Wem heute der Begriff „Judenhaube“ begegnet, wird wohl sofort an eine Kippa oder Jarmulke denken, wie sie von jüdischen Männern getragen werden. Obwohl es sich weder um eine Vorschrift der Tora noch des Talmuds handelt, legen insbesondere auch liberale Juden auf das Aufsetzen einer Kippa bei entsprechenden Veranstaltungen großen Wert, womöglich weil es sich sowohl um ein einfach zu erledigende, wie zugleich auch als Markenzeichen wirkende Übung handelt. Entsprechend wird dann auch, wer als sog. „Nichtjude“ und Mann etwa eine Synagoge oder einen jüdischen Friedhof besucht, in der Regel dazu aufgefordert, eine Kopfbedeckung zu tragen, sei es eine Mütze, ein Hut oder eben eine solche Kippa, die ggf. dann auch aus Pappe sein darf.
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Der Begriff der Judenhaube, der sich auch im zehnten Band des Deutschen Wörterbuchs der Gebrüder Grimm aus dem Jahre 1877 findet, bezeichnet jedoch nicht die Kopfbedeckung für Männer, sondern eine Trachtenhaube für Frauen, genauer gesagt: „eine Frauenzimmerhaube der Augsburger Tracht“.
Im „Encyclopädischen Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe“ von August Daniel von Binzer aus dem Jahr 1828 ist die „Juden-Haube“ erklärt als “eine, reich mit Spitzen verzierte Haube, wie sie vorzüglich von Jüdinnen getragen wurde.“ Im neunten Band der 1795 in Berlin erschienenen „Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die Schweiz im Jahre 1781“ von Friedrich Nicolai heißt es die Judenhaube sei von bunter Farbe und bedecke auch den Hinterkopf, habe sonst aber „die Form wie die schwäbischen Hauben in Augsburg“. Die mit ihr verwandte Bockelhaube, von manchen eher im Winter getragen, war demnach etwas kleiner als die Judenhaube und hatte einen kleineren Ausschnitt auf der Stirn als diese. Nichts desto trotz wurden beiden Hauben häufig verwechselt, was zumindest in früheren Zeiten wohl auch kein „Malheur“ war. In der Anmerkung heißt es dann, dass diese Art der Mode über Handelswege aus Spanien, Venedig und Genua in die schwäbischen Reichsstädte kamen. Demgegenüber merkte jedoch Paul von Stetten in seiner „Augsburger Kunstgeschichte“ an, dass diese Mode erst nach dem Dreißigjährigen Krieg aufgekommen sei. Im Deutschen Provinzialwörterbuch von Anton von Klein aus dem Jahr 1792 (Band 1, S. 55) wird auch die Bockelhaube als „eine Augsburgische Frauenzimmerhaube“ erklärt. Andererseits kann man auf älteren Augsburger Gemälden wie etwa den Monatsbildern aus dem frühen 16. Jahrhundert durchaus entsprechende Hauben sehen.
Gottlieb Siegmund Corvinus‘ „Nutzbares, galantes und curioses Frauenzimmer-Lexikon“ aus dem Jahr 1739 notiert: „Juden-Haube, heisset in Augsburg ein kleiner Überschlag über das Haupt und Nest, von vornher mit einem spitzigen Schnäpflein versehen; ist insgemein von Estoff oder Damast und mit Spitzen frisieret; so die Weibes-Bilder zur Sommerzeit im Hause tragen; das Nest daran wird insgemein mit einer Schleife oben und unten besetzt.“
Wie bereits im Mittelalter war die gute Kleidung einiger Juden christlichen Geistlichen ein Dorn im Auge. Im Augsburg der 1430er Jahre beklagen Kleriker sich darüber, dass die Juden, die direkt angrenzend an die alte Bischofsstadt ihr Viertel hatten, aufgrund ihrer Kleidung von der einfachen Bevölkerung so höflich und respektvoll gegrüßt werden als handele es sich bei ihnen um Priester oder andere Geistliche. Um dem Einhalt zu gebieten, verordneten die Räte der Stadt auf Druck des Bischofs den Augsburger Juden am 23. September 1434 künftig, übergroße gelbe Ringe von einem Durchmesser von etwa 19 cm gut sichtbar auf ihrer Kleidung zu tragen. Auf diese Weise sollte künftig kein Zweifel mehr darüber bestehen, ob es ein ehrbarer christlicher Geistlicher oder eben ein Jude war, der gut gekleidet durch die Gassen der Stadt lief. Diese Art der negativen Diskriminierung (zu der der historische „Judenhut“ übrigens nicht gehörte, er signalisierte stattdessen bestimmende Vertreter der jüdischen Gemeinden) führte zur Ausgrenzung und raschen Aushöhlung der bis dahin rechtlichen Sonderstellung der Juden in der Reichsstadt, der sodann im Sommer 1438 bereits ein auf die Frist von zwei Jahren angesetzter Beschluss zur Ausweisung aus der Reichsstadt folgte.
Noch weit mehr als drei Jahrhunderte später konnte es aber vorkommen, dass Führer der Christen Anstoß an der guten Kleidung von Juden nehmen konnten. Eine Anordnung des Kurmainzer Bischofs aus dem Sommer 1773 die sich auf die Gegend um Mainz und Hofheim am Taunus (bei Darmstadt, Hessen) bezieht, beklagt eine „verderbliche Kleiderpracht“, die besonders unter den Mainzer Juden herrsche, die der Bischof offenbar aber auch als Ursache der Zerrüttung sah. Er unterstellte, dass teurere, aufwendige Kleidung an anderer Stelle Mangel bewirken müsse. Offenbar war er der Ansicht, dass die Bettelei eines armen Juden durch mehr Genügsamkeit im Auftreten eines anderen reichen Juden vermieden werden konnte. Dem Kurbischof kam es freilich nicht in den Sinn, seinen armen christlichen Untertanen mehr als Almosen zukommen zu lassen oder gar eigenen Prunk, etwa im Schloss Johannisburg, zu ihren Gunsten aufzugeben. Die Juden in seinem Herrschaftsgebiet sollten drei Monate Zeit haben, um die neuen Ordnungen umzusetzen und seine Beamten ihm hernach berichten, ob die Juden die Kleiderordnung befolgten.
Diese Ordnung nun sah vor, dass jüdische Männer, gleich ob verheiratet oder ledig oder Studenten, fortan keine mit Silber oder Gold bordierte Kleidung mehr tragen sollten, desweiteren keine kostbaren Westen, keine Knöpfe aus Silber oder Gold, keine mit Silber gesponnene, samtene oder seidene Kleider, keine seidene Fütterung oder Steinschnallen. Jüdischen Frauen hingegen sollte es verboten werden, künftig ihre Haare zu frisieren und aufzusetzen, ebenso wie das Tragen von aufgetürmten Hauben oder von Flügelhauben gleich ober mit oder ohne Spitzen. Ferner sollten sie keine neumodische Kleidung tragen, auch dann nicht, wenn diese billig sein sollte, keine Blumenknöpfe oder mehrfarbige Bänder und dergleichen. Dem hingegen sollten den Jüdinnen weiterhin erlaubt sein, einfache weißen Judenhauben zu tragen, um ihre Haare zu decken, jedoch sollten diese höchstens drei Reihen hoch sein, und die reichen Weiber vor den armen darin keinen Vorzug haben. Erlaubt waren auch sogenannte bayerische Judenhauben aus reichen Stoffen jedoch allenfalls mit höchstens zwei Finger breiten goldenen oder silbernen Spitzen oder Borden. Andererseits sollte den kurmainzer Jüdinnen das Tragen jeglichen Schmucks und von Juwelen aller Art untersagt werden. Unter das Verbot fielen auch Imitate wertvoller Steine, Haarnadeln und dergleichen mehr. Lediglich Granate waren erlaubt, jedoch nur dann wenn deren Wert nicht 15 Gulden überstieg und natürlich nicht an Werktagen. Allen Anschein nach blieben die eigenartigen, willkürlich anmutenden Bestimmungen des Kirchenführers auf dem Papier stehen und wurden nicht umgesetzt.
Man könnte aber meinen, dass der Erzbischof andere Sorgen hätte haben können, als die Frage, wie viele Finger breit nun die die silberne Borde die Haube einer Jüdin in einer Kleinstadt wie Hofheim maximal sein sollte oder welchen Wert ein Granat auf ihrem Gewand haben mochte, ob die Fütterung einer Männerjacke nun aus Seide oder sonst einen Stoff war. Immerhin wurde wenige Wochen nach der Anordnung des Erzbischofs am 21. August 1773 der für Kurmainz bis dato maßgebliche Jesuitenorden verboten. Der Papst war nach langem Drängen der europäischen Großmächten dazu gezwungen worden, dem christlichen „Geheimorden“, dem alle möglichen Verschwörungen und Untaten angelastet wurden offiziell zu verbieten. Mag sein, dass antijüdische Bestimmungen die Allgemeinbevölkerung davon ablenken sollten. Mit den schlichten weißen Hauben waren sicher Unterhauben gemeint, die man unterhalb der kostbaren eigentlichen Judenhauben trug, die hier aus Mainzer Sicht als „bayerisch“ galten.
Alle Quellen sind sich folglich darin einig, dass es sich bei der Judenhaube um eine Kopfbedeckung für Frauen handelt, die insbesondere in schwäbischen Reichsstädten getragen wurden und dabei ohne Zweifel als typisch für Augsburg galt und entsprechend als Synonym für die Augsburgerische Tracht aufgefasst wurde. Obwohl die Mode der Judenhaube allen Anschein nach auch von christlichen Frauen getragen wurde, handelt es sich dabei um eine Besonderheit, die, anders als die manchmal mi ihr gleichgesetzte Bockelhaube, heute fast vollständig in Vergessenheit geraten ist.
Darstellung der in Augsburg geborenen Agnes Bernauer (1410-35), der ersten Frau des bayerischen Herzog Albrecht III, die auf betreiben ihres Schwiegervaters in der Donau ertränkt worden sein soll. Das Bild ist nicht zeitgenössisch, sondern stammt erst aus dem 18. Jahrhundert, als die „Judenhaube“ längst auch lexikalisch erfasst war und populär genug, um dem unbekannten Maler zu ermöglichen mit ihr „die Bernauerin“, bzw. vielleicht auch ihre Augsburger Herkunft zu typisieren. Die Vorlage dafür war eine eher schmucklose Darstellung aus dem 16. Jahrhundert mit längeren Haaren und ohne Kopfbedeckung.
Ein Gemälde des früh verstorbenen jüdischen Malers Mauricy Mosche Gottlieb (מאוריצי גוטליב, 1856-1879) aus dem Jahre 1877 zeigt eine alte betenden Jüdin mit einer golden bestickten Judenhaube.
Isidor Kaufmann (1853-1921) – Jüdische Braut (Detail)
Angeblich auf Katharina von Aragon (1485-1536) soll der Name „Spanierarbeit“ zurückgehen, mit welcher im 19. Jahrhundert bevorzugt die besonders aufwendige Form der ornamentalen Gold- und Silberstickerei bezeichnet, wie sie in dieser Zeit vor allem von Juden in der Gegend um das heutige ukrainische, zwischen Brody und Lemberg gelegene Sasiv bekannt war. Katharina war die erste Ehefrau von Englands König Heinrich VIII., deren Kinderlosigkeit folgenschwerer Anstoß gab zur Gründung und Abspaltung der Anglikanischen Kirche vom Papsttum. Es ist gut möglich, dass mit ihr, bzw. ihrem Modegeschmack die spanische Goldstickerei ins vergleichsweise kalte und regnerische England kam.
Angesichts der Bedeutung des jüdischen Einflusses auf die Stickerei, die offenkundig auch zur Benennung der Augsburger Judenhaube führte, ist es aber plausibler anzunehmen, dass die Technik, wie auch Weiterverbreitung der Mode eher auf die aus Spanien und Portugal vertriebenen Juden Ende des 15. Jahrhunderts zurückgeht, die sich im Hebräischen bis heute als Sefardim, wörtlich „Spanier“ bezeichnen.
Neben den Hauben für Frauen und Männer wurden – und werden – vor allem Halsbänder (atara), Gebetsschale (talit), Toravorhänge (parochim) oder Mäntel oft sehr aufwendig bestickt. Die verarbeiteten Gold- oder Silberfäden setzten dabei eher wirtschaftliche als handwerkliche Grenzen. Probleme die es heute – wo maschinell gefertigte Imitate in der Regel ausreichen – nicht zu geben scheint.
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Several entries in German dictionary. such as the famous as fundamental volumnious Grimm as well as numerous glossary or works on German cultural history, specialist books on garbs, etc. from 18th to 19th century mention a head covering called “Judenhaube”, which is explained as “hairdress typical for women in Augsburg” (sometimes also other Swabian towns are mentioned). However the term “Judenhaube” (Jews bonnet), which many today may misinterpret as Jewish kippah (so called: scul cap, or: yarmulka), in countless variantions worn by Jewish males, in all cases without doubt were regarded as hairdress for women, worn by Jewish and non-Jewish women as well.
In the same way the relation to Augsburg and Swabia is obvious, so that in the Grimm Disctionary on German Language the explanation for the term “Judenhaube” is quite simple ”a gentlewoman’s bonnet of Augsburg traditional costumes“. The bonnets usually were manufatured with elaborate and costly silver or gold thread embroidery or lace, also known as “spanier arbeit” (Spanish work), probably because Jews from the Iberian Peninsula brought the technique as well as the fashion to continental Europe. In succession of the Augsburg Judenhaube in many regions in Southern Germany a quite similar so called “Bockelhaube” (back bonnet), which is known from about 1750 is widely popular in rural costumes. In previous times however due to the similarity both bonnets often were mixed up, insofar the alternative term was not introduced to cut out the older one which referrers to Jews. After the 19th century the term Judenhaube no longer was used. Today it is almost forgotten.
Almost …





Posted by yehuda 














































Die “Tauche” von Kriegshaber
December 21, 2011Gegenwärtig wird die ehemalige Synagoge von Kriegshaber nach jahrzehntelanger Vernachlässigung saniert, um künftig (2013?) einer Filiale des „Jüdischen Kultusmuseums“ in Augsburg Platz zu bieten.
Um 1570 wird erstmals eine Synagoge in Kriegshaber erwähnt. Die heutige, wohl an selber Stelle gebaute, Synagoge wird auf die Zeit um 1680 datiert und wurde in den 1840er Jahren anstelle eines nicht zustande gekommenen Neubaus, der mit orientalisierenden Fassaden geplant war, dann 1862 und zuletzt um 1910 renoviert. Bis 1940 wurde sie von der (sog. „orthodoxen“) jüdischen Gemeinde genutzt.
Weniger bekannt ist offenbar der Umstand, dass sich auf der Rückseite des Gebäudes die nicht minder alte Mikwe von Kriegshaber befand, die bereits für das Jahr 1700 urkundlich belegt ist, da der damalige Besitzer des Baus dafür einen Gulden jährlich an Bodenzins für den Vogt entrichten sollte (siehe: Sabine Ullmann – Nachbarschaft und Konkurrenz, 1999, S. 160, u.a.).
Im Katasterregister von Kriegshaber des Jahres 1840 beginnt die einstige Kriegshaber Hauptstraße im Westen und ist in Richtung Augsburg durchgehend nummeriert. Die Synagoge hatte deshalb die Hausnummer 3, die Häuser daneben die Nummer 2, und 4. Heute heißt die Hauptstraße längst Ulmer Straße und die Synagoge hat, von Augsburg aus gezählt die Nummer 228. Das frühere Haus 4 der Hauptstraße ist zum heutigen Haus 226 der Ulmer Straße geworden, welches damals im Besitz des Pferdehändlers Emanuel Dick dem Sohn des Josef Dick war. Im Kataster (StAA RA Augsburg-Stadt, Nr. 48) nun ist sozusagen dazwischen als Hausnummer 3 ½ ein weiteres Gebäude angegeben, welches als „Tauche“ der Judengemeinde genannt wird.
Der Begriff „Tauche“ oder „Dauche“ ist nun selbstredend und mit dem überlieferten Zusatz als „Judentauche“ oder „Judendauche“ überall geläufig zur Bezeichnung eines Tauchbades. In den letzten Jahren ist die hebräische Bezeichnung „Mikwe“ vertraut geworden und rivalisiert nur noch gelegentlich mit dem vorher benutzten, jedoch recht eigenartigen, befremdlichen Begriff (jüdisches) „Ritualbad“. In früheren Zeiten jedoch war die geläufige Bezeichnung des halachisch vorgeschriebenen Tauchbades, dass zur Grundausstattung einer jeden intakten jüdischen Gemeinschaft zählt, meist schlicht Dauche oder Tauche genannt. An vielen Orten hat sich im Volksmund die Bezeichnung Judendauche oder Judentauche auch noch gehalten.
Dass es sich nun bei der im Kataster genannten Tauche um die Mikwe der jüdischen Gemeinde von Kriegshaber gehandelt hat, dürfte gänzlich unstrittig sein. Umso verwunderlicher ist es, dass sie ganz offensichtlich nicht Bestandteil der mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und der Länder, des Bayerisches Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, des Bezirks Schwaben, und der Bayerischen Landesstiftung von der Stadt Augsburg und dem Hochbauamt Augsburg gegenwärtig ausgeführten, zuvor jahre- wenn nicht jahrzehntelang geplanten und von den zuständigen Denkmalschutzbehörden aus Augsburg und München beratenen Sanierung der Synagoge ist. Dabei müsste man vermuten, dass bei historischen Sanierungen zumindest auch ein Blick in alte, frei zugängliche Unterlagen, wie eben in einen Katasterplan eine Grundlage sein sollte.
Zur Tauche gelangte man früher über den Treppenaufgang, der sowohl zum Eingang der Synagoge als auch zur darunter befindlichen Wohnung führte. Ging man von dort aus ein paar Schritte weiter östlich gelangte man zu einem engen Durchgang, der von einem Gitter verschlossen war, vorbei am außen hängenden Erker des Tora-Schreins. Es ist klar, dass dieser Durchgang keinen anderen praktischen Zweck hatte, als auf diese Weise, ohne die Synagoge betreten zu müssen, zunächst zur Tauche zu gelangen.
Dies war offenbar übersehen worden, und so wurden die zuvor noch vorhandenen Reste der früheren Baustruktur achtlos beseitigt. Da wir uns nun aber bereits seit vielen Jahren auch mit der Hausgeschichte der früheren Judengemeinde in Kriegshaber intensiv beschäftigt hatten, sind glücklicherweise noch Photographien der nun abgerissenen Gebäudeteile erhalten.
Die darauf angesprochenen Bauarbeiter wussten von nichts und hielten die beseitigten Reste für einen alten Abstellraum, an dessen Platz sich nun freilich Schutt und Geröll der umfangreichen Bauarbeiten auftürmt. Da eine etablierte, wohl schon vor mehr als dreihundert Jahren bis ca. 1940 gebrauchte Tauche an dieser Stelle, auf der Rückseite der Synagoge, unweit vom christlichen Friedhof Kriegshaber, zumindest auch wegen der dafür erforderlichen Wasserversorgung, ortsgeschichtlich auch allgemein von Interesse sein dürfte, bleibt nur die vielleicht vage Hoffnung, dass es irgendwann mal auch Grabungen nach den vermutlich kellertiefen Überresten der Mikwe geben kann und wird.
For some time the restoration and conversion of the former synagogue of the Jewish community of Kriegshaber, which used the building until 1940 is underway. About 2013 there will be a branch of the “Jews Museum” in Augsburg. Unfortunately the activity in the backyard of the synagogue led to the destruction of the last visible remnants of the former Mikveh of the Jewish community, which is first reported in 1700 when a Jew named Victor had to pay an annual tax of 1 guilder for it. It also is mentioned in early 19th century land register maps. Since Kriegshaber was incorporated to Augsburg only in 1916, back then the village was independent. Today’s Ulmer Str. then was the Hauptstr. (main street) – also the house numbers were different from today. The synagogue for instance then was Hauptstr. 3, today the building is Ulmer Str. 228. However the mikveh now in the official register maps is noted as Hauptstr. 3 ½ and is called “Tauche”, what lit. means to dive or to immerse and in South Germany and Austria was the common name for a mikveh. The existence of the mikveh obviously was unknown to the “experts”, monument consovatoers, local historians as well as to the municipal building owners and apparently was no part of the remedial design – what is the only somewhat rational explanation for this kind of “unnecessary roughness”. On the other hand one would assume that planning of government-funded restoration works at sites of historical value, involve also a detailed previous study of historical records and documents, which are freely accessible. However, since now there is no chance to dip, there will will be a time to dig, some day.
Former Jewish houses in Hauptstr. (now Ulmer Str.) in Krieshaber