Das jüdische Waisenhaus von Fuerth


 

In einem früheren Artikel habe ich die Zwecke des hiesigen israelitischen Waisenhauses besprochen, und (es) ist noch zu ergänzen, dass die Institution unter der umsichtigen Leitung des Herrn Dr. Königshöfer steht. Die Administration hat in Anbetracht, dass das jetzige, seit der Gründung benützte Local bezüglich seiner Lage und Räumlichkeiten viele Mängel aufzuweisen hat, und dass bei demselben die zu den notwendigsten Dingen einer solchen Anstalt gehörige reine, freie Luft in Verbindung mit einem geräumigen Hofe und Garten noch im Reiche der Wünsche liegt, einen Platz zum Baue eines neuen Waisenhauses nebst Haussynagoge gekauft, so dass daselbst ein seinen Zwecken entsprechendes geräumiges Haus aufgeführt werden soll.

Liegt es nun im Geist der Zeit, dass sie sich nicht nur durch einen regen Sinn für das Schöne und Erhabene, sondern auch für das Nützliche und Wohltätige auszeichnet, so ist die Sorge für (die) Verbesserung eines solchen Instituts, welches in seiner Sphäre zur Veredlung des Menschengeschlechts beiträgt, eine gewiss wohlberechtigte. Wahrlich, unsere Zeit, die mit so bedeutenden Mitteln des Verkehrs, der sozialen und geschäftlichen Verhältnisse, kurz mit solchem Wohlstande in jeder Hinsicht reichlich ausgestattet ist, durfte nicht zurückbleiben gegen die um ein Jahrhundert frühere Zeit der Gründung. Damals im Jahre 1763 nämlich, als der selige Herr Israel Lichtenstädter, der Stifter der Anstalt, derselben einen Anfangsbeitrag von 500 Gulden widmete, da war es schon viel, dass er durch den Wohltätigkeitssinn würdiger Gemeinde(mit)glieder die Stiftung mit einem Capitale von 4100 Gulden begründen konnte. So anscheinend gering diese Summe den anspruchsreichen Bedürfnissen der Anstalt gegenüber war, so hat sich letztere in Anerkennung ihrer Nützlichkeit durch die allgemeine Teilnahme und zahlreichen Beitritt zu einem beachtenswerten Stande emporgeschwungen. Dass nun deren verfügbare Mittel durch den oben besprochenen Bau sehr erschöpft werden, bedarf wohl keiner näheren Auseinandersetzung, da zudem die laufenden Bedürfnisse der 13 zu erziehenden Waisen beständig zu bestreiten sind.

Desto dringender bedarf daher dieses Institut des allseitigen Zusammenwirkens durch zahlreichen neuen Beitritt und freiwillige Geldbeträge, wenn dasselbe auch ferner zum Glücke vieler Menschen segensreich wirken und den vielseitigen Anforderung unserer Zeit würdig begegnen soll.

Der Artikel stammt aus „Der Israelit – ein Central-Organ für das orthodoxe Judentum“, 8. Jahrgang, Nr. 19, Mittwoch 8. Mai 5627 (1867)

metall in stone

Vielfach umworben wird nun, nachdem sich kein Waisenhaus mehr im Gebäude an der Hallemannstr. (früher Julienstr.) befindet, der Superlativ des „ersten jüdischen Waisenhauses in Deutschland“ (z.B. in der “Jüdischen Allgemeine” vom 29. Nov. 2007). Auch hier kann man fragen, was zu welcher Zeit mit „Deutschland“ gemeint ist? Woher stammt diese Idee, die 1763 etwas anderes bedeutet als 1868, dem Jahr, aus dem der heutige Bau stammt …?

Die Pflege jüdischer Waisen war bereits von der Antike an eine feste Aufgabe der Gemeinden (d.h. der politischen jüdischen Kommune oder Synagogen-Gemeinde), insofern sich keine nahstehenden Verwandten um die verwaisten Kinder kümmern konnten oder wollten. Da meist aber Verwandte oder Freunde die Pflegschaft übernahmen, gab es bei meist ohnehin kleineren Gemeinden von bis zu einigen Hundert Menschen keine größeren Waisenheime, da für einige wenige Kinder entsprechend wenige Zimmer genügten. Findelhäuser für ausgesetzte Kinder gab es bis in die Neuzeit hinein in jüdischen Gemeinden überhaupt nicht, während es für deutsche Christen bereits Ende des 13. Jahrhundert in Nürnberg ein Findelhaus gibt (abgesehen von früheren Berichten die bis ins 6. Jahrhundert zurückreichen, aber allgemein  schon eher legendären Charakter haben). Im Jahre 1386 ist eines in Ulm bezeugt und in München ist eines für das Jahr 1485 nachweisbar. Warum der christliche Bedarf an (zentralen) Waisen- und Findelhäusern bereits so früh recht hoch war?

 

Die jüdische Vorsorge für Waisen ist keine neuzeitliche Idee, die Sozialreformern bedurfte. Kaum ein anderes Gebot der Thora wird in ihr öfter und mit mehr Nachdruck erwähnt, um dessen Umsetzung sich bereits in der Zeit des Tempels die Levi und Kohen kümmerten. Der Aufseher der Waisen im Auftrag der späteren jüdischen Gemeinde (קהל) wurde „Vater der Waisen“ (אבי יתומים) genannt und war in manchen Fällen ein Lehrer oder Bedienstete des Lehrers. Der Begriff findet sich bereits im Talmud (Mishna Gittin 5.4). Handelte es sich bei dem Waisen um das Kind besitzender Eltern, konnte die Gemeinde auch einen speziellen Aufseher einsetzen, den man אפיטרופא (abgeleitet von επιτροπος) nannte und im heutigen Sprachgebrauch Vormund nennen würde. Der Epitrofa kümmerte kümmerte sich um den erbbaren Besitz bis das Kind alt genug war. Diese bereits in der Antike geübte Praxis wurde in mittelalterlichen jüdischen Gemeinden aufrechterhalten, insbesondere auch weil elternlose Kinder (und ihr Besitz) aus der jüdischen Gemeinschaft geraubt und zwangsgetauft werden konnten, worüber es ja nun auch zahlreiche Klagen aus allen Gegenden und Jahrhunderten gibt.

Ein Beispiel aus weit jüngerer Zeit noch ist der Fall der sechs unmündigen Waisenkinder des Henle Ephraim Ullmann (Elchanan ben Efraim Ulmo) für die nach seinem Tod am 4. März 1807 und dem darauffolgenden seiner Frau Chana (geb. Wertheimer) das königliche Gericht die Vormundschaft an die verwandten Ber und Simon Ullmann übergab (siehe: Kurze Darstellung der Streitsache der Handlungsvorsteher in Augsburg gegen die Ullmännischen Kinder von da wegen Abänderung des erlassenen Oblatoriums; Augsburg 1817).

Hardly any other mitzvah in the Torah is mentioned more often than the expressivley stated obligation to take care for orphans. Accordingly already very ancient Jewish communities attached great importance to the welfare of orphans. In most cases naturally relatives took care, otherwise the Jewish community had welfare custodians or legal guardians. In medieval times and afterwards there also was the thread that Jewish orphans were forced to Christian baptism and their heritage of course was confiscated. So the welfare and care for orphans is anything but a new idea. In contrary the establishment of an orphanage rather indicates that personal obligation (the mitzvah) to take care for orphans increasingly was shifted to the community board.

 

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