hatten an Jerusalem kein großes Interesse, anders als zahlreiche jüdische und christliche Pilger, die aus allen Gegenden in die Stadt kamen und sich gegen hohe Bezahlung einige Tage dort aufhalten durften. In der Stadt selbst gab es jüdische Gemeinden unweit des Berges auf welchem in früheren Zeiten das Heiligtum stand, deren Menschen er auf über 500 schätzt, die drei große Synagogen unterhielten, mehr als ein halbes Dutzend Mikwot, nämlich deren sieben, mehrere kleinere, private Gebetsstuben und Schulen.  Die Jerusalemer Juden, worunter schon einige Schwaben und auch Verwandte des Gesandten aus Pfersee waren übten meistens handwerkliche Berufe aus, wofür sie von den Mohammedanern sehr geschätzt wurden, vor allem als Schneider (תופר), Schumacher (סנדלר) und bemerkenswerter Weise soll es auch bereits einen französischen Uhrmacher (שען) namens Natan gegeben haben, der für den mohammedanischen Herrscher arbeitete, mit diesem gut auskam und sich oft auf dessen Burg in „Ramila“ (wohl Ramallah) aufhielt, von welcher aus das Land, in welchem es “mehr Füchse als Menschen” gab, beherrscht wurde. Ganz im Gegensatz dazu schildert er die jüdischen Gemeinden in der Stadt, die meist Spanier, Franzosen oder Italiener und Griechen von ihrer Herkunft waren. Sie waren sehr gebildet und bewandert in medizinischen, astronomischen, geographischen und Rechenkünsten.

Rabbi Wolf schildert eine Reihe bemerkenswerter Einzelheiten Jerusalems, wie etwa den מגדל דוד, den sog. David-Turm, aber auch den Tempelberg und die Moscheen der Stadt. Mit besonderem Interesse schildert er auch eine Synagoge der Karäer, von denen es noch eine kleine Gruppe gab. Sie war in einem Keller des jüdischen Viertels untergebracht und konnte nur durch eine Treppe erreicht werden. Auch beschrieb er das viel zitierte Tore der Gerechten (שער הרחמים), das manche auch das „Goldene Tor“ nannten:

Niemand, auch nicht dem Frommsten ist es gestattet hier durchzugehen, vielmehr achten unsere Gerechten (צדיקים) wie auch die Weisen der Mohammedaner und die Oberen der Christen darauf, dass keiner es wagt. Wann immer ein Fremder es doch wagt, erhebt sich ein Aufstand gegen ihn und er wird mit Steinen und Beschimpfungen aller vertrieben. Unter den Juden in Jerusalem wird gesagt, dass durch das Tor die Schechina verschwand und dereinst wieder durch das selbe in die Stadt einkehren werde. Wenn die Toten wieder auferstehen, wird das Tor geöffnet sein. Auch wird gesagt, dass die Schüler Mohammeds das Tor zumauerten, weil sie fürchteten, dass der Messias der Juden in die Stadt käme wie geweissagt wurde. Dies zeigt, dass sie die Juden zwar respektieren, aber auch fürchten sie sie.“

Wie bereits auf der Hinreise besuchte er auch auf dem Rückweg den jungen Sultan Ahmed, wo er eingeladen wurde zum Fest anlässlich der Geburt dessen Sohnes.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b9/I_Ahmet.jpg

Rabbi Wolf Ischschachar Ulmo starb am 4. Adar scheni 5410 (entspricht dem römischen Datum 25. Februar 1650) in Pfersee und wurde am jüdischen Friedhof von Pfersee und Kriegshaber begraben.

 


Rabbi Josel von Rosheim und das Europa unserer Zeit

June 21, 2012

In Speyer wird im Alten Stadtsaal seit Anfang des Monats eine Ausstellung gezeigt, die den „Josel von Rosheim“ genannten jüdischen Gelehrten (R. Josef ben Gerschon) aus dem Elsass thematisiert, der wegen seiner Auftritte auf Reichstagen (so 1530 in Augsburg) auch in der christlichen, „allgemeinen“ Geschichtsschreibung Berücksichtigung fand, wenngleich natürlich nur in Fußnoten. 

Der Titel der Ausstellung, die auch anderorts gezeigt werden soll lautet (etwas eigenartig):

“Josel von Rosheim (1478 bis 1554) zwischen dem Einzigartigen und Universellen. 

Ein engagierter Jude im Europa seiner Zeit und im Europa unserer Zeit”

Josel Rosheim Ausstellung

http://www.personengeschichte.de/fileadmin/user_upload/pdfs/Josel-von-Rosheim.pdf

Im Text der Broschüre heißt es:


Josel ben Gerschon von Rosheim (1478-1554) ist eine herausragende jüdische Persönlichkeit des 16. Jahrhunderts. Er unterhielt enge Verbindungen zu Kaiser Karl V., die er nutzte, um die Rechtsstellung und Sicherheit der Juden im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ in einer Zeit des Umbruchs zu schützen. Die Reformation, die seit 1517 das Reich religiös spaltete, führte zu tiefgreifenden Veränderungen, die sich zum Teil in gewalttätigen Übergriffen äußerten. In dieser Zeit wurden jüdische Gemeinden des Reiches häufig in die Position eines Sündenbocks gedrängt.

Als SCHTADTLAN (Fürsprecher) erreichte Josel von Rosheim reichsweit anerkannte Position sowohl bei den jüdischen Gemeinden des Reiches als auch bei den christlichen Landesregierungen, durch die er längerfristig eine stabilere Rechtsstellung jüdischer Gemeinden unter christlichen Herren durchsetzen konnte. Mit persönlichem Engagement verhinderte Josel vielfach religiös und wirtschaftlich motivierte Austreibungsversuche lokaler Obrigkeiten.

Die Sonderausstellung „Josel von Rosheim (1478-1554) zwischen Einzigartigem und Universellen“ widmet sich Leben und Wirken dieses besonderen Menschen, der auch am damals in Speyer ansässigen Reichskammergericht für die Belange der jüdischen Gemeinde wirkte.

Es werden Rahmeninformationen zu den wichtigsten politischen Ereignissen des konfessionellen Zeitalters gegeben sowie die Person des Josels und sein Wirken vorgestellt. Sein politischer und geistiger Nachlass wird in die Umstände der Zeit eingebunden. In einem Ausblick werden Parallelen zu heute aufgeworfen, die zu eienr weiteren Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen anregen.

Die Ausstellung wurde von einem Team aus französischen und deutschen Wissenschaftlern unter der Leitung von Prof. Dr. Freddy Raphael (Straßburg) und Dr. Werner Transier (Historisches Museum der Pfalz) erarbeitet. In Frankreich wurde sie bereits in Rosheim gezeigt und ist ab Mai 2012 in Straßburg zu sehen; erste Station war vor kurzem Erfurt gewesen.

Der letzte Teil des Titels verdeutlicht bereits, dass die Veranstaltung eher zeitgenössischen Interessen dient, dem „Europa unserer Zeit“. Jenes Europa also, welches in politischen Gremien darüber beraten will, künftig „Produkte“ jüdischer „Siedler“ (in dieser Kombination erscheint das sonst ganz zu recht völlig harmlose, ja positiv besetzte Wort als ein Art Synonym zu Extremist, wenn nicht schlimmer …) zu boykottieren, oder wenigstens zu kennzeichnen, womöglich mit einem gelben Ring oder einen Stern? Was hat dies Josel von Rosheim zu tun? Biographisch nichts, und dann doch wieder. Wenn man sich Josel am Reichstag in Augsburg vorstellt, „zur Zeit der Reformation“ wie Christen das übertiteln, als Fürsprecher für die Juden und jüdischen Gemeinden, dann könnte man ihn sich auch vorstellen als Besucher im Europarlament, bei der EU-Ratskommission und er verteidigt die Standpunkte und Haltungen der „Siedler“, die zunächst mal nichts anderes tun, als friedlich im historischen jüdischen Stammland zu leben.“

Burggrafenturm AugsburgBurggrafenturm (1507) in Augsburg

Da Rabbi Joselman als „Fürsprecher“ der Juden und jüdischen Gemeinden im „Reich“ und auf Reichstagen „auftrat“ ist er auch in der christlichen, „allgemeinen“ Geschichtsschreibung erfasst, jedoch selbstverständlich eher als Randfigur einer Epoche, die dort ansonsten als jene der „Reformation“ um Martin Luther verstanden wird. Mit dem Juden-Hass Luthers musste sich auch Rabbi Josef befassen. Seine Hass-Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ gewissermaßen den besonderen deutschen Judenhass begründete. Darin forderte er u.a. auf, Synagogen zu verbrennen, ihren Wohnbesitz und Broterwerb zu rauben, ihre Literatur zu vernichten, jüdischen Unterricht zu verbieten und die Juden zur Sklavenarbeit zu zwingen. In der Summe ist das schon recht nahe an dem dran, was man ab der „Kristallnacht“ mit dem Hitler-Regime verbindet – und natürlich haben sich „die Nazis“ auch auf den „Reformator“ berufen. Luther wie auch seine Anhänger versuchten explizit mit antijüdischer Manipulation zu „punkten“, sprich das einfache „deutsche Volk“ auf seine Seite zu ziehen. Die tatsächliche „Fremdherrschaft“ der Römer und ihrer Kirche wurde um eine fiktive Herrschaft der Juden erweitert, die gleichermaßen Ausbeuter gewesen sein sollen. 1525 konnte er die Führer des Bauernaufstands (מרד האיכרים) im Elsass (אלזס) dazu bewegen, den Aufrufen christlicher Hass-Prediger zu widerstehen und nicht die Juden als Adresse ihres berechtigten Zorns ins Visier zu nehmen. Er trat auf als Anwalt gegen Bücherverbrennungen, bei Anschuldigungen von Ritualmorden und ähnlichem … gefährlichen Unfug. Seinen persönlichen Mut stellte er 1520 auch durch eine Reise nach Spanien, von wo „die Juden“ ja erst wenige Jahrzehnte „vollständig“ vertrieben worden waren (sein sollten), um bei Karl vorzusprechen, der bald darauf in Aachen zum Kaiser gekrönt wurde. Rabbi Josef erreichte für die Juden ein Abkommen mit dem Kaiser, das 1530 in Augsburg erneuert wurde. Dort erreichte er auch, dass der getaufte Spätkaräer Antonius Margaritha, dessen „Der gantzer jüdischer Glaub“ das rabbinische Judentum in Verruf bringen wollte, gebannt wurde. In Augsburg musste Rabbi Josef sich und „die Juden“ auch vor dem abwegigen Vorwurf verteidigen, dass sie, „die Juden“ den Abfall der Luther-Anhänger vom „rechten christlichen Glauben“ bewirkt hätten. Das gelang zwar, doch zugleich ergibt sich daraus, dass die beiden rivalisierenden Gruppen (sagen wir: römische und deutsche Christen) durchaus bereit waren, „die Juden“ für ihre Zwecke bereitwillig zu opfern und als Feindbild den Konkurrenten unterzuschieben.  

Rabbi Josel Rosheim

Heute, fast 500 Jahre nach Luther und fast 70 Jahre nach Hitler ist das alles natürlich etwas anders und zeitgenössische Gelehrte sind sichtbar bemüht, auch jüdische Randfiguren ihrer Geschichte einzubinden oder wie immer man dies nennen will. Anyway, Josel von Rosheim und das zeitgenössische talmudische Judentum das er ausgesprochen mutig vertrat, von dem man außer Schlagworten weder was wissen, noch lernen will, sind kaum das wesentliche Interesse der Ausstellung, Vor- und Darstellung, sondern wie bereits der Schluss des Titels eingibt, das „Europa unserer Zeit“.

Warum? Die Wort Martin Walser aus dessen Kontext gerissen (Anmerkung: Und warum sollte es ihm besser gehen als Rabbi Josef ..?) kann man vermuten, es geht um „die Instrumentalisierung zu gegenwärtigen Zwecken“. Welche sind das nun aber im „Europa unserer Zeit“.

Zwar werden europäische Politiker nicht müde, zu wiederholen, dass sie es als wichtiges Anliegen sehen, Antisemitismus zu bekämpfen und es kann kein Zweifel daran bestehen, dass dem auch wirklich so ist. Würde also jemand sich einen Anstecker an die Jacke hängen, auf welchem „Antisemit“ steht, würden Europäer – und in ganz besonderer Verantwortung natürlich gerade auch Deutsche – dem Betreffenden einen weiteren Button mit der Aufschrift „Verboten!“ dazu heften. Freilich nur, wenn der erste Aufruf auf Deutsch und nicht auf Arabisch, Persisch oder Türkisch notiert wurde. Auch sog. „Holocaust-Leugnung“ ist nur in deutscher Sprache strafbar. Der Kampf gegen „Antisemitismus“ geht nun aber immer häufiger einher mit einer Agitation gegen Israel. Beispielsweise versuchen politische Interessensgruppen derzeit einen Boykott von Waren jüdischer „Siedler“ zu bewerkstelligen. Demnach sollen Waren oder Früchte, die von Juden stammen die als „Siedler“ im biblischen Stammland Judäa (jehuda) wohnen speziell gekennzeichnet – oder am besten ganz boykottiert werden. Bislang werden sie wie andere Waren auch als israelische eingeführt. Nun also sollen sie gekennzeichnet werden. Vielleicht wie in der Zeit von Josel von Rosheim mit einem gelben Ring ..?

Das selbe alte Lied also? Kann sein. Wie schade, ja, jammerschade, dass Abraham Goldfarbs jiddisch-sprachige Operette „Rabbi Joselman“ (aus dem Jahr 1892)  nicht überlebt hat, sonst könnten wir die neuen Strophen wenigstens nach einer alten Melodie mitsingen. So aber gilt es im „Europa unserer Zeit“ immer aufzupassen, ob die vorne gezeigte „Judenfreundschaft“ nicht zwangsläufig eine hinterrücks verborgene Agitation gegen den „Judenstaat“ maskiert.

Sprach Joselvon Rosheim 1530 am Reichstag von Augsburg für die Interessen der Juden, deren Synagogen und Häuser und Broterwerb in Abrede gestellt werden sollten, so müsste er heute das Europa-Parlament oder die “edlen” EU-Kommisare aufsuchen, um sie davon abzuhalten, Dekrete gegen die Juden in Judeäa und Samaria zu beschließen, die deren friedliches Auskommen und Leben gefährden.

Die Frage aber ist, ob man im “Europa unserer Zeit” überhaupt lernfähig ist, fast 500 Jahre nach Luther und fast 70 Jahre nach Hitler. Oder ist es nicht doch so wie der frühere deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt es sagte: “Auschwitz würden die Deutschen als Fehler ganz gewiss nicht wiederholen, andere Fehler durchaus.”

Wiesel Haus AugsburgWiesel-Haus im Augsburger Dom-Viertel


Über den Wucher jüdischer und christlicher Geldverleiher

June 20, 2012

 

März 2017: Ausführlicher beschrieben im Buch:

Yehuda Shenef

Humor, Wucher, Weltverschwörung: Die geläufigsten Vorurteile gegenüber Juden und was es mit diesen auf sich hat 

ISBN: 978-374-3181-205

Taschenbuch: 260 Seiten

13 Euro

 

 

Eines der gängigsten Stereotype über mittelalterliche Juden ist jenes über Geldverleiher, das anders als in  früheren Zeiten von modernen Autoren durchaus mit einer gewissen Nachsicht beurteilt wird.

Vorausgesetzt wird dabei aber wie auch immer die Annahme, dass zwei gesellschaftliche Faktoren sich mehr oder minder passgenau ergänzten: Christen war es demnach verboten, gegen Zins Geld zu verleihen, während Juden außer dem Geldverleih keine anderen Berufe ausüben durften. Daraus folgt, dass grob geschätzt die meisten Juden als Geldverleiher tätig waren. Da dieses Gewerbe vor allem in der damaligen Zeit nun aber auch sehr risikoreich war, waren sie gezwungen teilweise sehr hohe Zinsen zu verlangen, was sodann auch den schlechten Ruf des Wuchers begründete. Mangels anderer Möglichkeiten waren die Juden zum einen also genötigt, mittels Geldverleih ihr Brot zu erwerben und zum anderen dabei „Wucherzinsen“ zu fordern. Da sie sich in einer solchen, eher ausweglosen Situation befanden, ist ihr Wucher, der früher den Hass auf sie begründete, heute aber doch mit Nachsicht und Verständnis zu beurteilen. So zumindest lautet das noch immer gängige Klischee, welches auch in seiner scheinbar verständnisvollen Umdeutung das Musterbeispiel eines Vorurteils und des zeitgenössischen Umgangs damit ist. Da auch die positiv gedachte Rechtfertigung – gewollt oder nicht – den Sachverhalt als solchen scheinbar „objektiv“ bestätigt, steht das „Urteil“ noch fester und wird entsprechend noch weniger auf seine reale Bewandtnis hinterfragt.

Für eine kritische Erörterung stehen folgende Sachfragen zur Diskussion:

1. Waren alle Juden Geldverleiher?

2. Tätigten die Juden andere Geschäfte als Christen?

3. Verlangten jüdische Geldverleiher verhältnismäßig hohe Zinsen?

4. War es Christen verboten mit Gewinn Geld zu verleihen?

Kurz gefasst kann man all diese Fragen mit Nein beantworten.

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1. Wie typisch waren jüdische Geldverleiher?

Ohne Zweifel gab es im Mittelalter jüdische Geldverleiher und wenigstens prozentual wohl mehr als christliche, jedoch findet man effektiv nur wenige Juden, die diesem Gewerbe tatsächlich nachgingen. Im mittelalterlichen Augsburg, neben Köln und Nürnberg das wichtigste Handelszentrum im Reich, wo Juden eine bedeutende Stellung innehatten, treten kaum fünf Prozent der jüdischen Steuerzahler als Geldverleiher in Erscheinung. Von diesen wiederum betätigt sich Mehrzahl als Pfandleiher mit eher geringen Beträgen. Andererseits gab es dann aber doch einige wenige Juden, die aus der Gemeinde herausragten und Bischöfen, Fürsten und auch Königen mitunter stattliche Summen leihen konnten. Bei dreißig bis vierzig jüdischen Steuerzahlern in der Stadt waren dies im Laufe der Zeit meist nur einer oder zwei, seltener mal drei. 1314 etwa liehen die Gemeindevorstände Jüdlin und Lämlin dem damaligen Wittelsbacher Herzog Ludwig und späteren Kaiser Ludwig IV. zu jener Zeit recht üppige 3600 Pfund Pfennige Augsburger Währung, damit er sich als Kandidat der Luxemburger für das Amt des römisch-deutschen Königs bewerben konnte, wofür sie von ihm seine Residenz München als Pfand erhielten, theoretisch. Obwohl dies zweifellos schon ein sehr bedeutendes Unternehmen war, ist es, wie auch immer kaum vergleichbar, mit den weit umfangreicheren Geldgeschäften christlicher Geldleiher wie der Medici oder Fugger, um nur zwei allgemein bekannte christliche Finanz-Dynastien zu nennen, deren Geschäfte auch die ansehnlichsten jüdischen um ein Zigfaches überstiegen. Ebenso gut könnte man die Geschäftsabschlüsse eines städtischen Pfandhauses mit denen internationaler Großbanken vergleichen wollen. Erst im 19. Jahrhundert gelang es jüdischen Bankiers wie den Rothschilds, Oppenheim oder Warburg, wenigstens zeitweilig in vergleichbare Höhen vorzustoßen. Christliche Familien wie die Medici oder Fugger betrieben Geldgeschäfte im größten Stil. Ein bemerkenswertes Beispiel dafür sind auch die zweifellos christlichen Augsburger Geldhändler Welser, die zunächst im Silberbergbau reich wurden und bald mit Barchent, Gewürzen, Baumwolle und Menschen handelten und gemeinsam mit ihren Nürnberger Verwandten und den Augsburger Fuggern 1536 versuchten, das Gebiet des heutigen Peru zu erobern, wobei ihnen jedoch die Spanier zuvor kamen. Von 1519 bis 1550 kontrollierten die Augsburger Welsern bereits die spanische Überseeprovinz im südamerikanischen Venezuela. Gegen  eine „Gebühr“ von 20.000 Gulden an den Kaiser durften die Augsburger Patrizier tausende afrikanische „Negersklaven“ über den Ozean verschiffen, um Gold, Edelhölzer, Perlen und seltene Pflanzen zu sammeln. Das Unternehmen kam mit dem gewaltsamen Tod von Bartholomäus Welser (1512-1546), dessen Vater der Hofagent von Kaiser Karl V. wie auch des französischen Königs Franz I. war,  zum Erliegen. Der Sohn nun führte als Hauptmann eine Expedition auf der Suche nach dem legendären Goldland „El Dorado“ ins Landesinnere, wo er dann von einem Rivalen ermordet wurde.

Die Mehrzahl der Juden hatte mit dem Geldhandel nichts oder nur am Rande zu tun. Dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass die damaligen Großstädte des Reiches aus heutiger Sicht keine solchen waren. Die bevölkerungsreichste Stadt im spätmittelalterlichen Europa war Paris mit 100.000 Einwohnern, was heute Gütersloh oder Salzgitter entsprechen würde, gefolgt von London und Mailand mit etwa 80.000 Einwohnern, vergleichbar mit dem heutigen Castrop-Rauxel, das noch um das Jahr 1700 noch ein Dorf von 300 Einwohnern war. Während im mittelalterlichen Florenz oder in Prag 50.000 Menschen lebten, hatte die mit Abstand bevölkerungsreichste deutsche Stadt Köln nur etwa 40.000 Einwohner, so wie heute Buxtehude oder Mettmann. Es folgten die „Metropolen“ Augsburg, Nürnberg, Straßburg, Lübeck und Ulm mit jeweils etwa 20-30.000 Einwohnern, so wie seinerzeit Brüssel, oder heute Sprockhövel im Ennepe-Ruhr-Kreis, einer Wiege des Ruhr-Bergbaus, während Städte wie Frankfurt am Main, Wien, Regensburg, Braunschweig, Bremen, Magdeburg, München, Erfurt, Hamburg oder Trier nur auf etwas mehr als 10-15.000 Einwohner kamen und heute von Orten wie Schrobenhausen, Schwetzingen oder Zülprich im Kreis Euskirchen übertroffen würden. Die weitaus meisten Städte waren jedoch recht kleine Ansiedlungen mit kaum mehr als 2 oder 3.000 Einwohnern. Der Bedarf an Investitionen dort war entsprechend bescheiden und richtete sich eher nach den Bedürfnissen regionaler Fürsten und deren Bündnisstrategien. Andererseits war auch der Finanzmarkt in den genannten „Großstädten“ recht überschaubar. Heute gängige Motive zur Aufnahme von privaten Krediten, wie die Anschaffung eines neuen Autos oder einer Wohnungseinrichtung, eine exklusive Urlaubsreise und dergleichen existierten nicht, auch wurden keine Altenheime, öffentlichen Schwimmbäder, Schulen, Sportplätze oder Jugendzentren gebaut, allenfalls Kirchen. Wer Geld brauchte, benötigte es meist um einen zeitlich begrenzten Engpass zu überbrücken. Abgesehen von einigen Fürsten oder Klerikern wäre kaum jemand in die Verlegenheit gekommen, über seinen Verhältnissen zu leben. Wer arm war, bettelte um Almosen, nicht um Darlehen.

Die Zahl der Juden bewegte sich meist in der Größenordnung von 1 – 3 % der Gesamtbevölkerung, selten darüber. Eine Stadt mit 10.000 Einwohnern hatte rechnerisch also etwa 150 Juden, die mit Frauen, Kindern, Alten und Bediensteten, wie Mägde, Stallknechte, Hauslehrer, usw. auf etwa 10 Familien, sprich Haushalte oder Steuerzahler kamen. Anders als oft vermutet, verfügten die Juden einer Gemeinde durchaus über eine ganze Reihe von Berufen, angefangen von koscheren Metzgern und Bäckern, über Gerber (für Gebetsriemen, Torarollen, etc.), Weber (Gebetschal, etc.), Richter, Rabbiner, Schul- und Hauslehrer, Wäscherinnen, Schreiber, Steinmetze, Vorbeter, Schmiede, Händler, Bader, Beschneider, Ärzte, etc. ,aber auch Helfer in der Synagoge und Gemeinde wie Garköche, Schulklopfer (die vor Schabbat oder Festtagen an die Türen klopften, um zum Gottesdienst zu rufen), Totengräber oder weitere Hilfslehrer, falls es vor Ort neben der Betstube vielleicht auch eine Jeschiwa (Schul) gab. Belegt sind an manchen Orten ferner auch jüdische Bierbrauer, Papierhersteller, Apotheker, Fischer, Flößer, Gastwirte und dergleichen mehr. Da mit dem Aufkommen der Zünfte in den Städten, Juden von diesen vom öffentlichen Markt ausgegrenzt werden sollten, ergibt sich von selbst, dass sie bis dato in vielen Handwerkberufen tätig waren. Das waren sie natürlich auch weiterhin, erhielten in der Regel aber kaum noch Aufträge aus den Städten, sondern eher aus dem Umland, das den städtischen Zunftordnungen nicht unterworfen war. Im 15. Jahrhundert führte dies auch zur verstärkten Abwanderung reichsstädtischer Juden in auswärtige, oft benachbarte Dörfer. Man kann sich also leicht ausmalen, dass bei der Fülle von unabdingbaren Aufgaben zur Aufrechterhaltung einer jüdischen Gemeinschaft die meisten ihrer Angehörigen in den verschiedenen Gewerben tätig sein mussten. Nur wenige waren deshalb dazu in der Lage, neben ihren Berufen kleine Pfandgeschäfte zu betreiben, in welchen man recht kurzfristig gegen ein abgegebenes Pfand kleine Beträge verlieh. Dazu bedurfte es auch einen gewissen administrativen Aufwand, zudem auch nicht jeder im Stande war. Verträge mussten aufgesetzt und unter der Teilnahme von Zeugen, in der Regel sowohl Juden als auch Christen, unterschrieben werden. Pfandgeschäfte unterlagen der städtischen Aufsicht, die dafür mehr oder minder feste Regelungen kannten und diese von Beamten kontrollieren ließ. Meist wurde das Pfand nach ein paar Tagen gegen eine kleine Gebühr auch wieder ausgelöst. Es ergibt sich von selbst, dass ein nennenswerter, bedeutender Geldhändler die große Ausnahme sein musste und sehr sicher im Bereich eines Bischofs oder Vogtes, etc. angesiedelt war, für deren Finanzbedarf sich der Geldleiher in der Regel erst selbst von anderen Geld leihen musste. So wie es nicht zwei Bischöfe an einem Ort gab, gab es dann auch selten mehr als einen oder zwei bedeutende Geldhändler. Obwohl es unter den vermögenden Geldverleihern kaum innerjüdische Konkurrenz gab, waren sie verständlicher Weise doch sehr auf ihren guten Ruf bedacht. Insbesondere unter den weniger vermögenden Verleihern und Pfandnehmern bestand für den Kapitalsuchenden dann doch eine gewisse Auswahlmöglichkeit. Wer mit dem Angebot des einen Pfandleihers nicht zufrieden war, konnte zum nächsten gehen.

Auch wenn die Wahrnehmung geprägt ist durch das verbreitete Klischee des „Wuchers“, welches ursprünglich nur das deutsche Wort für das vom lateinischen census (= Abschätzung) abgeleitete Zins war (vergleiche die Redensart: „Ein Pfund mit dem man wuchern kann“ – gemeint ist das „Pfund“ als Währung) und den Eindruck erweckt, als wären Beschwerden oder gar Empörung über jüdische Geldverleiher üblich gewesen oder gar Standard, war dies keineswegs der Fall. Die weitaus meisten der Geschäfte waren ganz offensichtlich zur allseitigen Zufriedenheit verlaufen, weshalb sich nur wenige gegenseitige Beanstandungen in den Urkunden finden. Im Gegensatz dazu sind vergleichsweise wenige Urkunden über Rechtstreitigkeiten erhalten geblieben, demgemäß sich ein städtisches Gericht nur alle Monate oder Jahre mal mit einem Fall beschäftigen musste, in welchem ein säumiger Schuldner nicht zahlen konnte oder wegen zu hoher Rückforderungen einen Vergleich anstrebte, usw. Ihre Bedeutung wird wohl vor allem deshalb überschätzt, weil es für die übergroße Anzahl der reibungslos verlaufenden Geschäfte kaum entsprechende Aufzeichnungen gibt.

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2. Tätigten Juden andere Geschäfte als Christen?

Das hochmittelalterliche Geld- und Bankwesen basierte auf dem antiken römischen und übernahm von diesem eine Anzahl verschiedener Institutionen. An oberster Stelle stand der Landesherr und mit ihm der Inhaber des „Münz-Regals“, also dem offiziellem Recht (= regal) Münzen zu prägen und in Umlauf zu bringen. Da dies eine ernsthafte Angelegenheit war (und auch heute noch lukrativ ist), wurde das Delikt der Münzfälschung in aller Regel mit dem Tode bestraft. Im antiken Rom entsprach der Argentarius, (abgeleitet von argentum = Geld, Silber, da die am meisten verbreitete Münze, der Denar aus Silber geprägt wurde), der in seinem Geschäftshaus das Geld seiner Klienten aufbewahrte und Auktionen von Erbgütern oder nicht ausgelöster Pfänder organisierte fast einen Bankier im modernen Sinne. Darüber hinaus wurden bei ihm Münzen auf ihre Echtheit geprüft und fremde Währungen getauscht. Für den Argentarius arbeitete in der Regel ein Coactor (wörtlich: „Antreiber“), bzw. Abkassierer, der bei Auktionen oder Außenständen, das Geld des Käufers oder Schuldners abkassierte und dabei in der Regel dessen Haus aufsuchte, etwas vergleichbar mit einem Gerichtsvollzieher oder Inkassodienst. Als Angestellter verlieh er in der Regel kein eigenes Geld, bekam für seine Tätigkeit aber eine Provision, bzw. Gewinnbeteiligung. Da diese im Misserfolg ausbleiben konnte, wurde den Abkassierern eine gewisse Nachhaltigkeit und Penetranz, mancherorts auch rüdere Methoden nachgesagt. Im Rang unter ihm stand der „Nummeralius“, dessen Name sich vom lateinischen nummulus, dem Klein- oder Wechselgeld ableitet. Im Mittelalter hießen sie „campsores“ oder nach ihrem Wechseltisch (banco) „banchieri“. Ihre Aufgabe bestand darin, meist in den Diensten eines Fürsten oder Argentarius Münzen auf ihre Echtheit, Metall, Gewicht, Prägungszeichen, usw. zu prüfen, alte Münzen gegen neue und fremde Währungen einzutauschen. Im Volksmund bürgerte sich für sie ab dem 13. Jahrhundert auch der Begriff des „Lamparter“ ein, was sich auf die Lombardei im Nordwesten Italiens bezog. Bei den Römern übernahmen oft freigelassene Sklaven diesen Job, da sie in der Regel fremde Währungen kannten, lesen und einschätzen konnten. Wurden ihnen falsche Münzen angedreht, hatten sie für den Schaden aufzukommen. Ein Fall zurzeit als Kaiser Galba noch Statthalter war, berichtet davon, dass er verfügte, einem Prüfer, der sich als Münzfälscher erwiesen haben soll, die Hände abzuhacken. Gemäß dem Evangelion nach Matthäus kommt es bei den Wechselstuben vor dem jüdischen Heiligtum in Jerusalem, an deren Stelle sich heute die muslimische Al Aqsa-Moschee (‏المسجد الأقصى‎) befindet, zur Auseinandersetzung zwischen dem Protagonisten Jesus und den dort tätigen Geldwechslern (κολλυβιστῶν), wobei er deren Tische (τραπέζας) umstieß, die in der lateinischen Übersetzung der „Vulgata“ als „mensas nummulariorum“ bezeichnet werden. Aus den Reihen der Prüfer konnte man an Orten mit Münzprägung in verantwortungsvolle Positionen und zum Aufstieg in bedeutende Ämter gelangen. Schließlich gab es noch sog. Fänatoren (faenator), die darauf spezialisiert waren, Kredite zu vermitteln und im kleineren Rahmen auch selbst zu gewähren. In der Regel waren es kurzfristige Pfandgeschäfte, bei denen Geld gegen hohe Zinsen verliehen wurde. Wurden größere Summen benötigt, traten sie als Vermittler zwischen Geldnehmer und -geber auf. Der Name leitet sich ab vom lateinischen Wort fenus für Gewinn, Zugewinn, Zuwachs, Vorteil. Wie bereits erwähnt war das ursprüngliche deutsche Wort dafür Wucher, weshalb „Wucherer“ zunächst ganz wertfrei nichts anderes war als die Übersetzung des gängigen lateinischen Begriffs ins Deutsche. Heute spricht man heute von Provision oder einer Courtage, etc.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Albrecht_D%C3%BCrer_080.jpg&filetimestamp=20071116215136

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3. Verlangten jüdische Geldverleiher verhältnismäßig hohe Zinsen?

In der Diskussion um jüdischen „Wucher“ (= Zins) wurde immer wieder betont, dass teilweise exorbitant hohe Zinsen („Wucher“) erhoben wurden, ja rechtfertigend gesagt, erhoben werden mussten, weil das Ausfallrisiko der jüdischen Geldgeber, von denen ja auch immer wieder mal welche von ihren säumigen Kunden erschlagen oder angezündet worden seien, eben recht „hoch“ war. Obwohl Wucher an für sich nur der deutsche Begriff für das lateinische Zins ist, gibt es in der deutschen Sprache heute Zinswucher und Wucherzins, wobei keines von beiden Zinseszins bedeutet (den müsste man wohl Wucherswucher übersetzen). Berechnungen zeigen, dass jüdischen Geldleiher oft 50% an Wucher, bzw. Zins verlangen durften. Manchmal auch mehr, weshalb auch 60, 70 oder mitunter 85 % oder vereinzelt noch weit mehr nachweisbar ist.

Als ein Beispiel dafür nehmen wir städtische Bestimmungen aus Ingolstadt, wo im frühen 14. Jahrhundert den örtlichen jüdischen Geldverleihern seitens der Stadträte gestattet wurde, auf ein Pfund Pfennige pro Woche 2 Pfennige Wucher (also Zins) zu nehmen, von auswärtigen Schuldnern gar drei Pfennige pro Woche. Ein Pfund Pfennige oder kurz Pfund entsprach einem Gulden (fl.) oder in anderen Gebieten auch der Mark und unterteilte sich bei zahlreichen regionalen Abweichungen in 20 Schilling oder 240 Pfennige (anderswo in entsprechend viele Heller). Zwei von 240 Pfennigen entsprechen dem 120. Teil in einer Woche (0.8 %). Auf ein ganzes Jahr berechnet würde dies einem jährlichen Zinssatz von über 40 % für einheimische Ingolstädter Kreditnehmer  (bzw. 65 % bei Auswärtigen) entsprechen. Im Augsburger Stadtbuch, dem Stadtrecht von 1276 heißt es, dass kein Jude von einem halben Pfund Pfennige mehr Nutzen nehmen soll, als zur Woche zwei Pfennige und von Sechzig einen. Da ein halbes Pfund Pfennige 120 Pfennig entsprach, betrug der erlaubte Nutzen (= Zins, bzw. Wucher) 2, also ein Sechzigstel. Das entspricht einem wöchentlichen Zinssatz von 1,7 %, oder aufs Jahr berechnet 86 %.

Es dürfte jedem klar sein, dass heutzutage ein Bankkredit viel billiger zu haben ist, zumal man im Internet auch noch diverse Anbieter vergleichen und je nachdem schon Angebote um 5 bis 8 % an Jahreszins finden kann. Das ist immer auch abhängig von der Darlehenssumme, der Risikobewertung des Kunden und auch von der Laufzeit des Vertrags. Der effektive Jahreszins fällt in der Regel nochmal etwas höher aus, oft kommen aber noch weitere Kosten wie eine eventuell aufgeschwatzte Unfall- und/oder Kreditversicherungen und Gebühren hinzu. Doch selbst wenn man ein Darlehen über 25.000 Euro in fünf Jahren mit rund 30.000 abbezahlt hat, betragen die Mehrkosten von 5.000 Euro sodann etwa 20 % der aufgenommenen Kreditsumme. Kann man den Kredit bereits in einem Jahr zurückbezahlen, was monatliche Raten von etwa 2.100 Euro zur Folge hätte, beläuft sich die Gesamtsumme nur auf etwa 500 bis 1000 Euro, was real 2 – 4 % entsprechen würde. Hier fragt man sich aber, wozu man 25.000 Euro Kredit bräuchte, wenn man 2.000 im Monat als Rückzahlung entbehren kann. Wohl für eine Anschaffung oder Investition, die man in dieser Höhe nicht auf einmal bezahlen kann. Verlängert man die Rückzahlung unserer 25.000 Euro auf zehn Jahre (120 Monate), beträgt die monatliche Rate etwa 275-300 Euro, während sich die gesamte Summe der Rückzahlung nun aber auf etwa 36.000 Euro beläuft. Jene 11.000 Euro zusätzlich zur entliehenen Summe ergeben real 44 %. Dies liegt nun bereits oberhalb des Limits, das jüdischen Geldverleihern vor siebenhundert Jahren in Ingolstadt erlaubt worden war, obwohl es sich hierbei eher um günstige Angebote seitens entsprechender Vergleichsportale im Internet handelt.

Wie dem auch sei, ist der Bankkredit – schon mangels etablierter Banken im heutigen Sinne – trotzdem nicht der passende Vergleich zu einem mittelalterlichen Geldgeschäft. Bei diesen handelte es sich sehr selten um lang- sondern meist nur um sehr kurzfristige Ausleihen, auf der Basis schneller Termingeschäfte und fremden Risikokapitals, nicht selten zur Finanzierung von Festlichkeiten, wie einer Hochzeit, Reisekapital für ein auswärtiges Geschäft oder zur Ausstattung eines Soldaten, der zur Ehre der Familie oder des Ortes in das Heer eines Fürsten oder Königs berufen wurde, dabei aber seine Ausrüstung (Pferde, Knappen, Waffen, Rüstung, Proviant, etc.) etc. selbst bezahlen musste. Sollte die Heirat glücken, das Geschäft gelingen oder der Kriegszug Beute bringen, war es ein Leichtes, den genommenen Kredit nebst dem vertraglich geregelten Wucher wie vereinbart zurückzubezahlen.

In aller Regel wurde also nur kurzfristig geliehen und wer sich nun als Ingolstädter also 240 Pfennige für ein, zwei Wochen lieh (nicht selten mit einem Pfand als Sicherheit), gab dann fristgerecht eben 242 oder 244 zurück, usw. Der Leiher unternahm zwischenzeitlich auch Geschäfte und machte meist über den Ankauf und Verkauf von Waren einen Profit, den er ohne das Risikokapital nicht hätte tätigen können. Der passende Vergleich wäre heute also ganz sicher nicht der Bankkredit, sondern (noch immer) die Pfandleihe.

Aktuelle Internetseiten deutscher Pfandhäuser geben detailliert Aufschluss über die von ihnen erhobenen Gebühren. An Kosten für den Pfandkredit entstehen in der Regel 1 % der Auszahlsumme pro Monat, sowie 2 % Unkostenvergütung pro Monat, macht zusammen also 3 % pro Monat auf den für das abgegebene Pfand ausgeliehenen Betrag. Rechnet man dies aufs Jahr, ergeben sich auch da 36 % Jahreszins, bzw. „Jahreswucher“. Da es sich hier auch wieder um ein eher günstiges Beispiel handelt und einige Anbieter weit höhere Gebühren (das Wort Zins wird – wie bei Banken – allgemein gerne vermieden) verlangen, gibt das Stadtamt Bremen bei Pfandleihen „auf das Jahr umgerechnet“ eine Größenordnung von 25 – 100 % an. Anhand dieser ganz aktuellen Pfandleihe-Beispiele aus Deutschland, stellt man fest, dass die mittelalterlichen jüdischen Pfandleiher, wie etwa jene aus Ingolstadt, auch heute noch eher am unterem Ende der Preisskala liegen würden, obwohl die rechtliche Absicherung für die heutigen, öfter auch städtischen Geldleiher eine ungleich bessere wäre und niemand droht sie zu erschlagen oder gar mitsamt ihren Kindern, Häusern und Kirchen anzuzünden.

Zusätzlich zum ursprünglichen Pfandgeschäft kann man heute bei Zahlungsschwierigkeiten aber auch noch Teilbeträge zurückzahlen und die Restsumme als neue Pfandleihe berechnen, womit man wieder etwas Zeit gewinnt. Jedoch verschleppen sich die Kosten, die damit natürlich insgesamt noch weiter steigen. Erfolgt in sechs Monaten keine Zahlung wird das Pfand versteigert. Das war – bei abweichenden Regelungen in den Stadtbüchern einzelner Städte – auch im Mittelalter und schon in der Antike wenig anders.

Wer nun also die Idee verfechten will, dass die von jüdischen Pfand- und Geldleihern verlangten Zinsen zumindest nach heutigen Maßstäben tatsächlich “Wucher” (im Sinne von übertrieben hohen oder gar sittenwidrigen Zinsen) wären, liegt völlig falsch und sollte sich auch über die heute gängigen nichtjüdischen Gebühren zeitgenössischer, mitunter auch städtischer Pfandleihen und über Wesen, Vor- und Nachteile des Pfandgeschäfts im allgemeinen informieren und dann weiterreden, falls es dann noch Bedarf dazu gibt.

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4. War es Christen verboten mit Gewinn Geld zu verleihen?

Wie oft zu lesen ist, wurde Christen das Wuchern, also das Zinsnehmen verboten. Genannt wird dabei das ausdrückliche Verbot durch Papst Innozenz III. aus dem Jahre 1215, der für seine ausufernde Vetternwirtschaft bekannt war, seinen Verwandten gegen üppige Geldzahlungen politische Ämter verschaffte und zudem die Plünderung von Konstantinopel zu verantworten hatte, was zum endgültigen Bruch mit der griechischen Kirche führte. Abgesehen von seinem eigenen eher fragwürdigen Geschäftsgebaren, muss man sich das formelle Zinsverbrot des Papstes nicht als finale Problemlösung vorstellen, das per Dekret eine ungewünschte Wirklichkeit einfach aus der Welt schafft, sondern als bloßen Rückgriff auf die hebräische Bibel, heißt es doch dort beispielsweise im 3. Buch Moses 25.36 bereits: „Nimm keinen Zins (נשך) von deinem Bruder…“, wobei man den Begriff נשך auch als „Bissen“ übersetzen könnte. Sinngemäß gemeint ist jedoch, dass man keinen Vorteil daraus ziehen oder irgendwelche Vergünstigungen erstreben soll, wenn man seinem Bruder Geld leiht, was sich nicht nur auf die leiblichen Brüder bezog. Im Wortsinn gemeint war, sich nicht zum Essen einladen zu lassen, weil man einen Kredit vergab, da dieser „Bissen“ demgemäß ein Zugewinn wäre. So wenig aber, wie es heute gelingt, mittels bloßer Verbote Steuerhinterziehung, Prostitution, Mord, Kindesmissbrauch, Falschparken, Versicherungsbetrug oder Produktpiraterie ein für allemal aus der Welt zu schaffen, so wenig effektiv war nun ein formeller Appell des Papstes bezüglich des Erhebens von Wucher (= Zins). Seine Aussagen waren zudem lediglich für den Klerus verbindlich, nicht jedoch für die Bürgerschaft der Reichsstädte, Fürsten oder Könige. Es handelte sich demnach um kein Verbot in Form eines Reichsgesetzes, etwa im Sinne einer 1530 in Augsburg beschlossenen Constitutio Criminalis Carolina, sondern vielmehr um eine Art Gedankenanstoß, wie wir es etwa aus den Sonntagsreden deutscher Bundespräsidenten kennen („Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen“ oder „Der Islam gehört zu Deutschland“, etc.). Entsprechend unerhört blieb auch das Zinsverbot, welches es de facto auch nicht gab.

Für Christen war es demnach selbstverständlich möglich und üblich, Geld zu verleihen und dafür Zinsen zu nehmen. Christlicher Wucher (Zins) war dann legal, wenn es vertraglich so vereinbart wurde. Üblicher Weise wurde dabei, ähnlich heutiger Bonitätsprüfungen, vom Geldgeber zunächst das Ausfallsrisiko bewertet und so die Gefahr einer unpünktlichen Rückzahlung oder eines Kapitelverlustes bestand, was de facto über jeden Kredit gesagt werden kann, eine Risikogebühr erhoben. Um dieses Risiko zu mildern war christlicher Wucher durchaus erlaubt. Eine Variante bestand im sog. census, wovon sich, wie bereits erwähnt das heute in der deutschen Sprache übliche Zins ableitet. Gemeint war damit ursprünglich ein „Rentenkauf“ oder ein sog. „Leibgeding“, wobei dem Geldgeber das Nießbrauchrecht etwa für ein Haus eingeräumt oder aber ein Hausbesitzer von der jährlichen Steuer befreit wurde. Diese Befreiung war in der Regel zeitlich begrenzt und wurde in einem amtlichen Brief vertraglich festgelegt. In den mittelalterlichen Augsburger Steuerbüchern ist beispielsweise für das Jahr 1384 in mittelhochdeutscher Sprache vermerkt, dass Ber, der Sohn von Wolf aus Rothenburg „sizzend mit einem gedinge und haund prieff“, was besagt, dass er, wohl für eine entliehene Summe an Geld anstelle von Zins mit einem Geding (altdeutsch für Vertrag, was sich ableitet von Ding = Gericht) sitzt, d.h. wohnt und darüber Unterlagen (einen „Brief“) besitzt (haund = habend), weshalb er der Besteuerung entgeht. Das Beispiel, nur eines von vielen, zeigt, dass es unter Christen und Juden gleichermaßen flexible Geschäftsabschlüsse gab und auch ein jüdischer Geldleiher imstande war, zinslose Darlehen zu vergeben, wenn er ebenso wie ein Christ einen anderen geldwerten Vorteil, in diesem Fall eine Steuerbefreiung, in Anspruch nehmen konnte.

Im Übrigen wäre noch anzumerken, dass ein päpstliches Zinsverbot nicht nur den Geldgeber betraf, sondern selbstverständlich auch den Schuldner. Auch wer gegen Zins Geld nahm, hätte gegen das Gebot verstoßen. Wer sich dem Verbot formell unterwerfen wollte, setzte folglich die Freiwilligkeit des Kreditnehmers voraus. Ähnlich wie heute noch beim „zinsfreien“ Kredit im Islam üblich, bekam der Kreditnehmer dabei nicht den vollen Betrag ausbezahlt, da eine „freiwillige Gebühr“ einbehalten wurde. Nach dem alten römischen Grundsatz „ex nudo pacto non oritur actio“ wurde die Freiwilligkeit des Geldnehmers stillschweigend vorausgesetzt und auf ein Klagerecht verzichtet. Einmal unterschrieben und zwar vor der Auszahlung wie sich versteht, ergab sich für den  Schuldner nun mitunter ein ganz anderes Problem. Er konnte wesentlich weniger Geld ausbezahlt bekommen als mündlich vereinbart wurde. Bereits Plutarch (46-120 n.a.Z.) beklagte diese üble Praxis, da oft weit weniger ausbezahlt wurde, als zuvor verabredet. Im schlimmsten Fall bekam der Schuldner dann zwar ein zinsfreies Darlehen, aber überhaupt nichts ausbezahlt. Da er den Vertrag unterschrieben und sich zur Rückzahlung verpflichtet hatte, bestand für ihn nun ein sehr ernsthaftes und langwieriges Problem. Da solche Fälle keineswegs selten waren, erschließt sich im Umkehrschluss dann doch, warum sehr viele klamme Christen sich Geld bei ihren jüdischen Nachbarn leihen wollten. Nicht deshalb weil sie dort das Geld gegen übertrieben hohe Zinsen ausleihen durften, während ihre christlichen Genossen es ihnen zinsfrei angeboten hätten, sondern weil sie bei den jüdischen Geldverleihern, die sich unehrliche Geschäfte nicht leisten konnten, in aller Regel vor ausreichend vielen Zeugen und brieflich beglaubigt, auch bekamen was sie vereinbart hatten, während sie von Ihresgleichen oft genug massiv oder komplett betrogen wurden. Daran änderten auch schwere Strafen gegen Betrüger nichts, denen Hände abgehackt, die geblendet oder aus der Stadt gebannt werden konnten. Da nun aber auch selbst Kleriker immer wieder das Zinsverbot des Papstes umgingen und sogar Messkelche und dergleichen jüdischen Pfandhändlern anboten, wurde Juden auf Druck des Bischofs vom Rat der Reichsstadt Augsburg ausdrücklich verboten, Pfänder aus Kirchen anzunehmen.

Dafür, dass Juden eine dominante Rolle im Geldgeschäft eingenommen haben sollen, ist es abschließend gesagt, doch eher ungewöhnlich, dass sie anders als beispielsweise im Viehhandel, wo grundlegende Begriffe wie Pferd, Farren, Färse, etc. aus dem Hebräischen ins Deutsche gelangten, sie im Finanzwesen keine Spuren hinterlassen haben sollen. Stattdessen stammen fast alle wesentlichen modernen Bankbegriffe aus dem Lateinischen und Italienischen, angefangen von der Bank selbst, über die Bilanz (von bilancia = Waage), Konto, Brutto, Netto, Diskont, Skonto, Giro, den Lombardsatz, usw. bis zum Zins. Das hebräische Gegenstück zum Zins, der biblische „Bissen“ (neschech) hat sich eigenartigerweise nicht durchsetzen können.

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Als Fazit bleibt festzustellen, dass es im Mittelalter anders als gemeinhin behauptet, zwar auf der jüdischen Bibel beruhende kirchliche Verhaltensregeln, jedoch kein effektives gesetzliches Zinsverbot gab und entsprechend von Christen wie von Juden munter um ihre Pfunde gewuchert wurde. Da es heute weitgehend vergessen ist, muss immer wieder betont werden, dass „“Wucher“ in der damaligen Zeit der gewöhnliche deutsche Begriff für den vom lateinischen census abgeleiteten Zins war. Es ist sicher einige Überlegungen wert, warum das lateinische Wort heute eher neutral, das einheimische deutsche aber eindeutig negativ konnotiert wird. Dies zu verstehen erklärt bereits eine Reihe von Faktoren.

Es gab in mittelalterlichen Geld- und Pfandgeschäften keine starren Regeln, jedoch vertragliche Vereinbarungen. Diese wurden meistens eingehalten und selten gebrochen. Wie heute auch gab es Betrüger, Geldfälscher, Diebe und Lügner. Sie hatten jedoch auch damals keine bestimmte Haut- oder Haarfarbe, Vornamen, Religion oder Herkunft. Es gibt andererseits auch keinen plausiblen Grund anzunehmen, warum es unter den wenigen jüdischen Geldhändlern nicht auch den einen oder anderen tückischen gegeben haben soll. Betrüger hatten in damals recht kleinen Städten jedoch sicher nur recht kurzfristigen Vorteil, da es weder Anonymität noch dauerhafte Verstecke gab. Auch war ein Umzug in eine andere Stadt war nicht ohne weiteres möglich, während Landleben in abseits gelegenen, meist von einer Kirche beherrschten Dörfern für Juden eher riskant war. Hier konnte allenfalls ein einzelner, kaum aber eine Familie Unterschlupf finden.

Wie nun aber konnte eine allgemeine Praxis, Geld gegen Zugewinn zu verleihen, zu einem antijüdischen Klischee werden?

Jüdische Geldhändler waren ausreichend darauf bedacht ihre besten Kunden, und das waren Patrizier, Kaufleute aber auch Stadtherren, Vogte, Fürsten und Könige zuvorkommend und besser zu behandeln, als übrige Klienten, was sich in niedrigeren Zinsen und längeren Leihfristen ausdrückte. Auch konnte auf Pfänder verzichtet werden und bei Bedarf weitere Geldgeber in fremden Städten vermittelt werden. Handelte es sich um einen mächtigen Herrscher, tat man gut daran, auf kurzfristigen Profit zu verzichten und die Option Fürsprecher zu haben. Diese sicherlich kluge und wohl auch (selbst)verständliche Haltung brachte den jüdischen Kreditgebern den Neid von Predigern und Kirchenführern ein, die ohnehin schon damit zu kämpfen hatten, dass die Macht in den Städten immer mehr aus ihren Händen glitt. Während anderswo sog. Hexen und Ketzer verfolgt wurden, verhalte zur selben Zeit in Reichsstädten wie Augsburg jeder kirchliche Einwand gegen die Errichtung teurer Prachtbrunnen, die heidnische Götzen wie Neptun (1537), Merkur oder Herkules und mit ihnen zahlreiche weitere „dämonische“ Wesen darstellten und zu zentralen Anziehungspunkten des öffentlichen Lebens der Stadt erhoben. Auch die Zeiten als Bischöfe zugleich auch Stadtherren waren, lagen in den meisten Gegenden weiter zurück. Die Bürger hatten sich nicht nur emanzipiert, sondern in vielen Fällen das Regiment übernommen. Fanatische Prediger und Frömmler taten sich ihrerseits schwer, sich im gesellschaftlichen Leben zurechtzufinden, zumal immer wieder verkündete Heilserwartungen und Endzeitvisionen effektlos und sowohl Kriege, Missernten und auch Seuchen, zeitlich oder lokal begrenzt blieben. Das Leben ging weiter und die Patrizier in den Städten lebten ein zunehmend luxuriöseres Leben, dass sie vom frömmelnden, ängstlichen Wunderglauben der einfachen Bevölkerung immer weiter distanzierte. Wer nun aber als „Underdog“ etwas bewegen wollte, konnte nicht Geld und Besitz als Merkmal seines Erfolges und seiner Glaubwürdigkeit anführen, sondern musste möglichst spartanisch auftreten und die Errungenschaften anderer anprangern. Das ist heute kaum anders, jedoch eehr als Sozialneid definiert. Da es sich bei den Stadtherren in der Regel nichts desto trotz aber auch um Christen und Kirchgänger, wenn nicht gar um Kirchenstifter handelte, musste der schädliche Einfluss auf sie aus einer anderen Quelle stammen. Auf der Basis christlicher Texte wie den Evangelien, wo Jesus bereits zu den Juden sagt: υμεις εκ του πατρος του διαβολου εστε – ihr seid von eurem Vater dem Teufel, bot es sich an Juden als Feindbilder zu stilisieren. Letztlich handelt der Neid auf Juden sich um eine Art Schneewittchen-Komplex. Zwar herrschten die Christen in ganz Europa und sollten damit eigentlich zufrieden sein, doch wie die finstere Königen im Märchen, konnten viele es nicht ertragen, dass eine Reihe von Juden, darunter auch Geldhändler und Pfandleiher offenbar einen besseren Ruf in der Allgemeinheit hatten und folglich beliebter waren. Vor krankhaften Neid geplagt stellten die christlichen Hassprediger deshalb den Juden mit jeder denkbaren Lüge nach und trachteten danach sie zu vertreiben und gar zu ermorden, ohne dass der “sprechende Spiegel” seine Meinung je änderte.

 

März 2017: Ausführlicher beschrieben im Buch:

Yehuda Shenef

Humor, Wucher, Weltverschwörung: Die geläufigsten Vorurteile gegenüber Juden und was es mit diesen auf sich hat 

ISBN: 978-374-3181-205

Taschenbuch: 260 Seiten

13 Euro

 


Reste der Stadtmauer am Augsburger Königsplatz

June 17, 2012

Vom heutigen, derzeit grundlegen umgebauten Königsplatz verlief vom 1861 abgerissenen Gögginger Tor zum gleichfalls nicht mehr existierenden Eserwall, südwestlich von St. Ulrich, entlang der heutigen Konrad-Adenauer-Allee ein Teil der Stadtmauer. Der Abschnitt hieß innerstädtisch „Mittlerer Zwinger“ oder nach dem vorgelagerten Hirschgraben mitunter auch „Hirschmauer“, ist heute aber am ehesten noch durch den außerstädtischen Schießgraben, oberhalb der Adenauer-Allee geläufig. Die Mauerdicke entspricht nachgemessen 177 cm, was ziemlich genau dem vorgegebenen Maß von drei kleinen Augsburger Ellen (59.24 cm) entspricht. Die nun kurzfristig wieder freigelegten Funde sind keineswegs die Fundamente der mittelalterlichen Stadtbefestigung, da der hier verlaufende Hirschgraben mindestens 15 Ellen tief gewesen sein soll, was einer damals etwa neun Meter hohen Mauer entsprochen haben dürfte.

Construction works at Augburg Koenigsplatz (King’s Place) brought to ligth remants of the emdieval city wall fortification which led from the Goegginger Gate towards south to the Eser-Wall rampart. The wall was about 9 yards high and according Augsburg measure had a thickness of three small Augsburg cubits (1 small “Augsburger Elle” measured 59 cm or 23 inches) . The finding, which of course was no surprise, will as it is understood be buried again and partly used for the new construction which will be finished in 2013.

על עבודות השיקום בתחנת האוטובוס המרכזית באוגסבורג התגלו שרידים של חומת העיר העתיקה

במקום היה שער געגגינג שהוביל לפערשא ואת הקהילות היהודיות באוסטריה העילית

 


שלום עליכם

June 15, 2012

קבלת שבת

 

Gut Schabbes 🙂


3 weitere hebräische Grabsteinfragmente im Maximilian-Museum Augsburg

June 14, 2012

 

Wie uns Dr. Emmendörffer freundlicher Weise mitteilte, haben die ebenso dringenden wie gelungenen Arbeiten im Lapidarium des Augsburger Stadtmuseums drei weitere hebräische Grabsteinfragmente hervorgebracht. Nach aktuellem Wissensstand wurden die Fragmente in den späten 1920er Jahren bei Ausgrabungs- und Bauarbeiten am Elias Holl – Platz gefunden, wo sich (unterirdisch) Gefängnisse des Rathauses befanden. Vor vier Jahren wurden wir bereits auf einen ersten Fund hingewiesen. Damals war das Lapidarium noch kaum begehbar, jedoch konnten wir bereits aus der Distanz den Stein als den des R. Abraham bar Pinchas identifizieren, der sich als Augsburger Rabbiner auch in den mittelalterlichen Augsburger Steuerlisten findet.

Siehe auch:

https://jhva.wordpress.com/2008/08/04/mittelalterlicher-rabbiner-grabstein-im-keller-des-augsburger-maximilianmuseums/

https://jhva.wordpress.com/2008/08/25/juedischer-aus-augsburgs-mittelalter/

Mit den nunmehr vier Fragmenten im Lapidarium, einem weiteren, 2001 beim Heilig Geist Spital gefundenen, der im Jüdischen Kultusmuseum in den Räumen der Augsburger Synagoge zu sehen ist, sowie drei Steinen, die im Innenhof des Peutinger–Hauses beim Augsburger Dom eingemauert sind, sind in Augsburg nun acht hebräische Grabsteinfragmente erhalten und bekannt. Sie stammen alle mit größter Wahrscheinlich vom mittelalterlichen „Judenkirchhof“ an der Blauen Kappe, dessen Gelände heute mit dem Bürgeramt überbaut ist.

Bei den neuen Funden handelt es sich um drei zweifellos mittelalterliche Grabsteine. Nur einer davon überliefert einigermaßen zusammenhängende Information, die anderen beiden Anfangsbuchstaben untereinanderstehender Zeilen, bzw. ein kleines Restfragment.

 

בר

הנפטר כח

שנת ל’ג לפ

ונפשו תי צ

בצרורת ח

Der erste Stein überliefert die Bezeichnung „bar“, welche Sohn, bzw. Sohn des Rabbi bedeutet, wobei „Rabbi“ im Mittelalter ein zwar in der Regel begründeter Ehrentitel, nicht aber eine im modernen Sinne Berufsbezeichnung war. Leider wissen wir nicht, wer hier wessen Sohn genannt ist, da sowohl davor als auch danach der Stein abgebrochen ist. Darauf folgt die Mitteilung „der verstarb 28“, also am 28. eines nicht mehr zu ermittelnden Monats und in der nächsten Zeile als verwertbare Information „Jahr 33 nach der Zählung“, was recht sicher auf das hebräische Jahr 5033 deutet und im christlichen Kalender dem Jahr von Herbst 1272 bis Herbst 1273 entspricht. Danach heißt es, „seine Seele“ ונפשו sei eingebunden im Bund des Lebens, eine heute noch, wenngleich meist תנצבה abgekürzte Formel. Darunter ist noch angedeutet die damals gebräuchliche Formel א א א סלה, welche für „amen, amen, amen sela“ steht.

 

 

Der zweite Stein ist nur ein kleines Fragment mit sieben Buchstaben in drei Zeilen. Oben befinden sich die beiden Buchstaben פר (f,r), darauf folgen in der zweiten Zeile drei Buchstaben שנפ (sch,n, f), welche die gängiger Formel „der/die verstorben ist“ abkürzt oder anlauten lässt. Nach der namentlichen Vorstellung des Verstorbenen als „A Sohn/Tochter des B“ folgt in der Regel das Sterbedatum. Als wahrscheinlicher Bestandteil eines Namens könnte פר demnach am ehesten zu אפרים Efraim passen. Darunter, nur noch sehr schwach lesbar, sind die Konturen der Buchstaben רא, was als Zahl gelesen 201 das Jahr 5201, bzw. 1440/1 nach christlichem Kalender ergibt.

Herbst 1440 bis Herbst 1441 wäre jedoch ein Jahr nach dem offiziellen „Ausschluss“ der Juden aus Augsburg, denen 1438 eine zweijährige Frist eingeräumt wurde, um die Stadt zu verlassen. Jedoch stammen auch die beiden Kindergrabsteine, die im Innenhof des Peutinger-Hauses eingemauert sind, unzweifelhaft noch aus den Jahren 1445 und 1446. Mit einem bereits dritten mittelalterlichen Augsburger Grabstein wäre es aber durchaus angebracht, den tradierten, allgemein vorausgesetzten Ablauf in Frage zu stellen. Es ist kaum noch anzunehmen, dass es nur diese drei Begräbnisse nach 1440 gab und ausgerechnet davon die Grabsteine erhalten blieben. Es müsste demnach also eine jüdische Präsenz in der Stadt noch nach 1440 gegeben haben, bzw. Zugang und Garantien zum Friedhof, die sich kaum mit der Idee einer vollständigen Verbannung der Juden aus Augsburg verbinden lassen.

פר

שנפ

רא

Als Sohn eines Efraim ist uns Mosche ben Efraim bekannt, der zwischen 1430 und 1438 als „Feyvelman“ in den Augsburger Steuerlisten (No. 323) eingetragen ist. Da auch seine beiden Söhne Isaak („Seklin“) und „Salkind“  (No. 332 und 336) zuletzt 1438 notiert wurden, lag bislang doch die Vermutung nahe, dass sie alle noch 1438 Augsburg verlassen hatten. Nun aber wäre es denkbar anzunehmen, dass Feyvelman 1441 in Augsburg begraben wurde. Denkbar wäre auch, dass die Buchstaben רא nur der Beginn eines ansonsten nur selten ausgeschriebenen „rosch chodesch“ (= Neumond) sind, dem sodann der Name des betreffenden Monats folgte. In der Knappheit der Formulierungen ist dies nicht wahrscheinlich, aber nicht sicher auszuschließen.

 

Das dritte Fragment eines sehr massigen Grabsteins zeigt drei untereinanderstehende Zeilenanfänge mit jeweils zwei oder drei Buchstaben.

הצי

כץ

יצח

Das ist nicht sehr viel, da man aufgrund der Machart des Steins davon ausgehen kann, dass pro Zeile 15-20 Zeichen und Leerstellen vorhanden waren. In der ersten Zeile steht הצי, was sehr wahrscheinlich der Anfang von הציון הלו ( = dieses Denkmal) ist, dem dann wohl auch die üblichen Formel „zum Haupt von N.N. aufgestellt“ … לראש folgte. Im erhaltenen zweiten Zeilenanfang steht כץ, die damals wie heute gebräuchliche Abkürzung für כהן צדק (kohen zedek), woraus ersichtlich ist, dass der Grabstein einem Kohen („Priester“) gewidmet ist. Dem müsste nun der Name folgen. In der dritten lesbaren Anfangszeile steht sodann auch zu lesen יצח, was ohne große Probleme als יצחק (Jitzchak, Isaak) zu deuten ist, andernfalls aber auch keinen Sinn ergeben würde. Demnach bezieht sich die Gedenkinschrift auf einen Kohen Isaak oder dessen Sohn, … ben Isaak.

Es könnte sich um R. Jitzchak ben Kalman Kohen (1225-1309) handeln, der auch als „Bendit“ bekannt war oder um R. Jehuda ben Jitzchak Kalman Kohen (1248-1328), auch bekannt als „Jüdlin“. Letzterer lieh im Jahr 1314 dem bayerischen Herzog, deutschen König und späterem Kaiser Ludwig dem Bayer die stattliche Summe von 3600 Pfund und erhielt dafür von diesem dessen Residenz München als Pfand. Der Name Isaak ist nun aber alles andere als selten, sondern war gerade auch im Mittelalter einer der häufigsten überhaupt. Darüber hinaus ist keine Jahreszahl erhalten geblieben, weshalb man hier nur spekulieren kann.

 

 

Dr. Emmendoerfer, head of Augsburg’s municipal Maximilian Museum kindly informed us that at the lapidarium (stone collection at the museums basement) in the course of the renovation were discovered three more medieval Hebrew grave markers, additional to the one of R. Pinchas we were allowed to see four years ago in July 2009.

The first of the three fragments is dated the year 5033, which is 1273, but no name on it has survived. The second one possibly refers to a man named Efraim und perhaps is datable for the Jewish year 5201, which is 1441 in the Christian calendar. Since the Jews of Augsburg in 1438 were required to leave the imperial city within two years, there are no more records in tax payer lists or other deeds of Jews in Augsburg after 1439. This led to the assumption that Jews had left the city at latest in 1439. However, there are already two other medieval Hebrew children tomb stones which bear the dates of 1445 and 1446. An additional third grave marker dating after 1440 of course will raise to question whether actually there were no more Jews in Augsburg right after 1440. The third fragment finally refers to a Kohen Tzedek who is named Isaac or was the son of Isaac. Although Isaac is and was a very frequent name, there only are two in Augsburg, which we know as member of the Kohen family. One is “Juedlin” Yehuda ben Yitzchak Kalonimos Kohen, who in 1314 lend the German King and Roman emperor to come Ludwig the Bavarian a huge sum of money and in return held in pledge his residence. That was Munich a then a small townlet.

במוזיאון העירוני של אוגסבורג שלוש אבנים הקבר של ימי הביניים התגלו. האחת היא משנת לג לאלף השש’, עוד אחד מן שנה ה’רא והשלישי מן יצחק כהן, אשר אולי הכוונה למנהיג הקהילה אוגסבורג

Our cordial thanks to Dr. Emmendoerffer and the MaximilianMuseum

Photos: Margit Hummel, Yehuda Shenef