
März 2017: Ausführlicher beschrieben im Buch:
Yehuda Shenef
Humor, Wucher, Weltverschwörung: Die geläufigsten Vorurteile gegenüber Juden und was es mit diesen auf sich hat
ISBN: 978-374-3181-205
Taschenbuch: 260 Seiten
13 Euro
Eines der gängigsten Stereotype über mittelalterliche Juden ist jenes über Geldverleiher, das anders als in früheren Zeiten von modernen Autoren durchaus mit einer gewissen Nachsicht beurteilt wird.
Vorausgesetzt wird dabei aber wie auch immer die Annahme, dass zwei gesellschaftliche Faktoren sich mehr oder minder passgenau ergänzten: Christen war es demnach verboten, gegen Zins Geld zu verleihen, während Juden außer dem Geldverleih keine anderen Berufe ausüben durften. Daraus folgt, dass grob geschätzt die meisten Juden als Geldverleiher tätig waren. Da dieses Gewerbe vor allem in der damaligen Zeit nun aber auch sehr risikoreich war, waren sie gezwungen teilweise sehr hohe Zinsen zu verlangen, was sodann auch den schlechten Ruf des Wuchers begründete. Mangels anderer Möglichkeiten waren die Juden zum einen also genötigt, mittels Geldverleih ihr Brot zu erwerben und zum anderen dabei „Wucherzinsen“ zu fordern. Da sie sich in einer solchen, eher ausweglosen Situation befanden, ist ihr Wucher, der früher den Hass auf sie begründete, heute aber doch mit Nachsicht und Verständnis zu beurteilen. So zumindest lautet das noch immer gängige Klischee, welches auch in seiner scheinbar verständnisvollen Umdeutung das Musterbeispiel eines Vorurteils und des zeitgenössischen Umgangs damit ist. Da auch die positiv gedachte Rechtfertigung – gewollt oder nicht – den Sachverhalt als solchen scheinbar „objektiv“ bestätigt, steht das „Urteil“ noch fester und wird entsprechend noch weniger auf seine reale Bewandtnis hinterfragt.
Für eine kritische Erörterung stehen folgende Sachfragen zur Diskussion:
1. Waren alle Juden Geldverleiher?
2. Tätigten die Juden andere Geschäfte als Christen?
3. Verlangten jüdische Geldverleiher verhältnismäßig hohe Zinsen?
4. War es Christen verboten mit Gewinn Geld zu verleihen?
Kurz gefasst kann man all diese Fragen mit Nein beantworten.


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1. Wie typisch waren jüdische Geldverleiher?
Ohne Zweifel gab es im Mittelalter jüdische Geldverleiher und wenigstens prozentual wohl mehr als christliche, jedoch findet man effektiv nur wenige Juden, die diesem Gewerbe tatsächlich nachgingen. Im mittelalterlichen Augsburg, neben Köln und Nürnberg das wichtigste Handelszentrum im Reich, wo Juden eine bedeutende Stellung innehatten, treten kaum fünf Prozent der jüdischen Steuerzahler als Geldverleiher in Erscheinung. Von diesen wiederum betätigt sich Mehrzahl als Pfandleiher mit eher geringen Beträgen. Andererseits gab es dann aber doch einige wenige Juden, die aus der Gemeinde herausragten und Bischöfen, Fürsten und auch Königen mitunter stattliche Summen leihen konnten. Bei dreißig bis vierzig jüdischen Steuerzahlern in der Stadt waren dies im Laufe der Zeit meist nur einer oder zwei, seltener mal drei. 1314 etwa liehen die Gemeindevorstände Jüdlin und Lämlin dem damaligen Wittelsbacher Herzog Ludwig und späteren Kaiser Ludwig IV. zu jener Zeit recht üppige 3600 Pfund Pfennige Augsburger Währung, damit er sich als Kandidat der Luxemburger für das Amt des römisch-deutschen Königs bewerben konnte, wofür sie von ihm seine Residenz München als Pfand erhielten, theoretisch. Obwohl dies zweifellos schon ein sehr bedeutendes Unternehmen war, ist es, wie auch immer kaum vergleichbar, mit den weit umfangreicheren Geldgeschäften christlicher Geldleiher wie der Medici oder Fugger, um nur zwei allgemein bekannte christliche Finanz-Dynastien zu nennen, deren Geschäfte auch die ansehnlichsten jüdischen um ein Zigfaches überstiegen. Ebenso gut könnte man die Geschäftsabschlüsse eines städtischen Pfandhauses mit denen internationaler Großbanken vergleichen wollen. Erst im 19. Jahrhundert gelang es jüdischen Bankiers wie den Rothschilds, Oppenheim oder Warburg, wenigstens zeitweilig in vergleichbare Höhen vorzustoßen. Christliche Familien wie die Medici oder Fugger betrieben Geldgeschäfte im größten Stil. Ein bemerkenswertes Beispiel dafür sind auch die zweifellos christlichen Augsburger Geldhändler Welser, die zunächst im Silberbergbau reich wurden und bald mit Barchent, Gewürzen, Baumwolle und Menschen handelten und gemeinsam mit ihren Nürnberger Verwandten und den Augsburger Fuggern 1536 versuchten, das Gebiet des heutigen Peru zu erobern, wobei ihnen jedoch die Spanier zuvor kamen. Von 1519 bis 1550 kontrollierten die Augsburger Welsern bereits die spanische Überseeprovinz im südamerikanischen Venezuela. Gegen eine „Gebühr“ von 20.000 Gulden an den Kaiser durften die Augsburger Patrizier tausende afrikanische „Negersklaven“ über den Ozean verschiffen, um Gold, Edelhölzer, Perlen und seltene Pflanzen zu sammeln. Das Unternehmen kam mit dem gewaltsamen Tod von Bartholomäus Welser (1512-1546), dessen Vater der Hofagent von Kaiser Karl V. wie auch des französischen Königs Franz I. war, zum Erliegen. Der Sohn nun führte als Hauptmann eine Expedition auf der Suche nach dem legendären Goldland „El Dorado“ ins Landesinnere, wo er dann von einem Rivalen ermordet wurde.

Die Mehrzahl der Juden hatte mit dem Geldhandel nichts oder nur am Rande zu tun. Dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass die damaligen Großstädte des Reiches aus heutiger Sicht keine solchen waren. Die bevölkerungsreichste Stadt im spätmittelalterlichen Europa war Paris mit 100.000 Einwohnern, was heute Gütersloh oder Salzgitter entsprechen würde, gefolgt von London und Mailand mit etwa 80.000 Einwohnern, vergleichbar mit dem heutigen Castrop-Rauxel, das noch um das Jahr 1700 noch ein Dorf von 300 Einwohnern war. Während im mittelalterlichen Florenz oder in Prag 50.000 Menschen lebten, hatte die mit Abstand bevölkerungsreichste deutsche Stadt Köln nur etwa 40.000 Einwohner, so wie heute Buxtehude oder Mettmann. Es folgten die „Metropolen“ Augsburg, Nürnberg, Straßburg, Lübeck und Ulm mit jeweils etwa 20-30.000 Einwohnern, so wie seinerzeit Brüssel, oder heute Sprockhövel im Ennepe-Ruhr-Kreis, einer Wiege des Ruhr-Bergbaus, während Städte wie Frankfurt am Main, Wien, Regensburg, Braunschweig, Bremen, Magdeburg, München, Erfurt, Hamburg oder Trier nur auf etwas mehr als 10-15.000 Einwohner kamen und heute von Orten wie Schrobenhausen, Schwetzingen oder Zülprich im Kreis Euskirchen übertroffen würden. Die weitaus meisten Städte waren jedoch recht kleine Ansiedlungen mit kaum mehr als 2 oder 3.000 Einwohnern. Der Bedarf an Investitionen dort war entsprechend bescheiden und richtete sich eher nach den Bedürfnissen regionaler Fürsten und deren Bündnisstrategien. Andererseits war auch der Finanzmarkt in den genannten „Großstädten“ recht überschaubar. Heute gängige Motive zur Aufnahme von privaten Krediten, wie die Anschaffung eines neuen Autos oder einer Wohnungseinrichtung, eine exklusive Urlaubsreise und dergleichen existierten nicht, auch wurden keine Altenheime, öffentlichen Schwimmbäder, Schulen, Sportplätze oder Jugendzentren gebaut, allenfalls Kirchen. Wer Geld brauchte, benötigte es meist um einen zeitlich begrenzten Engpass zu überbrücken. Abgesehen von einigen Fürsten oder Klerikern wäre kaum jemand in die Verlegenheit gekommen, über seinen Verhältnissen zu leben. Wer arm war, bettelte um Almosen, nicht um Darlehen.
Die Zahl der Juden bewegte sich meist in der Größenordnung von 1 – 3 % der Gesamtbevölkerung, selten darüber. Eine Stadt mit 10.000 Einwohnern hatte rechnerisch also etwa 150 Juden, die mit Frauen, Kindern, Alten und Bediensteten, wie Mägde, Stallknechte, Hauslehrer, usw. auf etwa 10 Familien, sprich Haushalte oder Steuerzahler kamen. Anders als oft vermutet, verfügten die Juden einer Gemeinde durchaus über eine ganze Reihe von Berufen, angefangen von koscheren Metzgern und Bäckern, über Gerber (für Gebetsriemen, Torarollen, etc.), Weber (Gebetschal, etc.), Richter, Rabbiner, Schul- und Hauslehrer, Wäscherinnen, Schreiber, Steinmetze, Vorbeter, Schmiede, Händler, Bader, Beschneider, Ärzte, etc. ,aber auch Helfer in der Synagoge und Gemeinde wie Garköche, Schulklopfer (die vor Schabbat oder Festtagen an die Türen klopften, um zum Gottesdienst zu rufen), Totengräber oder weitere Hilfslehrer, falls es vor Ort neben der Betstube vielleicht auch eine Jeschiwa (Schul) gab. Belegt sind an manchen Orten ferner auch jüdische Bierbrauer, Papierhersteller, Apotheker, Fischer, Flößer, Gastwirte und dergleichen mehr. Da mit dem Aufkommen der Zünfte in den Städten, Juden von diesen vom öffentlichen Markt ausgegrenzt werden sollten, ergibt sich von selbst, dass sie bis dato in vielen Handwerkberufen tätig waren. Das waren sie natürlich auch weiterhin, erhielten in der Regel aber kaum noch Aufträge aus den Städten, sondern eher aus dem Umland, das den städtischen Zunftordnungen nicht unterworfen war. Im 15. Jahrhundert führte dies auch zur verstärkten Abwanderung reichsstädtischer Juden in auswärtige, oft benachbarte Dörfer. Man kann sich also leicht ausmalen, dass bei der Fülle von unabdingbaren Aufgaben zur Aufrechterhaltung einer jüdischen Gemeinschaft die meisten ihrer Angehörigen in den verschiedenen Gewerben tätig sein mussten. Nur wenige waren deshalb dazu in der Lage, neben ihren Berufen kleine Pfandgeschäfte zu betreiben, in welchen man recht kurzfristig gegen ein abgegebenes Pfand kleine Beträge verlieh. Dazu bedurfte es auch einen gewissen administrativen Aufwand, zudem auch nicht jeder im Stande war. Verträge mussten aufgesetzt und unter der Teilnahme von Zeugen, in der Regel sowohl Juden als auch Christen, unterschrieben werden. Pfandgeschäfte unterlagen der städtischen Aufsicht, die dafür mehr oder minder feste Regelungen kannten und diese von Beamten kontrollieren ließ. Meist wurde das Pfand nach ein paar Tagen gegen eine kleine Gebühr auch wieder ausgelöst. Es ergibt sich von selbst, dass ein nennenswerter, bedeutender Geldhändler die große Ausnahme sein musste und sehr sicher im Bereich eines Bischofs oder Vogtes, etc. angesiedelt war, für deren Finanzbedarf sich der Geldleiher in der Regel erst selbst von anderen Geld leihen musste. So wie es nicht zwei Bischöfe an einem Ort gab, gab es dann auch selten mehr als einen oder zwei bedeutende Geldhändler. Obwohl es unter den vermögenden Geldverleihern kaum innerjüdische Konkurrenz gab, waren sie verständlicher Weise doch sehr auf ihren guten Ruf bedacht. Insbesondere unter den weniger vermögenden Verleihern und Pfandnehmern bestand für den Kapitalsuchenden dann doch eine gewisse Auswahlmöglichkeit. Wer mit dem Angebot des einen Pfandleihers nicht zufrieden war, konnte zum nächsten gehen.

Auch wenn die Wahrnehmung geprägt ist durch das verbreitete Klischee des „Wuchers“, welches ursprünglich nur das deutsche Wort für das vom lateinischen census (= Abschätzung) abgeleitete Zins war (vergleiche die Redensart: „Ein Pfund mit dem man wuchern kann“ – gemeint ist das „Pfund“ als Währung) und den Eindruck erweckt, als wären Beschwerden oder gar Empörung über jüdische Geldverleiher üblich gewesen oder gar Standard, war dies keineswegs der Fall. Die weitaus meisten der Geschäfte waren ganz offensichtlich zur allseitigen Zufriedenheit verlaufen, weshalb sich nur wenige gegenseitige Beanstandungen in den Urkunden finden. Im Gegensatz dazu sind vergleichsweise wenige Urkunden über Rechtstreitigkeiten erhalten geblieben, demgemäß sich ein städtisches Gericht nur alle Monate oder Jahre mal mit einem Fall beschäftigen musste, in welchem ein säumiger Schuldner nicht zahlen konnte oder wegen zu hoher Rückforderungen einen Vergleich anstrebte, usw. Ihre Bedeutung wird wohl vor allem deshalb überschätzt, weil es für die übergroße Anzahl der reibungslos verlaufenden Geschäfte kaum entsprechende Aufzeichnungen gibt.


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2. Tätigten Juden andere Geschäfte als Christen?
Das hochmittelalterliche Geld- und Bankwesen basierte auf dem antiken römischen und übernahm von diesem eine Anzahl verschiedener Institutionen. An oberster Stelle stand der Landesherr und mit ihm der Inhaber des „Münz-Regals“, also dem offiziellem Recht (= regal) Münzen zu prägen und in Umlauf zu bringen. Da dies eine ernsthafte Angelegenheit war (und auch heute noch lukrativ ist), wurde das Delikt der Münzfälschung in aller Regel mit dem Tode bestraft. Im antiken Rom entsprach der Argentarius, (abgeleitet von argentum = Geld, Silber, da die am meisten verbreitete Münze, der Denar aus Silber geprägt wurde), der in seinem Geschäftshaus das Geld seiner Klienten aufbewahrte und Auktionen von Erbgütern oder nicht ausgelöster Pfänder organisierte fast einen Bankier im modernen Sinne. Darüber hinaus wurden bei ihm Münzen auf ihre Echtheit geprüft und fremde Währungen getauscht. Für den Argentarius arbeitete in der Regel ein Coactor (wörtlich: „Antreiber“), bzw. Abkassierer, der bei Auktionen oder Außenständen, das Geld des Käufers oder Schuldners abkassierte und dabei in der Regel dessen Haus aufsuchte, etwas vergleichbar mit einem Gerichtsvollzieher oder Inkassodienst. Als Angestellter verlieh er in der Regel kein eigenes Geld, bekam für seine Tätigkeit aber eine Provision, bzw. Gewinnbeteiligung. Da diese im Misserfolg ausbleiben konnte, wurde den Abkassierern eine gewisse Nachhaltigkeit und Penetranz, mancherorts auch rüdere Methoden nachgesagt. Im Rang unter ihm stand der „Nummeralius“, dessen Name sich vom lateinischen nummulus, dem Klein- oder Wechselgeld ableitet. Im Mittelalter hießen sie „campsores“ oder nach ihrem Wechseltisch (banco) „banchieri“. Ihre Aufgabe bestand darin, meist in den Diensten eines Fürsten oder Argentarius Münzen auf ihre Echtheit, Metall, Gewicht, Prägungszeichen, usw. zu prüfen, alte Münzen gegen neue und fremde Währungen einzutauschen. Im Volksmund bürgerte sich für sie ab dem 13. Jahrhundert auch der Begriff des „Lamparter“ ein, was sich auf die Lombardei im Nordwesten Italiens bezog. Bei den Römern übernahmen oft freigelassene Sklaven diesen Job, da sie in der Regel fremde Währungen kannten, lesen und einschätzen konnten. Wurden ihnen falsche Münzen angedreht, hatten sie für den Schaden aufzukommen. Ein Fall zurzeit als Kaiser Galba noch Statthalter war, berichtet davon, dass er verfügte, einem Prüfer, der sich als Münzfälscher erwiesen haben soll, die Hände abzuhacken. Gemäß dem Evangelion nach Matthäus kommt es bei den Wechselstuben vor dem jüdischen Heiligtum in Jerusalem, an deren Stelle sich heute die muslimische Al Aqsa-Moschee (المسجد الأقصى) befindet, zur Auseinandersetzung zwischen dem Protagonisten Jesus und den dort tätigen Geldwechslern (κολλυβιστῶν), wobei er deren Tische (τραπέζας) umstieß, die in der lateinischen Übersetzung der „Vulgata“ als „mensas nummulariorum“ bezeichnet werden. Aus den Reihen der Prüfer konnte man an Orten mit Münzprägung in verantwortungsvolle Positionen und zum Aufstieg in bedeutende Ämter gelangen. Schließlich gab es noch sog. Fänatoren (faenator), die darauf spezialisiert waren, Kredite zu vermitteln und im kleineren Rahmen auch selbst zu gewähren. In der Regel waren es kurzfristige Pfandgeschäfte, bei denen Geld gegen hohe Zinsen verliehen wurde. Wurden größere Summen benötigt, traten sie als Vermittler zwischen Geldnehmer und -geber auf. Der Name leitet sich ab vom lateinischen Wort fenus für Gewinn, Zugewinn, Zuwachs, Vorteil. Wie bereits erwähnt war das ursprüngliche deutsche Wort dafür Wucher, weshalb „Wucherer“ zunächst ganz wertfrei nichts anderes war als die Übersetzung des gängigen lateinischen Begriffs ins Deutsche. Heute spricht man heute von Provision oder einer Courtage, etc.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Albrecht_D%C3%BCrer_080.jpg&filetimestamp=20071116215136
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3. Verlangten jüdische Geldverleiher verhältnismäßig hohe Zinsen?
In der Diskussion um jüdischen „Wucher“ (= Zins) wurde immer wieder betont, dass teilweise exorbitant hohe Zinsen („Wucher“) erhoben wurden, ja rechtfertigend gesagt, erhoben werden mussten, weil das Ausfallrisiko der jüdischen Geldgeber, von denen ja auch immer wieder mal welche von ihren säumigen Kunden erschlagen oder angezündet worden seien, eben recht „hoch“ war. Obwohl Wucher an für sich nur der deutsche Begriff für das lateinische Zins ist, gibt es in der deutschen Sprache heute Zinswucher und Wucherzins, wobei keines von beiden Zinseszins bedeutet (den müsste man wohl Wucherswucher übersetzen). Berechnungen zeigen, dass jüdischen Geldleiher oft 50% an Wucher, bzw. Zins verlangen durften. Manchmal auch mehr, weshalb auch 60, 70 oder mitunter 85 % oder vereinzelt noch weit mehr nachweisbar ist.
Als ein Beispiel dafür nehmen wir städtische Bestimmungen aus Ingolstadt, wo im frühen 14. Jahrhundert den örtlichen jüdischen Geldverleihern seitens der Stadträte gestattet wurde, auf ein Pfund Pfennige pro Woche 2 Pfennige Wucher (also Zins) zu nehmen, von auswärtigen Schuldnern gar drei Pfennige pro Woche. Ein Pfund Pfennige oder kurz Pfund entsprach einem Gulden (fl.) oder in anderen Gebieten auch der Mark und unterteilte sich bei zahlreichen regionalen Abweichungen in 20 Schilling oder 240 Pfennige (anderswo in entsprechend viele Heller). Zwei von 240 Pfennigen entsprechen dem 120. Teil in einer Woche (0.8 %). Auf ein ganzes Jahr berechnet würde dies einem jährlichen Zinssatz von über 40 % für einheimische Ingolstädter Kreditnehmer (bzw. 65 % bei Auswärtigen) entsprechen. Im Augsburger Stadtbuch, dem Stadtrecht von 1276 heißt es, dass kein Jude von einem halben Pfund Pfennige mehr Nutzen nehmen soll, als zur Woche zwei Pfennige und von Sechzig einen. Da ein halbes Pfund Pfennige 120 Pfennig entsprach, betrug der erlaubte Nutzen (= Zins, bzw. Wucher) 2, also ein Sechzigstel. Das entspricht einem wöchentlichen Zinssatz von 1,7 %, oder aufs Jahr berechnet 86 %.
Es dürfte jedem klar sein, dass heutzutage ein Bankkredit viel billiger zu haben ist, zumal man im Internet auch noch diverse Anbieter vergleichen und je nachdem schon Angebote um 5 bis 8 % an Jahreszins finden kann. Das ist immer auch abhängig von der Darlehenssumme, der Risikobewertung des Kunden und auch von der Laufzeit des Vertrags. Der effektive Jahreszins fällt in der Regel nochmal etwas höher aus, oft kommen aber noch weitere Kosten wie eine eventuell aufgeschwatzte Unfall- und/oder Kreditversicherungen und Gebühren hinzu. Doch selbst wenn man ein Darlehen über 25.000 Euro in fünf Jahren mit rund 30.000 abbezahlt hat, betragen die Mehrkosten von 5.000 Euro sodann etwa 20 % der aufgenommenen Kreditsumme. Kann man den Kredit bereits in einem Jahr zurückbezahlen, was monatliche Raten von etwa 2.100 Euro zur Folge hätte, beläuft sich die Gesamtsumme nur auf etwa 500 bis 1000 Euro, was real 2 – 4 % entsprechen würde. Hier fragt man sich aber, wozu man 25.000 Euro Kredit bräuchte, wenn man 2.000 im Monat als Rückzahlung entbehren kann. Wohl für eine Anschaffung oder Investition, die man in dieser Höhe nicht auf einmal bezahlen kann. Verlängert man die Rückzahlung unserer 25.000 Euro auf zehn Jahre (120 Monate), beträgt die monatliche Rate etwa 275-300 Euro, während sich die gesamte Summe der Rückzahlung nun aber auf etwa 36.000 Euro beläuft. Jene 11.000 Euro zusätzlich zur entliehenen Summe ergeben real 44 %. Dies liegt nun bereits oberhalb des Limits, das jüdischen Geldverleihern vor siebenhundert Jahren in Ingolstadt erlaubt worden war, obwohl es sich hierbei eher um günstige Angebote seitens entsprechender Vergleichsportale im Internet handelt.
Wie dem auch sei, ist der Bankkredit – schon mangels etablierter Banken im heutigen Sinne – trotzdem nicht der passende Vergleich zu einem mittelalterlichen Geldgeschäft. Bei diesen handelte es sich sehr selten um lang- sondern meist nur um sehr kurzfristige Ausleihen, auf der Basis schneller Termingeschäfte und fremden Risikokapitals, nicht selten zur Finanzierung von Festlichkeiten, wie einer Hochzeit, Reisekapital für ein auswärtiges Geschäft oder zur Ausstattung eines Soldaten, der zur Ehre der Familie oder des Ortes in das Heer eines Fürsten oder Königs berufen wurde, dabei aber seine Ausrüstung (Pferde, Knappen, Waffen, Rüstung, Proviant, etc.) etc. selbst bezahlen musste. Sollte die Heirat glücken, das Geschäft gelingen oder der Kriegszug Beute bringen, war es ein Leichtes, den genommenen Kredit nebst dem vertraglich geregelten Wucher wie vereinbart zurückzubezahlen.
In aller Regel wurde also nur kurzfristig geliehen und wer sich nun als Ingolstädter also 240 Pfennige für ein, zwei Wochen lieh (nicht selten mit einem Pfand als Sicherheit), gab dann fristgerecht eben 242 oder 244 zurück, usw. Der Leiher unternahm zwischenzeitlich auch Geschäfte und machte meist über den Ankauf und Verkauf von Waren einen Profit, den er ohne das Risikokapital nicht hätte tätigen können. Der passende Vergleich wäre heute also ganz sicher nicht der Bankkredit, sondern (noch immer) die Pfandleihe.
Aktuelle Internetseiten deutscher Pfandhäuser geben detailliert Aufschluss über die von ihnen erhobenen Gebühren. An Kosten für den Pfandkredit entstehen in der Regel 1 % der Auszahlsumme pro Monat, sowie 2 % Unkostenvergütung pro Monat, macht zusammen also 3 % pro Monat auf den für das abgegebene Pfand ausgeliehenen Betrag. Rechnet man dies aufs Jahr, ergeben sich auch da 36 % Jahreszins, bzw. „Jahreswucher“. Da es sich hier auch wieder um ein eher günstiges Beispiel handelt und einige Anbieter weit höhere Gebühren (das Wort Zins wird – wie bei Banken – allgemein gerne vermieden) verlangen, gibt das Stadtamt Bremen bei Pfandleihen „auf das Jahr umgerechnet“ eine Größenordnung von 25 – 100 % an. Anhand dieser ganz aktuellen Pfandleihe-Beispiele aus Deutschland, stellt man fest, dass die mittelalterlichen jüdischen Pfandleiher, wie etwa jene aus Ingolstadt, auch heute noch eher am unterem Ende der Preisskala liegen würden, obwohl die rechtliche Absicherung für die heutigen, öfter auch städtischen Geldleiher eine ungleich bessere wäre und niemand droht sie zu erschlagen oder gar mitsamt ihren Kindern, Häusern und Kirchen anzuzünden.
Zusätzlich zum ursprünglichen Pfandgeschäft kann man heute bei Zahlungsschwierigkeiten aber auch noch Teilbeträge zurückzahlen und die Restsumme als neue Pfandleihe berechnen, womit man wieder etwas Zeit gewinnt. Jedoch verschleppen sich die Kosten, die damit natürlich insgesamt noch weiter steigen. Erfolgt in sechs Monaten keine Zahlung wird das Pfand versteigert. Das war – bei abweichenden Regelungen in den Stadtbüchern einzelner Städte – auch im Mittelalter und schon in der Antike wenig anders.
Wer nun also die Idee verfechten will, dass die von jüdischen Pfand- und Geldleihern verlangten Zinsen zumindest nach heutigen Maßstäben tatsächlich “Wucher” (im Sinne von übertrieben hohen oder gar sittenwidrigen Zinsen) wären, liegt völlig falsch und sollte sich auch über die heute gängigen nichtjüdischen Gebühren zeitgenössischer, mitunter auch städtischer Pfandleihen und über Wesen, Vor- und Nachteile des Pfandgeschäfts im allgemeinen informieren und dann weiterreden, falls es dann noch Bedarf dazu gibt.

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4. War es Christen verboten mit Gewinn Geld zu verleihen?
Wie oft zu lesen ist, wurde Christen das Wuchern, also das Zinsnehmen verboten. Genannt wird dabei das ausdrückliche Verbot durch Papst Innozenz III. aus dem Jahre 1215, der für seine ausufernde Vetternwirtschaft bekannt war, seinen Verwandten gegen üppige Geldzahlungen politische Ämter verschaffte und zudem die Plünderung von Konstantinopel zu verantworten hatte, was zum endgültigen Bruch mit der griechischen Kirche führte. Abgesehen von seinem eigenen eher fragwürdigen Geschäftsgebaren, muss man sich das formelle Zinsverbrot des Papstes nicht als finale Problemlösung vorstellen, das per Dekret eine ungewünschte Wirklichkeit einfach aus der Welt schafft, sondern als bloßen Rückgriff auf die hebräische Bibel, heißt es doch dort beispielsweise im 3. Buch Moses 25.36 bereits: „Nimm keinen Zins (נשך) von deinem Bruder…“, wobei man den Begriff נשך auch als „Bissen“ übersetzen könnte. Sinngemäß gemeint ist jedoch, dass man keinen Vorteil daraus ziehen oder irgendwelche Vergünstigungen erstreben soll, wenn man seinem Bruder Geld leiht, was sich nicht nur auf die leiblichen Brüder bezog. Im Wortsinn gemeint war, sich nicht zum Essen einladen zu lassen, weil man einen Kredit vergab, da dieser „Bissen“ demgemäß ein Zugewinn wäre. So wenig aber, wie es heute gelingt, mittels bloßer Verbote Steuerhinterziehung, Prostitution, Mord, Kindesmissbrauch, Falschparken, Versicherungsbetrug oder Produktpiraterie ein für allemal aus der Welt zu schaffen, so wenig effektiv war nun ein formeller Appell des Papstes bezüglich des Erhebens von Wucher (= Zins). Seine Aussagen waren zudem lediglich für den Klerus verbindlich, nicht jedoch für die Bürgerschaft der Reichsstädte, Fürsten oder Könige. Es handelte sich demnach um kein Verbot in Form eines Reichsgesetzes, etwa im Sinne einer 1530 in Augsburg beschlossenen Constitutio Criminalis Carolina, sondern vielmehr um eine Art Gedankenanstoß, wie wir es etwa aus den Sonntagsreden deutscher Bundespräsidenten kennen („Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen“ oder „Der Islam gehört zu Deutschland“, etc.). Entsprechend unerhört blieb auch das Zinsverbot, welches es de facto auch nicht gab.
Für Christen war es demnach selbstverständlich möglich und üblich, Geld zu verleihen und dafür Zinsen zu nehmen. Christlicher Wucher (Zins) war dann legal, wenn es vertraglich so vereinbart wurde. Üblicher Weise wurde dabei, ähnlich heutiger Bonitätsprüfungen, vom Geldgeber zunächst das Ausfallsrisiko bewertet und so die Gefahr einer unpünktlichen Rückzahlung oder eines Kapitelverlustes bestand, was de facto über jeden Kredit gesagt werden kann, eine Risikogebühr erhoben. Um dieses Risiko zu mildern war christlicher Wucher durchaus erlaubt. Eine Variante bestand im sog. census, wovon sich, wie bereits erwähnt das heute in der deutschen Sprache übliche Zins ableitet. Gemeint war damit ursprünglich ein „Rentenkauf“ oder ein sog. „Leibgeding“, wobei dem Geldgeber das Nießbrauchrecht etwa für ein Haus eingeräumt oder aber ein Hausbesitzer von der jährlichen Steuer befreit wurde. Diese Befreiung war in der Regel zeitlich begrenzt und wurde in einem amtlichen Brief vertraglich festgelegt. In den mittelalterlichen Augsburger Steuerbüchern ist beispielsweise für das Jahr 1384 in mittelhochdeutscher Sprache vermerkt, dass Ber, der Sohn von Wolf aus Rothenburg „sizzend mit einem gedinge und haund prieff“, was besagt, dass er, wohl für eine entliehene Summe an Geld anstelle von Zins mit einem Geding (altdeutsch für Vertrag, was sich ableitet von Ding = Gericht) sitzt, d.h. wohnt und darüber Unterlagen (einen „Brief“) besitzt (haund = habend), weshalb er der Besteuerung entgeht. Das Beispiel, nur eines von vielen, zeigt, dass es unter Christen und Juden gleichermaßen flexible Geschäftsabschlüsse gab und auch ein jüdischer Geldleiher imstande war, zinslose Darlehen zu vergeben, wenn er ebenso wie ein Christ einen anderen geldwerten Vorteil, in diesem Fall eine Steuerbefreiung, in Anspruch nehmen konnte.
Im Übrigen wäre noch anzumerken, dass ein päpstliches Zinsverbot nicht nur den Geldgeber betraf, sondern selbstverständlich auch den Schuldner. Auch wer gegen Zins Geld nahm, hätte gegen das Gebot verstoßen. Wer sich dem Verbot formell unterwerfen wollte, setzte folglich die Freiwilligkeit des Kreditnehmers voraus. Ähnlich wie heute noch beim „zinsfreien“ Kredit im Islam üblich, bekam der Kreditnehmer dabei nicht den vollen Betrag ausbezahlt, da eine „freiwillige Gebühr“ einbehalten wurde. Nach dem alten römischen Grundsatz „ex nudo pacto non oritur actio“ wurde die Freiwilligkeit des Geldnehmers stillschweigend vorausgesetzt und auf ein Klagerecht verzichtet. Einmal unterschrieben und zwar vor der Auszahlung wie sich versteht, ergab sich für den Schuldner nun mitunter ein ganz anderes Problem. Er konnte wesentlich weniger Geld ausbezahlt bekommen als mündlich vereinbart wurde. Bereits Plutarch (46-120 n.a.Z.) beklagte diese üble Praxis, da oft weit weniger ausbezahlt wurde, als zuvor verabredet. Im schlimmsten Fall bekam der Schuldner dann zwar ein zinsfreies Darlehen, aber überhaupt nichts ausbezahlt. Da er den Vertrag unterschrieben und sich zur Rückzahlung verpflichtet hatte, bestand für ihn nun ein sehr ernsthaftes und langwieriges Problem. Da solche Fälle keineswegs selten waren, erschließt sich im Umkehrschluss dann doch, warum sehr viele klamme Christen sich Geld bei ihren jüdischen Nachbarn leihen wollten. Nicht deshalb weil sie dort das Geld gegen übertrieben hohe Zinsen ausleihen durften, während ihre christlichen Genossen es ihnen zinsfrei angeboten hätten, sondern weil sie bei den jüdischen Geldverleihern, die sich unehrliche Geschäfte nicht leisten konnten, in aller Regel vor ausreichend vielen Zeugen und brieflich beglaubigt, auch bekamen was sie vereinbart hatten, während sie von Ihresgleichen oft genug massiv oder komplett betrogen wurden. Daran änderten auch schwere Strafen gegen Betrüger nichts, denen Hände abgehackt, die geblendet oder aus der Stadt gebannt werden konnten. Da nun aber auch selbst Kleriker immer wieder das Zinsverbot des Papstes umgingen und sogar Messkelche und dergleichen jüdischen Pfandhändlern anboten, wurde Juden auf Druck des Bischofs vom Rat der Reichsstadt Augsburg ausdrücklich verboten, Pfänder aus Kirchen anzunehmen.
Dafür, dass Juden eine dominante Rolle im Geldgeschäft eingenommen haben sollen, ist es abschließend gesagt, doch eher ungewöhnlich, dass sie anders als beispielsweise im Viehhandel, wo grundlegende Begriffe wie Pferd, Farren, Färse, etc. aus dem Hebräischen ins Deutsche gelangten, sie im Finanzwesen keine Spuren hinterlassen haben sollen. Stattdessen stammen fast alle wesentlichen modernen Bankbegriffe aus dem Lateinischen und Italienischen, angefangen von der Bank selbst, über die Bilanz (von bilancia = Waage), Konto, Brutto, Netto, Diskont, Skonto, Giro, den Lombardsatz, usw. bis zum Zins. Das hebräische Gegenstück zum Zins, der biblische „Bissen“ (neschech) hat sich eigenartigerweise nicht durchsetzen können.

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Als Fazit bleibt festzustellen, dass es im Mittelalter anders als gemeinhin behauptet, zwar auf der jüdischen Bibel beruhende kirchliche Verhaltensregeln, jedoch kein effektives gesetzliches Zinsverbot gab und entsprechend von Christen wie von Juden munter um ihre Pfunde gewuchert wurde. Da es heute weitgehend vergessen ist, muss immer wieder betont werden, dass „“Wucher“ in der damaligen Zeit der gewöhnliche deutsche Begriff für den vom lateinischen census abgeleiteten Zins war. Es ist sicher einige Überlegungen wert, warum das lateinische Wort heute eher neutral, das einheimische deutsche aber eindeutig negativ konnotiert wird. Dies zu verstehen erklärt bereits eine Reihe von Faktoren.
Es gab in mittelalterlichen Geld- und Pfandgeschäften keine starren Regeln, jedoch vertragliche Vereinbarungen. Diese wurden meistens eingehalten und selten gebrochen. Wie heute auch gab es Betrüger, Geldfälscher, Diebe und Lügner. Sie hatten jedoch auch damals keine bestimmte Haut- oder Haarfarbe, Vornamen, Religion oder Herkunft. Es gibt andererseits auch keinen plausiblen Grund anzunehmen, warum es unter den wenigen jüdischen Geldhändlern nicht auch den einen oder anderen tückischen gegeben haben soll. Betrüger hatten in damals recht kleinen Städten jedoch sicher nur recht kurzfristigen Vorteil, da es weder Anonymität noch dauerhafte Verstecke gab. Auch war ein Umzug in eine andere Stadt war nicht ohne weiteres möglich, während Landleben in abseits gelegenen, meist von einer Kirche beherrschten Dörfern für Juden eher riskant war. Hier konnte allenfalls ein einzelner, kaum aber eine Familie Unterschlupf finden.
Wie nun aber konnte eine allgemeine Praxis, Geld gegen Zugewinn zu verleihen, zu einem antijüdischen Klischee werden?
Jüdische Geldhändler waren ausreichend darauf bedacht ihre besten Kunden, und das waren Patrizier, Kaufleute aber auch Stadtherren, Vogte, Fürsten und Könige zuvorkommend und besser zu behandeln, als übrige Klienten, was sich in niedrigeren Zinsen und längeren Leihfristen ausdrückte. Auch konnte auf Pfänder verzichtet werden und bei Bedarf weitere Geldgeber in fremden Städten vermittelt werden. Handelte es sich um einen mächtigen Herrscher, tat man gut daran, auf kurzfristigen Profit zu verzichten und die Option Fürsprecher zu haben. Diese sicherlich kluge und wohl auch (selbst)verständliche Haltung brachte den jüdischen Kreditgebern den Neid von Predigern und Kirchenführern ein, die ohnehin schon damit zu kämpfen hatten, dass die Macht in den Städten immer mehr aus ihren Händen glitt. Während anderswo sog. Hexen und Ketzer verfolgt wurden, verhalte zur selben Zeit in Reichsstädten wie Augsburg jeder kirchliche Einwand gegen die Errichtung teurer Prachtbrunnen, die heidnische Götzen wie Neptun (1537), Merkur oder Herkules und mit ihnen zahlreiche weitere „dämonische“ Wesen darstellten und zu zentralen Anziehungspunkten des öffentlichen Lebens der Stadt erhoben. Auch die Zeiten als Bischöfe zugleich auch Stadtherren waren, lagen in den meisten Gegenden weiter zurück. Die Bürger hatten sich nicht nur emanzipiert, sondern in vielen Fällen das Regiment übernommen. Fanatische Prediger und Frömmler taten sich ihrerseits schwer, sich im gesellschaftlichen Leben zurechtzufinden, zumal immer wieder verkündete Heilserwartungen und Endzeitvisionen effektlos und sowohl Kriege, Missernten und auch Seuchen, zeitlich oder lokal begrenzt blieben. Das Leben ging weiter und die Patrizier in den Städten lebten ein zunehmend luxuriöseres Leben, dass sie vom frömmelnden, ängstlichen Wunderglauben der einfachen Bevölkerung immer weiter distanzierte. Wer nun aber als „Underdog“ etwas bewegen wollte, konnte nicht Geld und Besitz als Merkmal seines Erfolges und seiner Glaubwürdigkeit anführen, sondern musste möglichst spartanisch auftreten und die Errungenschaften anderer anprangern. Das ist heute kaum anders, jedoch eehr als Sozialneid definiert. Da es sich bei den Stadtherren in der Regel nichts desto trotz aber auch um Christen und Kirchgänger, wenn nicht gar um Kirchenstifter handelte, musste der schädliche Einfluss auf sie aus einer anderen Quelle stammen. Auf der Basis christlicher Texte wie den Evangelien, wo Jesus bereits zu den Juden sagt: υμεις εκ του πατρος του διαβολου εστε – ihr seid von eurem Vater dem Teufel, bot es sich an Juden als Feindbilder zu stilisieren. Letztlich handelt der Neid auf Juden sich um eine Art Schneewittchen-Komplex. Zwar herrschten die Christen in ganz Europa und sollten damit eigentlich zufrieden sein, doch wie die finstere Königen im Märchen, konnten viele es nicht ertragen, dass eine Reihe von Juden, darunter auch Geldhändler und Pfandleiher offenbar einen besseren Ruf in der Allgemeinheit hatten und folglich beliebter waren. Vor krankhaften Neid geplagt stellten die christlichen Hassprediger deshalb den Juden mit jeder denkbaren Lüge nach und trachteten danach sie zu vertreiben und gar zu ermorden, ohne dass der “sprechende Spiegel” seine Meinung je änderte.


März 2017: Ausführlicher beschrieben im Buch:
Yehuda Shenef
Humor, Wucher, Weltverschwörung: Die geläufigsten Vorurteile gegenüber Juden und was es mit diesen auf sich hat
ISBN: 978-374-3181-205
Taschenbuch: 260 Seiten
13 Euro

Jüdische Gemeinde in Kopenhagen forderte Polizeischutz
February 15, 2015In Reaktion auf die Anschläge von Paris
Auch wenn man es wie Barack Obama (der jüngst in Bezug auf den koscheren Supermarkt in Paris von einem bloßen Zufall sprach -“random”) leugnet und nicht wahrhaben will, radikale Islamisten sehen in jüdischen Einrichtungen primäre Anschlagziele. Das war am Tag des Anschlags von Paris auch der kleinen jüdischen Gemeinde in Kopenhagen bewusst.
Mitteilung vom 13. Januar 2015 (afp):
sidder på krudttønde
another random case?
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Og nu er vi alle danskere? Eller jøder?
For ytringsfriheden? Mod grundløse islamofobi?