“Beschneidung bleibt erlaubt”

October 4, 2012

Es war nicht wirklich schwer zu erraten (siehe Kommentar https://jhva.wordpress.com/2012/07/27 ), dass auf die eigenartige und gerade seitens der „Gegner“ sehr emotional geführte, mitunter auf psychologischen Kastrationsängsten beruhenden Debatte über Beschneidungen von Jungen in Deutschland, ein Gesetz die Rechte der Ärzte stärken, ansonsten aber erklären würde, dass Beschneidungen weiterhin „erlaubt“ bleiben. Genau so kam es und entsprechend vermeldet das Bundesministerium für Justiz am 27. September:

Beschneidung bleibt erlaubt

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte zur Beschneidung vorgelegt, die diese Woche an Länder und Verbände verschickt wurden. Die Beschneidung bleibt in Deutschland erlaubt.

Datum 27.09.2012

Das Bundesjustizministerium stellt klar, was ohnehin schon möglich ist: Die Regelung soll die Verunsicherung, die durch das Urteil des Landgerichts Köln entstanden ist, beseitigen. Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht auf Erziehung. Die Erziehung liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Dazu gehört auch, dass sie sämtliche Fragen, die ihre Kinder betreffen, entscheiden können – auch eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst. Der Staat hat hier ein Wächteramt, wenn im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung droht. Das BMJ hat eine Regelung vorgelegt, die nur auf die Beschneidung von Jungen beschränkt ist, die noch nicht selbst entscheiden können.

Das Bundesjustizministerium hat vier Anforderungen an die Beschneidung berücksichtigt:

1. Sie muss fachgerecht durchgeführt werden. Und deshalb muss die Beschneidung möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung durchgeführt werden.

2. Sie darf nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen.

3. Eltern müssen den Kindeswillen bei dieser Frage entsprechend miteinbeziehen.

4. Eine Ausnahmeregelung greift, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird, z.B. bei gesundheitlichen Risiken.

In der Regel wird die Beschneidung von Ärzten durchgeführt. Die Beschneidung kann innerhalb der ersten 6 Lebensmonate auch von Personen durchgeführt werden, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen sind. Diese Personen müssen die Beschneidung genauso gut wie ein Arzt beherrschen.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/20120927_Eckpunkte_Beschneidung_bleibt_erlaubt.html

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Es bleibt also letztlich im wesentlichen alles wie zuvor, außer dass Eltern künftig am achten Tag den Willen des Kindes entsprechend miteinbeziehen werden. 😉

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Religious circumcison of little boys will still be “legal” as a draft law by the federal German justice department suggests. Maybe this will bring to an end the somewhat weird discussion which has occupied German media this summer following a decision of district court in Cologne (Kölner Landgericht).

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בית הכנסת אוגסבורג

June 25, 2012

la synagogue d’Augsbourg